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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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daß sich bis jetzt im Staatsdienste keine Gelegenheit gefunden habe, den v. Runde oder irgend einen andern Commissions rath, denn mir ist noch einer in denselben Verhältnissen bekannt, wieder anzustellen. Ich erkenne zwar dankbar an, daß die hohe Staatsregierung einen intelligenten Mann, obwohl Aus länder, als Geschäftsführer bei dem ökonomischen Hauptverein gewählt und unter dem Titel eines Oeconomierathes angestellt hat. Aber nichts desto weniger hätte ich doch wohl glauben sollen- daß in unserm Sachsen auch noch ein Mann hätte ge funden werden können und sollen, der mit der hierzu erforder lichen Befähigung ausgerüstet wäre. Es ist nach meinem Dafürhalten eine Art von Zurücksetzung und Mißachtung der intellektuellen Fähigkeit der sächsischen Landwirthe, daß man hier auf Männer, die sich gewiß vollkommen ausgezeichnet haben, bei Besetzung einer neu geschaffenen Stelle nicht Rücksicht ge nommen hat. Ich weiß allerdings die Motive, warum dies geschehen ist, nicht, ich konnte aber auch nicht unterlassen, hier über meine Ansicht auszusprechen. Staatsminister v. Zeschau: Auf die Aeußerung des Herrn Abgeordneten Stockmann hatte ich nichts erwidert, weil ich augenblicklich die zu Grunde liegende Absicht nicht zu über sehen vermochte. Jetzt scheint mir klar zu sein, daß er den Wunsch ausspricht, es möge bei vorübergehenden Beschäfti gungen so viel als möglich eine definitive Anstellung vermieden werden. Damit ist das Ministerium vollständig einverstan den, und hat auch in vielen Fällen, wo eine förmliche Anstel lung zu vermeiden war, diesen Grundsatz befolgt. Die Be merkung wegen des 0. Runde hat der Herr Referent schon beantwortet, und ich habe nur hinzuzufügen, daß sich allerdings eine geeignete Gelegenheit für seine Anstellung noch nicht ge funden hat. Den Fall, welchen der Abgeordnete Haden an deutete, muß ich unberührt lassen, da der Gegenstand, wenn überhaupt etwas darüber bemerkt werden soll, am zweckmäßig sten bei der betreffenden Position zur Sprache zu bringen ist. So viel mir bekannt worden, ist es allgemein und dankbar an erkannt worden, daß man zu der bezeichneten Commission ge rade Jemanden aus dem Auslande gewählt hat. Uebrigens ist dem 0. Runde ein Urlaub auf ein Jahr ertheilt und ihm in dieser Zwischenzeit das Wartegeld belassen worden. Es ist dies allerdings eine Gefälligkeit für eine benachbarte Regierung und als solche anzusehen. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich wollte eben auch nur erwähnen, daß die Berathung des Budjets, das Departement des Innern betreffend, Gelegenheit gewähren wird, überden betreffenden Geschäftsführer, von welchem der Abgeordnete Haden jetzt sprach, Bemerkungen anzubringen. Abg. Joseph: Ich kann mich durch die Auskunft, welche der Herr Referent auf meine Anfrage gegeben hat, nicht ganz vollständig befriedigt erklären. Derselbe hatgesagt, daß v. Runde jetzt in Altenburg beschäftigt sei, daß man auf Ansuchen der altenburgischenRegierung ihm von hierin altenburgischeDienste zu gehen erlaubt habe. Hieraus läßt sich folgern, daß derselbe für seine Thätigkeit, welche er dem altenburgischen Staate wid met, von diesem Staate auch vollkommen und genügend bezahlt wird. Wenn früher die Kammer sich dagegen ausgesprochen hat, daß v. Runde zu damaliger Zeit nicht als Staatsdiener von der Regierung betrachtet worden, so folgt daraus noch nicht, daß er vom Ministerium einen Anspruch auf Pension hätte zugestan den bekommen müssen, zumal da er in eine Behörde verwendet wurde, deren Bestand, wie sich voraussehen ließ, nicht von langer Dauer war. Läßt es sich hiernach überhaupt nicht gut rechtferti gen, daß v. Runde bei der Anstellung ein Recht auf Pension erhalten hat, so handelt es sich aber zunächst auch nur um das Wartegeld. Wenn jetzt 0. Runde im auswärtigen Dienste be schäftigt wird, so muß er von diesem Staate bezahlt werden und hat von der sächsischen Staatsregicrung auf diese Zeit kein Wartegeld zu beanspruchen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Wir würden ge wiß eine Ungerechtigkeit begehen, wenn wir auf eine so kurze Zeit einem verdienstvollen Beamten das Wartegelb nehmen wollten. Wenn die sächsischeRegierung auf eine längereZeit den Commissionsrath v. Runde zur Disposition der altenburgischen Regierung stellen sollte, so bin ich vollkommen überzeugt, daß dann die sächsische Regierung in Bezug aus sein Wartegeld eine andere Anordnung erlassen wird. Abg. Todt: In das Materielle der Frage, die durch die Ab geordneten Stockmann und Joseph in Anregung gekommen ist, werde ich mich nicht einmischen; nur gegen eine Bemerkung des Herrn Referenten erlaube ich mir eine kurze Gegenbemerkung zu machen. Derselbe äußerte vorhin, daß, wenn der Commissions rath ü. Runde in den wirklichen Staatsdienst getreten fei, daran die zweite Kammer schuld sei. Dem muß ich aber widersprechen. Die Verhältnisse sind mir auch nicht ganz fremd, ich erinnere mich der zweitägigen Verhandlungen dieser Kammer über die Frage, ob der Commissionsrach 0. Runde als Staatsdiener im Sinne des Staatsdienergesetzes zu betrachten sei oder nicht, noch recht wohl. Die Kammer erklärte sich zwar dahin, 0. Runde sei als Staatsdiener im Sinne des Staatsdienergesetzes zu be trachten, cs handelte sich aber dabei lediglich darum, ob v. Runde noch seinen Sitz hier kn der Kammer haben könne, nachdem er angestellt worden war, oder nicht. Entweder nun der 0. Runde ist schon damals Staatsdiener im Sinne des Staatsdienergesetzcs gewesen, oder nicht. Ist er es schon gewesen, so kann er es in Folge jener Verhandlung nicht erst geworden sein. Ist er es aber nicht gewesen, so weiß ich nicht, wie nach jenerVerhandlung, die noch dazu nur einseitige der zweiten Kammer geblieben ist, die Regierung nun genöthigt worden sein sollte, den v. Runde als wirklichen Staatsdiencr im Sinne des Staatsdienergefttzes anzustellen, nachdem die Anstellungsbedingungen bereits vorher festgestellt waren. Dies zu bemerken, habe ich für nöthig ge halten, weil ich an der bezeichneten Verhandlung selbst Theil ge nommen habe.
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