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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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in den obergebirgi^chm Revieren mindestens 45,00V Lhlr. , in der Altenberger Revier mindestens 1800 Thlr. Schaden hätten, und daß das summarische Ausbringen der in den kleinen Revieren, Annäberg, Scheibenberg, Hohnstein, Oberwiesenthal,Johanngeorgenstadt,Schwarzenberg,Eibenstock, Marienberg, Geier und Ehrenfriedersdorf am Schluß 1840 an fahrenden 1649 Mann nur 76,579 Lhlr. 15 Ngr. 1 Pf. an un mittelbaren Bergwerkserzeugnissen betragen habe. Daran knüpfte die Deputation folgende Betrachtung: Sei schon bei Beurtheilung der Räthlichkeit des Bergwerksbetriebs der finanzielle Gewinn nicht das einzige zu berücksichtigende Mo ment, sprachen dafür national-öconomische Gründe oft noch da, wo finanzielle ihn verbieten würden, so habe dies doch seine Grenze und bei obigen Verhältnissen zwischen Opfer und Ge winn trete für das Interesse der Gesammtheit Verpflichtung zu Abhülfe ein. Von den 1649 Mann in jenen kleinen Revieren koste der Mann den Staats- und Privatcassen ungefähr 55 Thlr. und der Staatscasse allein ungefähr 28 Thlr.; ein Resultat, so ungünstig, daß die Deputation nichts hinzuzufügen habe. Sie enthielt sich jedoch, einen besonder» Antrag zu stellen, weil die hohe Staatsregierung bei Berathung des Berichts über den tiefen Rothschönberger Stölln in der zweiten Kammer die Absicht ausgesprochen hatte, daß Baue abgeworfen werden wür den, welche mit unwahrscheinlichem Erfolg und Zersplitterung von Kräften und Mitteln ohne wesentlichen Gewinn noch betrie ben würden, und daß die Angrisssnahme jenes Stöllns Gele genheit bieten werde, festig werdende Arbeiter zu verwenden. Sie war der Meinung, daß in der Bewilligung für den Roth schönberger Stölln zugleich die Möglichkeit zu Ersparnissen an dem Postulat der 104,000 Lhlr. gegeben werde, und cs ward dasselbe auf ihre also motivirte Empfehlung von der zwei ten Kammer verwilligt. Die damalige zweite Deputation der ersten Kammer nahm in ihrem Berichte S. 724 und 725 der Beilage zur II. Abthei- lung 1. Sammlung von 18HG Bezug auf obige ungünstige Er gebnisse und auf die beim Einnahmebudjet Pos. 9 L. ausgespro chene Hoffnung, daß dieses fortdauernde Mißverhältnis! zwi schen Einnahme und Ausgabe, ohne Benachtheiligung des Berg baues, durch vereinfachte Verwaltung und Verminderung des Personals sich ausgleichen lassen werde, und sah von der Erneue rung früherer diesfallsiger Anträge darum ab, weil von der Re gierung bei Berathung des Berichts wegen Einbringung eines tiefen Stöllns in Freiberger Revier zu Beseitigung jenes Miß verhältnisses die Vorlage eines umfassenden Planes zu Umge staltung der gesammten Bergverfassung für nächsten Landtag zugesichert worden, und diese Vorlage den Ständen Gelegenheit darbieten werde, tiefer in die zu Feststellung des Gleichgewichts der Einnahmen und Ausgaben des Etats der einzelnen Betriebs anstalten und Reviere dienenden Maaßregeln einzugehen. Jenes Postulat ward hierauf von der ersten Kammer eben falls verwilligt. Anlangend diesen Plan, so ist von der hohen Sraatsregie- mng Seite 52 der Hl. Abth. von 18KI am 6 December 1842 in der zweiten Kammer erklärt worden: Ob man wohl specielle Angaben nicht machen könne, so gehe doch die Absicht der Regierung dahin, 1) dem