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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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sprechen, daß nicht nur die Deputation, welcher die Petition zugewiesen werden wird, sich baldigst der Berichterstattung annehme, sondern daß eben so durch beide hohe Kammern ein Levorwortender Antrag an die hohe Staatsregierung gelange, um noch auf diesem Landtage einer beifälligen Erklärung darüber entgegensetzen zu können. Präsident Braun: Die Petition gehört andre dritte Deputation, welcher bereits der fragliche Gegenstand in Folge anderer Petitionen vorliegt. Ist die Kammer damit einver standen? — Wird einstimmig bejaht. 9. (Nr. 957.) Petition des Gemeindevorstandes Johann Ziesch und Gen. zu Nimfchitz um nachträgliche Steuerfrei heitsentschädigung. Präsident Braun: Der Bericht der dritten Deputation über die Menge der diesen Gegenstand verfolgenden Petitionen liegt bereits der Kammer vor; es würde also diese Petition an dieselbe Deputation abzugeben sein. 10. (Nr. 958.) Abgeordneter Zimmermann bittet um aber malige Verlängerung seines Urlaubs vom 1. Februar bis mit 14. März dieses Jahres. Präsident Braun: Will die Kammer den Urlaub bewil ligen? — Wird einstimmig bejaht. 11. (Nr. 959.) Bericht der vierten Deputation der zwei ten Kammer über mehrere Petitionen, die Ablösung der Jagd auf einseitigen Antrag und die Vergütung der Wildschäden betr. Präsident Braun: Der Bericht ist sehr umfänglich; das Directorium schlägt demnach der Kammer vor, denBe- richt drucken zu lassen. — Wird einstimmig beschlossen. Präsident Braun: Ich werde ihn dann auf eine der nächsten Tagesordnungen bringen. 12. (Nr. 960.) Abgeordneter Meisel überreicht eine Peti tion mehrerer Grundstücksbesitzer zu Friedrichstadt - Dresden und Löbtau, Julius Kockel und Gen., um Verwendung bei hoher Staatsregierung wegen Verlegung der vor dem Pries- nitzer Schlage befindlichen Königl. Pulverhäuser und des dor tigen Laboratoriums. Abg. Meisel: Die Petition, von einer großen Anzahl Grundstücksbesitzern zu Friedrichstadt-Dresden und Löbtau un terzeichnet, ist durch mich an die Kammer gelangt. Die Pe tenten schildern die große Wesorgniß, welche sie wegen der Nähe der Pulverhäuser haben. Sie sind schon vor einiger Zeit bei dem hohen Ministerium des Innern eingekommen und haben ihr Gesuch angebracht, von welchem sie indeß mit der einzigen Berücksichtigung beschieden wurden, daß Veranstal tung getroffen worden sei, daß in der Nähe der Pulverhäuser kein Getreide mehr gebaut werden darf. Wenn sie dankbar diese Vorsicht anerkennen, so glauben sie doch nicht, daß sie N 7t. hinreichend sei, um die Gefahren, welche aus einer Explosion entstehen wüsten, gänzlich zu beseitigen. Sie haben sich gegen wärtig an die Kammer mit dem Gesuche gewendet, diese möge sich bei der Staatsregierung wegen Verlegung der Pulver häuser verwenden. Ich verkenne nicht, daß es besondere Schwierigkeiten haben möge, diese Verlegung zu bewirken; indessen theile ich, wenn auch nicht ganz itt dem Grade, wie die Petenten, die Besorgniß, die sie aufstellen, und halte sie nicht für unbegründet. Ich mache daher die Petition zu der meinigen und empfehle sie der dritten Deputation, an welche sie wahrscheinlich zu verweisen sein wird, zur möglichsten Be rücksichtigung. Präsident Braun: Will die Kammer diese Petition an die dritte Deputation abgeben? — Wird einstimmig be jaht. Präsident Braun: Ich habe der Kammer nur noch mit- zutheilen, daß der Abgeordnete Sachße wegen dringender Deputationsarbeiten sich hat heute entschuldigen lassen. Fer ner bittet der Abgeordnete Todt, seine Entschuldigung,, welche er gestern durch mich hat anbringen lassen, auch für heute gel tend zu betrachten. Ich habe endlich der Kammer mitzuthei- len, daß gestern die Herren Vorsteher des Gewerbvereins da hier das Gesuch an mich ergehen ließen, daß die Kammermit glieder zu der Stiftungsfeier, welche dieser Verein auf der Brühl'schen Terrasse am 31. Januar d. I. hält, recht zahl reich sich einfinden möchten. Ich ersuche nun den Herrn Re ferenten, im Vortrage des Berichts fortzufahren. Referent Abg. Schäffer: Die Berathung des auf der Tagesordnung befindlichen Gesetzentwurfs wurde in gestriger Sitzung mit §. 11 geschloffen. Es beginnt nun tz. 12. Zu 21. In jedem Recrutirungsbezirke tritt einige Zeit vor der Aushebung eine Recrutirungscommission zusammen, welche aus ») dem Amtshauptmann des Bezirks, K) einem Offizier der Armee und o) aus einem richterlich befähigten Beamten des Bezirks besteht. In den Schönburg'schen Receßherrschaften tritt an die Stelle des Amtshauptmanns derBor- stand der Gesammtcanzlei. Die Motive lauten: Der auf die Gesammtcanzlei zu Glauchau sich beziehende Zusatz rechtfertigt sich durch die Bestimmung in §. 9 des mit dem Hause Schönburg unterm 9. October 1835 abgeschlossenen Er- läuterungsreceffes. ReferentAbg. Schäffer: In diesemErläuterungsreceffe befindet sich die Bestimmung, daß in allen Verwaltungsange legenheiten, welche die Receßherrschaften betreffen, der Director der Schönburg'schen Canzlei die Stellung einnehmen soll, die 1*
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