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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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auch folgendem von der ersten Kammer beschlossenen Anträge in -er ständischen Schrift, daß der vorliegende Gesetzentwurf mit den unverändert gebliebenen ZHeilen des Gesetzes vom 26. October 1834 vereinigt und in dieser Verbindung als neues Gesetz er lassen werden möge, bcizutreten, so wie endlich eine solchenfalls etwa vorzunehmende Veränderung der Ueberschrift und des Eingangs des Entwurfs -er hohen Staatsregicrung zu überlassen. Unter diesen Modifikationen wird die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Referent Abg. Schäffer: Es wird nunmehr die Entschlie ßung über §. 54 nachzuholen sein. Präsident Braun: WennNiemand über Z.Z9 zu sprechen begehrt, so frage ich zuvörderst die Kammer: Nimmt sie dieFas- sung, die von der Deputation Seite 803 vorgeschlagen ist, an, welche so lautet: „ Düs Gesetz über Erfüllung der Militairpflicht vom 26. Oktober 1834 wird hiermit aufgehoben. Es sind jedoch den Bestimmungen desselben diejenigen Mannschaften noch un terworfen und danach zu behandeln, welche bei dem Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes bereits in.derKriegsreserve stehen."? — Einstimmig Za. Präsident Braun: Ich komme nun auf §. 54 und frage dieKammer: Genehmigt sie denVorschlag der Deputation, nach welchem der zweite Satz des Z. 54 in Wegfall gebracht werden soll? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer §. 54 mit dieser Abänderung? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Nun richte ich die Frage auf den An trag der Deputation, daß in die ständische Schrift der Antrag mit ausgenommen werden solle: „daß der vorliegende Gesetz entwurf mit den unverändert gebliebenenTheilendesGesetzes vom 26. October 1834 vereinigt und in dieser Verbindung als neues Gesetz erlassen werden möge," so wie: „eine solchenfalls etwa vorzunehmende Veränderung der Ueberschrift und des Einganges des Entwurfs dec hohen Staatsregierung zu überlasten"? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Schäffer: 8. 60. Unser Kriegsministerium ist mit Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich habenWir dasselbe vollzogen und Unser König liches Siegel Vordrucken lassen. Gegeben zu Dresden den Präsident Braun: Ist dis Kammer mit §. 60 einver standen?— Einstimmig Ja. ' Im Berichte heißt es noch: Noch ist einer Petition des Stadtraths und der Stadtver ordneten zu Meerane zu gedenken, welche von der Kammer der unterzeichneten Deputation zugewiesen worden ist. Unter die Gegenstände, welche innerhalb der Grenzen der Verfassung annoch der Umgestaltung dringend bedürften, rechnet die Petition vor Allem die Verfassung des gesummten Heer wesens. Sie erblickt darin einen der krankhaftesten Kheile des ganzen Staatskörpers und zugleich die Ursache anderer Krank heitsumstände. Sie bescheidet sich zwar, daß eine Reform von Grund aus hierin ohne Zustimmung des deutschen Bundes nicht erfolgen könne, erkennt aber doch in dem Institute der Stellver tretung, in der langjährigen Dienstzeit, in der Begünstigung der Künste und Wissenschaften vor den Handwerken, wie sie §. 8 des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht ausspricht, in der durch Rücksichten der Disciplin keineswegs gebotenen unnatür lichen Kluft zwischen Offizier und Soldat, so wie in der Abzie hung des Militairs von den bürgerlichen Interessen, wie solche schon aus der Nichtverpflichtung desselben auf die Verfassungs urkunde sich ergeben müsse, Gebrechen, deren Abstellung aller dings in der Macht der gesetzgebenden Gewalten unsers Staa tes liege. Auf diese Petition, welche die vorangegebenen Gebrechen nur in der Allgemeinheit, ohne selbige noch besonders auszufüh ren und zu begründen, andeutet, hat die Deputation bei derVor- läge einige Rücksicht zu nehmen um so weniger Anlaß finden können, da dieselbe nicht ein neues System enthält, sondern nur eine Erläuterung und weitere Ausführung der schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bezweckt. Die Deputation glaubt daher, daß diese Eingabe mehr für den Geschästskreis der dritten Deputation sich eigne, und bean tragt, selbige dahin zu verweisen. Präsident Braun: Nimmt Jemand hierüber das Wort? — Die Deputation schlägt vor, daß die von ihr bemerkte Petition der dritten Deputation zur Begutachtung überwie sen werden soll. Ich frage: ob die Kammer diesem Vorschläge beistimmt? — Gegen sechs Stimmen Za. Präsident Braun: Ich gehe nun zur Abstimmung mit telst Namensaufrufs über und richte dieFrage an die Kammer: Genehmigt sie den im Allerhöchsten Dekrets vorgelegten Ent wurf eines Gesetzes wegen Abänderung einiger Bestimmun gen in dem Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 26. Oktober 1834 mit den dabei beschlossenen Abänderungen, Zusätzen und Anträgen? Sämmtliche anwesende Mitglieder beantworten diese Frags mit Ja, und zwar: Vicepräsident Eisenstuck, Secretair Hensel, Secretair Lz schlicke, Stellvertr.Abg. Rittner, Miehle, Poppe, Georgi, Scharf, Brockhaus, Schwabe, V.Platzmann, v.Schönfels, a.d. Winckel, Sörnitz, Stellvcrtr. Abg. Bodemsr, v. Beschwitz, Kleeberg, Siegert, v.Zezschwitz, Clauß, Ludwig, Grimm, Erchenbrecher, Neydel, Metzler, Rewitzer, Müller, Heyn, Stockmann, Srellvertr. Abg. v. Glaß, Mönch, v. Berlepsch, Zani, v.d.Beeck, v. Thielau, Scholze, Hensel (ausBernstadt), Heuberer, V. Geißler, v. Haase, Speck, Pfeiffer,
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