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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Wünsche und Bemerkungen zu diesem Theile des Budjets auszusprechen. Ost sind einzelne Gemeinden durch die Aus dehnung großer Etabliffements und das bei ihnen ab- und zu gehende Fuhrwerk dazu gekommen, Strecken von Communi- cationswegen zu unterhalten und bessern zu müssen, welche fast allein von jenen Etabliffements, und zwar auf solche Weise benutzt werden, daß eine wahrhafte Ueberlastung der einzelnen Gemeinden stattsindet, welche jene Wege zu unterhalten haben. Sie stehen im gleichen Werhältnisie mit den Th eilen des Lan des, wodurch das zu den neu errichteten Eisenbahnen führende Fuhrwerk große Benachtheiligungen der Gemeinden herbei geführt worden sind. Hier würde eine besondere Unterstützung der Gemeinden aus Staatskassen gerecht und billig sein, so wie ich auch glaube, daß einem solchen Uebelstande durch Be rücksichtigung des Rathes, welchen der Abgeordnete v. Thielau gab, den Gemeinden gegen Unterhaltung der chaussirten Com- municationswege das Recht, ein Chausseegeld zu erheben, zu zugestehen, abgcholfen sein würde. Das Bedenken des Ab geordneten Georgi dagegen, daß, wenn auch die Gemeinden das Chausseegeld bezögen, sie dennoch die Wege in schlechtem Zustande lassen würden, ist gewiß unbegründet. Die Wege würden unter der Aufsicht des Staates bleiben, und die Ge meinden sie in gutem Stande zu erhalten genöthigt werden. »- Ich erwähne, daß der Staat sich mitunter veranlaßt sieht, einzelne Chausseestrecken aufzugeben, so daß diese alsdann den daran liegenden Gemeinden als Communicationswege zur Last fallen. Abgesehen von dem Rechtspunkte, welcher mir zweifelhaft ist in Beziehung auf die Verbindlichkeit, selbige zu übernehmen und zu unterhalten, dürste es der Billigkeit entsprechend fein, daß die, welche mit einer verlassenen Chaussee beschenkt werden, auch vom Staatebei deren Unterhaltung vorzugsweiseUnterstützung erhalten, weil die Chausseen viel breitersind, alsdieCommum'ca- tionswege sein würden, welche die Gemeinden für sich selbstanzule- gen und zu unterhalten hatten, und weil, je breiter ein Weg ist, desto größern Aufwand seine Unterhaltung erfordert. Zu den Beschwerden, welche der Abgeordnete v. Thielau angeführt hat, würde ich noch die eine hinzufügen, daß es mitunter, wenigstens in früher» Zeiten, ob in der neuern Zeit, kann ich nichtbehaup- tm, vorgekommen ist, daß den Beamten, welche ein Gutachten über die Ausführung eines Baues geben mußten, auch die Aus führung übertragen worden ist. Endlich erlaube ich mir die Frage, ob bei Neubauten von Chausseen und auch zum Theil *bei den bereits bestehenden an die Stelle der dieselben einfassen den Pappeln nicht besser Obstbäumc gesetzt werden könnten. Nicht allein, daß die Obstbäume unstreitig fruchtbringend sind, die Pappeln nicht, so sind die Pappeln auch schädlich in so fern, als in ihnen der Aufenthalt von vielerlei Ungeziefer ist, welches den benachbarten Grundstücksbesitzern Nachtheil bringt. Es versteht sich, daß ich nur von Gegenden spreche, wo es die Be schaffenheit des Bodens und das Clima zuläßt. Ich gehe noch weiter bei dieser Frage und zwar dahin, daß dieseObstbäume den angrenzenden Grundstücksbesitzern, wie zur Anpflanzung, so auch zur später» Benutzung überlassen werden möchten. Es ist durch Erfahrung erwiesen, daß die anliegenden Felder von der Chaus see sehr zu leiden haben. In trocknen Jahren verbrennt das Ge treide auf 60 bis 70 Ellen in das Feld hinein durch den Chaus seestaub, eben so leidet durch denselben die Reinlichkeit des Wie senfutters sehr. Dies waren die Bemerkungen, welche ich hier anzuknüpfen hatte. Staatsminister v. Zeschau: So lange ich das Finanzmi nisterium zu verwalten habe, und das ist allerdings eine geraume Zeit, ist mir kein Fall bekannt, daß ein Chausseebau in Accord gegeben worden sei, und am allerwenigsten an denjenigen, wel cher ein Gutachten in der Sache gegeben hat. Ich halte es für einen großen Vorzug unserer Verwaltung, daß dieses Accordi- ren bei Chausseebauen nicht eingeführt ist. Das Ministerium wird auch von dem Princip, welches jetzt befolgt wird, nicht ab gehen. Was die Aeußerung wegen her Bepflanzung der Chaus seen betrifft, so bemerke ich, daß man sich in dieser Beziehung nach der Lokalität richtete. Wir haben Punkte, wo die Chaus seen mit Pappeln und andern nicht nutzbaren Bäumen bepflanzt sind, und andere, die mit Obstbäumen besetzt sind. In früherer Zeit hat man Letzteres sehr befördert, in der letztem Zeit nicht, weil es schwer ist, aus den Dbstbäumen auf der Chaussee Nutzen zu ziehen. Man hat früher die Nutzung zumTheil den Grund stücksbesitzern eingeräumt, besonders wo die Bäume nicht auf der Chaussee selbst gepflanzt waren. Abg. Ob erländer: Es sind im Laufeder Debatte mehrere Punkte berührt worden, auf die ich mir auch etwas zu sagen er laube, nicht etwa, weil ich augenblicklich etwas hinzuzufügen wüßte, was als Material zur Ausführung besonder« Werth hätte, sondern weil ich glaube, daß die Erfahrungen, die man im bürgerlichenLebengemacht hat, dazu beitragen-'werden, die Sache in nähere Erwägung zu ziehen. Zuerst betrifft das, was ich sa gen will, eine Bemerkung des Abgeordneten v. Gablenz wegen des Maaßes, dessen sich bei Expropriation beim Straßenbau be dient wird. Ich kann sagen, ich habe die Erfahrung gemacht, daß dabei sehr großes Mißtrauen entstanden ist. Wo man aber solches vermeiden kann, ist es in der That Schuldigkeit, dies zu thun. Es werden bekanntlich bei den Expropriationen zu Stra ßen in der Regel die nämlichen Sachverständigen gebraucht, welche die Taxation beidenlandwirthschastlichen Angelegenheiten besorgen. Diese sind gewohnt, die Taxe nach der Vermessung an zunehmen, welche überall beiden Grundstücken angewendet wird. Nunwird zwar von den Straßenbaubeamten allemal darauf auf merksam gemacht, daß bei den Expropriationen zu Straßen ein an deres Maaß anzunehmen ist; allein diese Sachverständigen sind nicht darauf vorbereitet und eingerichtet, so daß sie vielleicht wi der Willen die nämliche Taxe aussprechen, die herausgekommen sein würde, wenn die Vermessung nach der ihnen geläufigem Art und Weise geschehen wäre. Es sind Beispiele vorgekommen, daß Grundstücksbesitzer, welche durch eine solche 'Expropriation getroffen werden, sich vorher das, was sie herzugeben haben, ha ben ausmessen lassen. Später, als die Expropriation durch die Straßenbaucommission geschah, kam nun ein anderes Resultat heraus, und die dadurch getroffenen Grundstücksbesitzer blieben
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