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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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daß die alten Straßenbauverordnungen möchten aufgehoben und an deren Stelle ein neues Gesetz erlassen werden, damit in vieler andern Beziehung der Grundstücksbesitzer, welcher Eigen- thum zu Staatszwecken abtreten muß, zu Entschädigungen ge lange, welche ihm, wie es jetzt besteht, nicht gewahrt werden. Es sind bei der Kammer einige Petitionen eingegangen, welche die Erlassung eines Straßenbaugesetzes beantragen; sollte dieser Gegenstand zur Verhandlung kommen, dann werde ich mich näher darüber aussprechen. Abg. Scharf: Ich trage auf den Schluß der Debatte an. Abg. v. Thielau: Ich wollte mir nur ein paar Worte zur Entgegnung erlauben. Präsident Braun: Es ist bereits auf Schluß der Debatte angetragen worden. Ich frage die Kammer: ob sie diesen An trag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Präsident Braun: Wünscht Jemand gegen den Schluß der Debatte zu sprechen? Wo nicht, so frage ich die Kammer: ob sie die Debatte für geschloffen ansehen will? — Gegen acht Stimmen Ja. Präsident Braun: Der Herr Referent hat das Schluß wort. Referent Abg. v. d. Planitz: Es ist gar keine Frage, daß die Beförderung der Verkehrsmittel im Lande wesentlich zur Wohlfahrt desselben beitragt. Nun, meine Herren, man wird unserer Regierung nicht den Vorwurf machen können, daß sie nach diesem Grundsatzenicht gehandelt habe. JmGegentheihfaßt man in's Auge, was in früherer Zeit für den Chauffeebau gethan worden ist, welche Summen daraus verwendet worden sind, wie viele Millionen für denselben Zweck durch die Eisenbahnen ver wendet werden, so kann man wohl am Ende zu der Frage hinge leitet werden: Ist das Bedürfnis welches im Lande sich kund- giebt, welches sich auf diesem Landtage durch 32 Petitionen aus gesprochen hat, ein wahres Bedürfniß und wird am Ende die Staatskasse im Stande sein, allen diesen Anforderungen Genüge zu leisten, ohne daß dadurch den Steuerpflichtigen em zu großer Nachtheilerwächst? Es ist keineFrage, meine Herren, daßdieseAn- gelegenheitauch von dieserSeite einer reche gründlichenBeleuch- tung bedarf. Nicht allein die Summen sind es, die ich schon in dem Berichte der hohen Kammer vorzutragen mir erlaubt habe, welche alle Aufmerksamkeit erfordern, und die wir für den Neu bau von Chausseen verwenden, sondern ganz besonders diejeni gen, welche der alljährliche Unterhalt der Chausseen erfordert. Denn zieht man auch die Chausseegeldereinnahme von dem Auf wande ab, rechnet aber dazu den Aufwand für das Schneeaus werfen und den Aufwand für die Besoldung der technischen Be amten, so stellt sich eine Summe von 175,794 Lhlr. heraus, welche wir alljährlich fürdenUnterhaltderChausseen aus Staats kassen darbringen, und es ist dies eine Sunrme, welche einer Ab gabe von einem Pfennig pro Steuereinheit ziemlich gleichkommt, ja sie noch um 12,000 Lhlr. und einige Groschen übersteigt. Nehmen wir an, daß allen den Bitten, welche eingereicht worden sind, Genüge geschehen soll, nehmen wir an, daß die 30 Chaus seebaupläne, welche die Staatsregierung der Deputation vorge legt hat, ausgeführt werden, so können wir uns wohl darüber ein Bild machen, daß diese Summe, welche ich jetzt angegeben habe, noch wesentlich im Wachsen begriffen ist. Es ist daher doch wohl gut, wenn man alle die Mittel recht gründlich in's Auge faßt, welche geeignet sein dürften, hierbei dem Uebelstande, ich möchte ihn fast so bezeichnen, Abhülfe zu gewähren. Nun, die Deputation hat zwar alle diese Umstände, welche ich berührt habe, in nähere Erwägung gezogen, sie hat vor der Hand noch angestanden, ganz bestimmte Anträge und Vorstellungen an die Staatsregierung zu richten; ich glaube aber, daß diese wohl zu ersuchen sein dürfte, recht ernstlich in Erwägung zu ziehen, wenn Petitionen um Chausseen bei der Staatsregierung eingchen, ob für deren Herstellung wirklich ein dringendes Bedürfniß vorhan den ist; und namentlich, ob es nothwendig sei, daß eine Straßen verbindung hergestellt würde, die einer Chaussee gleicht, wie wir sie jetzt bauen; häufig dürfte es genügen, einen Weg, der für den gewöhnlichen Verkehr ausreicht, herzustellen, und es bedürfte nicht allemal einer mit so viel solidem Grundbau versehenen Chaussee, wenn nicht ein besonders starker Verkehr auf diesem Straßentract sich befindet. Es dürfte ferner zu untersuchen sein: sind alle die Chausseen, welche in früherer Zeit angelegt worden sind, gegenwärtig noch so wesentlich nothwendig, daß wir so bedeutende Summen auf ihre Unterhaltung zu verwenden haben? Wenn man unser Straßensystem näher kennt, so wird man wohl zu der Ueberzeugung hingeführt, daß bei der Anlage von Chausseen nicht immer von Haus aus nach einem vollstän digen Systeme gebaut worden ist; wir haben daher mehrere Pa rallelchausseen erhalten, so wie überhaupt Chausseen in einer Richtung, die am Ende wohl gegenwärtig ein dringendes Be dürfniß kaum mehr zu nennen sein möchten. Nicht allein, daß man in früherer Zeit oft die Chausseen nach einer Richtung bloß im Auge hatte und nicht zugleich die Verbindungen mit andern Orten dabei gehörig berücksichtigte, so ist auch dadurch häufig, ich möchte sagen, eine Störung in das System gekommen, daß von den Beamten die Straßen, welche ehedem von den Surrogatgel dern erbaut worden sind, mit zu der Zahl derer gerechnet wurden, von welchen Chausseegelder zu erheben und die auf Staatskosten zu erhalten seien, und nachher in dieser Categorie verblieben. Das hat eine Störung in das System gebracht. Es wäre daher wohl der Mühe werth, wenn die hohe Staatsregierung jederzeit die bestehenden Chausseen auch in dieser Beziehung prüfte, ob ihr Unterhalt und Fortbestehen noch in dieser Art nothwendig sei. Die Einnahme des Chauffeegeldes wird immer einen Maaßstab der Frequenz geben, nach welcher die Nothwendigkeit einer Chaussee zu bemessen sein dürfte. Nun, ich glaube, daß die hohe Staatsregierung, die mit den Staatskassen jederzeit so haushälterisch umgeht, selbst geeignete Mittel finden werde, um diesem ungehörigen Aufwande auf geeignete Weise entgegenzu treten. Ich enthalte mich daher, weiter auf den Gegenstand ein- zugehen und noch mehr in dieser Beziehung zu sagen. Ich er laube mir nur noch wenige Worte auf die in der geehrten Kam mer angeregte Frage zu erwidern. Wenn man besonders wünschte, daß die Summen, welche den Gemeinden und Privaten
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