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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Abg. v. Thielau: Es ist wohl, glaube ich, nicht in meiner Gesinnung, die Debatte zu verlängern. Ich pflege in der Regel nur ein Mal über einen Gegenstand zu sprechen. Ich glaube, die Kammer wird sich nicht beschweren können, daß ich sie mit meinen Reden incommodire. Ich muß mir aber doch in Hin sicht auf die Verhältnisse, welche über die Staatsdiener hier auf gestellt sind, Einiges zu bemerken erlauben. Ich theile ganz die Ansicht, die das Justizministerium ausgesprochen hat, sowohl in Beziehung auf die Justiz-, als Verwaltungsbeamten. Man hat angeführt, daß es mit der Unabhängigkeit derBeamten in Frank reich sehr schlecht stehe. Dagegen frage ich: wie steht es dort mit der Verantwortlichkeit der Minister, und wie bei uns ? Wir verlangen die Verantwortlichkeit des Ministeriums für die Ver waltung und dazu gehört mehr oder minder in seinen einzelnen Theilen auch die Justiz. Wir wollen ihm aber nicht die Mög lichkeit geben, auf die einzuwirken, die das auszuführen haben, was die Regierung durch Gesetz oder Verordnung in's Leben zu führen hat. Ich frage Sie, meine Herren, ob irgend Jemand von Ihnen glauben wird, daß es sich mit der Pflicht eines Staatsdieners vertrage, offen gegen Einrichtungen des Staats, die vielleicht selbst mit ständischer Genehmigung getroffen sind, irgend Aeußerungen sich zu erlauben, die einen Mißkredit der Regierung Hervorrufen. Ich kann mich davon nie und nimmer überzeugen, ich halte es für eine Pflichtverletzung der Beamten, wenn sie sich erlauben, bei öffentlichen Veranlassungen eine Critik über Gesetze, Anordnungen und die Verwaltung der Mi nisterien auszusprechen. Ich halte das nicht vereinbar mit der Wicht der Staatsdiener, denn ich frage Sic: was soll für eine Meinung im Lande verbreitet werden, wenn die eigenen Organe der Regierung Isich aufwerfen, um gegen die Regierung zu pre digen? Es ist die Aufgabe der Staatsdiener, die Vermittelung zu übernehmen, Alles zum Besten zu kehren, aber keineswegs dazu beizutragen, um Aufreizung herbeizuführen. In der Ver ordnung ist nicht das Geringste enthalten, was irgend im Volke die Meinung verbreiten könnte, als wollte die Regierung eine anständige, ruhige Besprechung über Gesetze, Verordnungen oder Maaßregeln der Regierung unterdrücken. Sie hat aus drücklich in dieser Verordnung von Manifestationen gesprochen. Eine Manifestation ist aber nicht eine ruhige Besprechung über Regierungsangelegenhekten. Es wird gewiß keinem der Staats diener von Seiten des Justizministeriums verwehrt werden, wenn sie z. B. ein Gesetz nicht richtig finden, wenn sie sagen: Das Gesetz hat die und die Gebrechen, unsere Justizverfaffung hat die Mängel u. s. w. Ich bin überzeugt, daß die Verordnung nie dahin ausgelegt werden kann, daß sie z. B. über die wichtige Frage der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Justizverfaffung seine Ansichten auszusprechen, zu verhindern beabsichtige. Was ist der Zweck der Verordnung? Der, daß die Justiz-, wie die Verwaltungsbeamten sich nicht in einer Art äußern, daß Miß trauen gegen die Regierung hervorgerufen wird. Das ist der ganze Zweck; diesen muß man billigen und die Kammer hat dies bereits erklärt, indem sie den Antrag nicht unterstützt hat. Ich würde ganz geschwiegen haben, wenn die Verordnung nicht von neuem angegriffen worden wäre. Wenn man aber gestattete, daß man sich gegen die Verordnung noch verbreitete, nachdem der Antrag verworfen worden war, so muß auch Jedem freistehen, sich auch für die Verordnung auszusprechen. Abg. Oberländer: Der Antrag des Abgeordneten v. Schaffrath mag unterstützt worden sein oder nicht, auf jeden Fall muß es erlaubt sein, seine allgemeinen Bemerkungen hier bei dem Budjet des Justizministeriums über dessen Geschäfts führung anzubringen. Das ist bei der Budjetberathung unerläß lich, weil es außerdem zu den meisten Bemerkungen über Regie- rungsmaaßregeln gar keine Gelegenheit geben würde. Ich will die angegriffene Verordnung des Justizministeriums, wenn sie nicht extensiv erklärt und ausgeübt wird, nicht gerade gänzlich verdammen. Fulminante Protestationen gegen ergangene Re gierungsverordnungen zu erlassen, ist allerdings nicht gerade Sache eines Staatsdieners. Gewisse größere Beschränkungen, als andere Bürger, müssen hierin die Staatsdicner allerdings anerkennen und sich gefallen lassen. Ich gehöre nicht zu den Staatsdienern im engern Sinne; aber da ich als Gemeinde beamter die nämlichen Geschäfte zu besorgen und die nämlichen Pflichten zu erfüllen habe, würdeich, der ich mich sonst in meinen staatsbürgerlichen Rechten gar nicht beschränken zu lassen Lust habe, allerdings Anstand nehmen, an solchen Protestationen Theil zu nehmen. Wer ein ganz freier Mann sein will, der darf sich in diesen Verband nicht begeben. Es will mir aber freilich scheinen, als ob durch jene Verordnung allerdings mehr bezweckt werde, als buchstäblich darin steht. Wenn man z. B., wie vor gekommen ist, einem Staatsdiener, welcher die Erlaubniß erhal ten hat, ein städtisches Gemeindeehrenamt anzunehmen, diese Erlaubniß nach wenig Monaten deshalb wieder entzieht, weil man sieht, daß er sein Amt im Sinne eines mäßigen Liberalis mus ausübt, so ist das allerdings wohl weiter gegangen, als das Ministerium das Recht hat oder das Recht haben sollte. Eine solche Handlungsweise und die Tendenz, welche in jener Ver ordnung liegt, gehen wahrscheinlich aus einer und derselben Wurzel hervor, aus welcher kein besonders schöner Baum er wachsen wird. In so fern ist es allerdings von Bedeutung, daß diese Verordnung hier zur Sprache kommt. Hat man sich auf England und Frankreich bezogen, so hat man dies mit nicht viel Glück gethan. Es ist wahr, daß dort, und namentlich in Frank reich, vermöge des Centralisationssystems die Minister auf die Staatsbeamten bedeutend auch in Bezug auf deren politische Führung einzuwirken sich anmaaßen. Allein dort hat man auch ganz andere Garantien der Freiheit, als bei uns; dort hat man Preßfreiheit und keine Preßsclaverei, dort hat man Geschwor- nengerichte und keine Inquisition. Man muß die Sache eben vom deutschen Gesichtspunkte aus betrachten. Der Herr Staats minister hat gemeint, wenn in Frankreich ein Deputkrter-Staats- diener sich zur Opposition schlüge, so werde er unfehlbar seines Dienstes als Staatsbeamter entlassen werden, er werde sofort abgesetzt werden. Ich gebe das zu; aber in Deutschland hat sich das eben ganz anders gestaltet, und wir wollen es eben deutsch haben, weil hier das deutsche Wesen vorzüglicher ist. Man kam
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