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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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mich, meine abweichende Meinung ausgesprochen zu haben. Wohl aber stimme ich dem Abgeordneten v. Thielau in dem Wunsche bei, daß die von dem technischen Beamten bei der Chausseebauverwaltung gefertigten Plane der Oeffentlichkeit übergeben werden möchten, theils aus den von ihm angeführten Gründen, theils deshalb, damit auf diese Weise das zunächst interessirte Publicum, die anwohnenden Grundstücksbesitzer und die bei dem Verkehr sonst Betheiligten Gelegenheit hätten, sich über die beabsichtigten Bauten zu unterrichten und, wenn dies geschehen, darüber auszusprechen. Es sind bei mehrer» Straßen bauten, die in der neuern Zeit ausgeführt worden sind, herbe Ur- theile über die Verwaltung gefällt worden, und hat man andere Sachverständige darüber gefragt, so haben diese die Urtheile nicht unbegründet gefunden. Dergleichen Mißgriffe, denn so muß man es bezeichnen, fallen dann doch mehr oder weniger der Verwaltung im Ganzen, wenn man nur der Stimme der zunächst beteiligten Techniker Gehör giebt, den obersten Behörden zur Last, obschon diese, wenn sie wirklich nach bestem Wissen und Ge wissen gehandelt haben, an derartigen Mißgriffen wieder eigent lich nicht Schuld sind. Ich will aufBeispiele nicht eingehen, ob- wohlBeispiele fehroft die Sache erläutern, wie denn auch die Bei spiele erläutern würden, an welcheich so eben gedachthabe. Daich nun von der Veröffentlichung der einzelnen Baupläne gesprochen habe, so kommeich auch noch einmal auf das zurück, was ich in mei ner ersten Rede mit erwähnt habe, nämlich auf den Wunsch, daß die gesammten Pläne, das System, nach welchem in der nächst be vorstehenden Zeit gebaut werden soll, mehr, als bis jetzt der Fall gewesen ist, der Publicität übergeben werden möchte. Der ge ehrte Abgeordnete Georgi und der Herr Staatsminister haben dem zwar verschiedene Brdenken entgegengestellt. Der Abge ordnete Georgi meinte, die Einsicht der Unterlagen, welche der Finanzdeputation zugcgangen waren, stände jedem Abgeordne ten frei. Das will ich gar nicht bestreiten, allein von dieser Einsichtnahme eines einzelnen Abgeordneten wird eine sehrgeringe Rückwirkung auf die Beruhigung des Landes zu bemerken sein. Wir unsers Orts haben wohl oft genug „Beruhigung zu fassen," wenn wir die verschiedenen Gutachten, welche uns namentlich von der Finanzdeputation vorgelegt werden, berücksichtigen, aber das Beruhigung fassen Seiten der Landeseinwohner setzt etwas Anderes voraus, als die Einsichtnahme der Unterlagen und Acten der Finanzdeputation Seiten einzelner Deputaten. Wenn man gesagt hat, es sei die Veröffentlichung der Unterlagen, die ich an gezogen habe, um deswillen nicht möglich, weil der Plan noch nicht so feststehe und man daher bei einer Abänderung nur Ge legenheit, gebe, über vereitelte Hoffnungen zu klagen, so kann ich das nicht zugeben. Es versteht sich ja wohl von selbst, daß nur der ungefähre Plan vorgelegt, daß gesagt wird, dies ist un gefähr die Absicht, wie in den nächsten drei bis sechs Jahren ge baut werden soll, und dies sind die Gründe, weshalb so gebaut werden soll. Andern sich die Verhältnisse, mithin auch die Gründe, so kann ohne Gefahr auch vom Plane abgewichen werden. In so weit paßt eben auch das, was ich über die Veröffentlichung des Bauplans gesagt habe, nicht zur Einsichtnahme von den ». 74. Unterlagen der Finanzdeputation, damit wird wenigstens nicht so viel erreicht werden, wie ich wünsche. Ich denke mir die Her ausgabe des Planes vielmehr so, daß gesagt wird: wir beabsich tigen die und die Straßen in der und der Reihefolge zu bauen, und aus dem Grunde, weil diese dringender und wichtiger ist, als jene, diese früher, als' jene. Soll das nicht dazu beitra gen, die damaligen Klagen verstummen zu machen? Es ist möglich, daß meiner Ansicht auch Bedenken entgegenstehen, aber durch das, was bis jetztgeäußert worden ist, habe ich mich von der Unrichtigkeit derselben noch nicht überzeugen können. DiesinBe- zug aufmeine früh ere Aeußerung. Nun schließlich noch eine kurze Bemerkung auf den Angriff des Abgeordneten Heuberer, welcher geglaubt hat, daß ich bei meinerAeußerung von dem Kirchthurme und dem Kirchspiele gerade ihn im Auge gehabt habe. Er ist aber dabei vollkommen im Jrrthume. Ich habe gar Niemanden in der Kammer und am wenigsten mein nächstes Gegenüber im Auge gehabt; denn da ich stets gewohnt bin, der Landtagsord nunggetreu, gegen den Herrn Präsidenten gewendet zu sprechen, so konnte ich in dem Augenblicke, wo ich sprach, den geehrten Ab geordneten gar nicht „im Auge haben". Abg. Georg i: Ich habe mich nicht gegen die Idee ausge sprochen, die der geehrte Abgeordnete Todt kundgegeben hat, daß feststeh ende Pläne über die Chausseebauten veröffentlicht werden möchten. Nur dagegen habe ich mich aussprechen zu müssen geglaubt, daß, die Unterlagen, die der Deputation zuge- gangen sind und die auf einen feststehenden Plan sich nicht be ziehen, die zur Zeit nur Ideen enthalten über das, was vielleicht zunächst gebaut werden könnte, die aber noch vielen Abänderun gen unterliegen werden, veröffentlicht werden möchten. Gegen die Veröffentlichung der Pläne zu wirklich und fest beabsichtig ten Chausseen würde ich kein Bedenken haben. Hinsichtlich der Unterhaltung der Straßen durch die Gemeinden erwähne ich noch, daß diejenigen Gemeinden, welche von den 10,000 Lhlrn. unterstützt werden, in der Regel ärmere Gemeinden sind und gerade bei diesen die Unterhaltung der Straßen meist sehr man gelhaft ist. Ich erinnere auch beispielsweise daran, daß früher die Gemeinden Pflastergeld zu erheben und davon das Pflaster zu unterhalten hatten; das Pflastergeld wurde zwar erhoben, aber das Pflaster war meist sehr schlecht. Abg. Naundorf: Das Bedenken, welches gegen das an gewendete Maaß von einigen Grundstücksbesitzern, welche Land zu Eisenbahnenbau abgetreten haben, laut geworden ist, haben be reits die Abgeordneten v. Gablenz und Oberländer berührt; ich selbst habe dieses mehrfach gehört. Zur Berichtigung bemerke ich: dergleichen Abschätzungen erfolgen nicht allein nach Schef feln, es wird auch hauptsächlich der Acker in Anschlag gebracht, welcher nach den gesetzlichen Bestimmungen zu 270 Quadrat- ruthen » 8 Ellen angenommen wird. Dieses stimmt auch mit den Grundsätzen bei der neuen Grundsteuer überein, wo bei Be rechnung der Reinerträge der Acker zu 300 Quadratruthen ü 7 Ellen 14 Zoll angenommen ist, folglich kann eine Beeinträchti gung der Grundstücksbesitzer wohl nicht vorhanden sein. Be merken muß ich noch, daß es sich sehr nothwendig herausstellt, 4
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