Bergbau, der von Privatpersonen betrieben werde, die möglichste Freiheit zu gewähren und nur die dringendsten Beschränkungen stattsinden zu lassen, 2) eine gegenwärtig fast gar nicht existirende Mitwirkung der Kurinhaber beim Betriebe der Gruben in's Leben zu rufen und dadurch die Gleichgültigkeit der Lheilnehmsr, durch welche eigentlich .bisher der größte Nachtheil herbeigeführt worden sei, zu verbannen, 3) die Gruben von mancherlei ihnen so lästigen Abgaben zu befreien und ihnen Alles zu gewähren, was denselben nach Recht und Billigkeit gebühre, 4) Baue, welche gar keine Hoffnung auf einen günstigen Ertrag gewähren, abzuwerfcn, dagegen aber auch 5) Zuschüsse aus den Staatskassen auf das Dringendste zu beschränken. Eine Bergordnung in diesem Sinne und selbst dann, wenn darin den Gewerken (Kuxinhabern oder Actionairs) nicht blos Mitwirkung, welche sehr beschränkt sein und nachdenUmständen der ihnen jetzt scheinbar gestatteten gleich werden möchte, sondern, wie den Privaten, was sie ebenfalls sind, die Freiheit des eigenen Betriebs nur mit dem von der Regalität des Bergbaues und von Ansprüchen auf Beihülfe gebotenen gemäßigten Einfluß der Staatsbehörde gewährt, wird zwar keine solche Wirkung hervor bringen, daß namentlich bei dem obergebirgischen Bergbau nicht Einnahme und Ausgabe in einigen Mißverhältnissen stehen blie ben, daß neben den gegenseitigen Beihülfen aus den gewerk schaftlichen Reviercaffen Unterstützung aus der Staatscasse ent behrt werden könnte. Möchte aber auch rein finanzielle Erwägung von Unter stützung eines mit Verlust betriebenen Bergbaues, wie derober- gebirgische, «brachen, so verdient er doch aus volkswirthschaft- lichen Gründen fortbetrieben zu werden, weil erstens sein Auf hören eine Menge von Arbeitskräften und Capitalien brach legen würde und zweitens auf den Grund jenes Bergbaues eine zahl reiche weitere gewerbstreibendeBevölkerungexistirt, dieErwerbs- thätigkeit dieser Bevölkerung aber durch das Absterben ihm Wurzel, des Bergbaus, in Wegfall zu gerathen droht. Wie der Privatmann — und dies ist ein dritter lRrund für das wenn auch beschränkte Fortbestehen jenes mit Schaden betriebenen ober- gebirgischen Bergbaues — den Betrieb eines ausgedehnten Ge werbes nicht aufhebt, weil ein einzelner Zweig desselben keinen Reinertrag gewährt, wenn nur die übrigen Zweige, mit welchen jener verbunden ist, Gewinn bringen und den Ausfall desselben ersetzen; eben so gebietet es dasNationalintercsse, einen Bergbau fortzusetzen, auch wenn er unmittelbar wenig oderkeinen Reinertrag bringt. Zu alle dem kommt viertens noch die Eigen- thümlichkeit dieses auf Entdeckung und Ausbringung tief verbor gener Werthe beruhenden Gewerbszweigs, daß die Entdeckung weniger von Erfahrung und Wissenschaft, als vom günstigen Zufall abhängt, und daß, wie in neuerer Zeit in ausnehmendem Grade in der Freiberger Revier vorgekommen ist, nach langen vergeblichen Mühen und Aufwand Räume erschlossen worden, welche in wenig Jahren für alles dies entschädigten und einer langen Zukunft reichen Gewinn in Aussicht stellen. Hat nun auch ein widriges Geschick jenen Revieren für den Silberbergbau viele Jahre lang mit geringen Ausnahmen solche Funde vorenthalten, so folgt doch nicht entferntest daraus der Schluß, daß Hoffnung aufzugeben sei. Wohl haben auch ähn-
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