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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Präsident Braun: Im ersten Abschnitte zum Geschäfts kreis der ersten Deputation gehörig, im andern aber zu dem der dritten Deputation, da dieser die Eingabe, worin in der vorliegenden Petition der Anschluß erklärt worden, zur Be richtserstattung vorliegt, während der erste Theil sich auf das Allerhöchste Decret über die Elbschifffahrtsacte bezieht, welches der ersten Deputation zur Begutachtung vorliegt. Daher scheint diese Eingabe im ersten Theile an die erste Deputation, im andern an die dritteDeputation zu verweisen zusein. — Man istallgemein einverstanden. 15. (Nr. 1002.) Petition der Amtslandschaft Grillen burg, Karl Friedrich Funke zu Hintergersdorf und Gen., um eine Revision und Abänderung des 12. bäuerlichen Wahlbe zirks bezüglich feines geographischen Umfangs. (Hierzu 1 Charte von Sachsen.) Präsident Braun: Die Eingabe beantragt blos die Ab änderung der Begrenzung eines Wahlbezirks. Da sie indessen mit -er auf Abänderung des Wahlgesetzes in Verwandschaft steht, so ist die Ansicht des Direktoriums, daß diese Eingabe an die vierte Deputation, welcher ähnliche bereits vorliegen, abzugeben sei. — Man ist einstimmig einverstanden. 16. (Nr. 1003.) Petition des Erblehnrichters und Ge meindevorstandes Ernst Heinrich Emil Müller in Nieder haselbach umnachträgliche Steuerfreiheitsentschädigung. (Hier zu 1 Beilage.) Präsident Braun: An die dritte Deputatton. 17. (Nr. 1004.) Petition der Amtslandschaft Grillen burg, Karl Friedrich Funke zu Hintergersdorf und Gen., um Wegfall des Handwerks- und Hausgenossenschutzgeldes. 18. (Nr. 1005.) Petition von 91 Hausbesitzern und Hausgenossen zu Gornau bei Zschopau, Karl August Schil ling und Gen., denselben Gegenstand betr. Abg. Dehme: Da ich schon mehrere Petitionen ähnlichen Inhalts bei der hohen Kammer überreicht und bevorwortet habe, so nehme ich keinen Anstand, mich auch dieser beiden Pe titionen anzunehmen und sie zu den meinigen zu machen. Hin sichtlich der Bevorwortung brauche ich mich nicht zu wiederho len, denn ich beziehe mich allenthalben auf dasjenige, was ich bei den andern Petitionen zu deren Unterstützung angeführt habe, und erlaube mir nm-, diese Eingabe der geehrten Depu tation und auch der hohen Kammer angelegentlichst zu empfeh len und dieselbe zu ersuchen, die Aufhebung dieser ungleich mäßigen Abgabe bei der hohen Staatsregisrung zu beantragen. Präsident Braun: Sollen diese beiden Petitionen an die dritte Deputation abgegeben werden? — Einstimmig Za. 19. (Nr. 1008.) Petition der Hausler Christian Friedrich Amhold, Karl Friedrich Eberhardt und Friedrich Gustav Kaul N 75. zu Gohlis bei Riesa um nachträgliche Steuerfreiheitsentschä digung. Präsident Braun: Ebenfalls zur dritten Deputation. 20. (Nr. 1007.) Abgeordneter Voß bittet um Verlänge rung seines Urlaubs vom 31. Januar bis mit 6. Februar die ses Jahres. Wird bewilligt. 21. (Nr. 1008.) Petition der Gemeinden Neunitz, Döben, Schomerberg rc., Johann Gottfried Weber und Gen., um Vorlegung eines Gesetzes, welches dem Grundbesitzer wirk lich e n Schutz gegen Wildschäden gewährt. Abg. Oehmichen: Mir ist diese Petition von Grund stücksbesitzern aus der Umgegend von Grimma übersendet wor den, mit der Bitte, sie bei der geehrten Kammer zu überrei chen und zu bevorworten. Die Petenten beschweren sich darüber, daß die Kaninchen in ihrer Gegend in der Maaße über Hand genommen haben, daß sie zu einer wahren Land plage für sie geworden wären, eine Entstehung, die im Allge meinen von Jagd- und Forstverständigen bestätigt wird. Sie hätten die dortigen Jagdberechtigten um Vertilgung dieses Wildes gebeten, jedoch vergebens, und da dies erfolglos ge blieben sei, wären sie bei der hohen Kreisdirection eingekom men, welche auch den Amtshauptmann zu Grimma mit der Untersuchung dieser Beschwerde beauftragt habe. Dieser sei aber selbst einer der größten Jagdliebhaber seines Bezirks, und sie hätten in Folge dieser Erörterung die Bedeutung erhalten, daß eS die Kreisdirection bei der Anzeige wolle bewenden lassen, da es sich ergeben habe, daß in den betreffenden Fluren Kaninchen in solcher bedeutenden Anzahl nicht vorhanden seien und die Zagdberechtigten sich das Wegschießen derselben fort während angelegen sein ließen, demnach aber von nur einiger- maaßen bedeutender Beschädigung der Feldfrüchte durch jene Lhiere nicht die Rede sein könne. Die Petenten wüßten zwar nun freilich nicht, auf welche Weise -er Amtshauptmann zu diesem Resultat gelangt sei, da sie von diesen Erörterungen weder Kenntniß erlangt, noch viel weniger zugezogen worden waren, wüßten aber wohl, daß die Kaninchen in der dortigen Umgegend auf bedenkliche Weise überhand genommen hätten und in Ueberzahl vorhanden wären, daß sie ihnen sehr bedeu tenden Schaden zufügten und durch Wegschießen kaum alle ver tilgt werden könnten; daher bäten sie die hohe zweite Kammer: dieselbe wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, daß ein Gesetz aufverfafsungs- ! Mäßigem Wege erlassen werde, welches -em Grundstücksbesitzer wirklichen Schutz gegen Wild- schäden gewährt und die Vergütung derselben ohne Untsrschisd anordn § t." Daß nun die Kaninchen, wo sie sich einmal emgemsiet haben, großen Schaden an Hä z e r n und F e l d f r ü ch L e n machen, kann ich bestätigen, kann ich namentlich aus eigener Erfahrung im vorigen strengen WiM L*
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