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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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dazu verschreibt, scheint es ihr nothwendig, sich über die von der hohen Staatsregierung in dem erwähnten Decrete enthaltenen Angaben über die Höhe der verfügbaren Verwaltungsüberschüsse zu äußern. Es zerfallen solche in zwei Kategorien, und zwar: ») Rest der noch disponibel» Berwaltungsüberschüsse aus der Finanzperiode 18§Z, berechnet auf 556,583 Thlr. 7 Ngr.— und 1>) muthmaaßliche Uebcrschüsse und Ersparnisse aus der laufenden Finanzperiode (18§^), angegeben zu 1,000,000 Thlr. . Was die Angabe unter ». betrifft, so ist die Staatsregie rung zunächst von der Ansicht ausgegangen, daß die in dem Rechenschaftsberichte als zu erhaltendes Stammvermögen ange gebene Summe von 8,849,412 Thlr. 27 Ngr. 9 Pf. Conventionsmünze oder 9,095,229 Thlr. 28 Ngr. 7 Pf. im 14 Lhalerfuße auch ferner zu erhalten und mithin nur dasjenige als verfügbar anzusehen sein werde, womit das vorhandene Vermögen obige Summe übersteigt. Da aber das gedachte Vermögen, besage Tabelle 0. des jetzt vorliegenden Rechenschaftsberichts, 11,871,211 Thlr. 23 Ngr. 8z Pf. beträgt, so ergiebt sich für die Finanzperiode 18z Z ein dispo nibler Ueberschuß von 2,775,981 Thlr. 25 Ngr. izPf., Es sind nämlich nach dem Rechenschaftsberichte Seite 32) und der Tabelle v. desselben 210,331 Thlr.-Ngr. 3 Pf. mehr an Schulden getilgt worden, als planmäßig erforderlich und bei Aufstellung des Budjets berechnet worden war, und da die Regierung der Meinung ist, daß bei den bevorstehenden viel fachen Geldbedürfnissen der jetzige Zeitpunkt kein geeigneter sei, um aus den laufenden Erträgen außerordentliche Schuldabzah lungen zu bewirken, so hat sie die zuletzt erwähnte Summe eben falls als eins zu außerordentlichen Zwecken verwendbare bezeich net. Sie wird dadurch fließend gemacht werden können, daß entweder diese Summe von dem Vermögensbestande der 9,095,229Thlr. 28 Ngr. 7 Pf. entnommen, oder daß die Schuld um den abgezahlten Betrag von 210,331 Thlr. — Ngr. 3 Pf. wieder vermehrt wird. Die Deputation wird weiter unten den Antrag darauf richten, das Normalvermögen um obgedachte Summe zu ver mindern. Wenn die Deputation im Vorstehenden nachgewiesen hat, daß es unbedenklich sein dürfte, den Angaben der Regierung über die aus der Finanzperiode 18ZZ annoch zur Verfügung ge stellte Summe bch,»treten, so glaubt sie zugleich, daß es nach Verlauf dreier Finanzperioden von Jnteresse sein dürfte, auf den Schuldenzustand des Landes, wie derselbe sich zu Anfang der Pe riode 18D und zu Ende der Finanzperiode 18HZ darstellt,eine Mit theilung folgen zu lassen, muß aber dabei zugleich auf eine Verglei chung der Vermögensbestände eingehen, da selbige seit dem Jahre 1834 nicht unbeträchtlich herabgcgangen sind, dies jedoch nur durch die gleichzeitig erfolgte Schuldvrrminderung gerechtfertigt werden kann. auf welchen am letzten Landtage (Landtagsacten 1. Abth. 2. Bd. S. 493) bereits für Staatszwecke 2,429,729 Thlr. 18 Ngr. 4 Pf. angewiesen worden sind, so daß mithin aus der obigen Finanz periode annoch 346,252 Thlr. 6 Ngr. 7L Pf. jetzt wirklich verfügbar bleiben. Die Deputation kann sich mit dieser Berechnung, vorbe hältlich der Prüfung des Rechenschaftsberichts auf die Finanz periode 18ß-Z, einverstanden erklären, zumal sie sich aus den ihr gemachten Mittheilungen überzeugt hat, daß der, Berechnung der in der Tabelle 6. unter 1 aufgefuhrten Vermögensbestande der Centralcassen auf die nach dem Rechenschaftsberichte pro 18z« annoch verbliebenen Einnahmereste und die zu deckenden Ausaabereste bereits vollständig Rücksicht genommen worden rst und dazu beziehendlich die nöthigen Summen abgesetzt undre- servirt worden sind. Wenn aber die Staatsregierung den vorhergedachten 346,252 Thlr. 6 Ngr. 7z Pf. annoch 210,331Khlr. — Ngr.3Pf. hinzusetzt, und somit die noch disponible Summe qusderFinanz- periode 18M bis auf 556,583 Thlr. 7 Ngr. — L Pf. steigert, so hat es damit folgende Bewandniß. II. 76. Zu diesem Zwecke ist zu bemerken, daß 1. die Passiva zu Anfang der Finanzperiode 18» A betrugen (incl. Agio an: 596,558THlr. 12Ngr. iPf. 22,072,660Thlr.28Ngr. IPf. zuEnde derFmanzperiode18KS aber 13,889,901 - 10 - 3 - daß sich mithin eineSchuldver- minderung ergiebt von - 8,182,759Thlr.17Ngr. 8Pf. H. Dagegen betrug das Aktivvermögen zu Anfänge der Finanz periode 18ZA- (incl. 413,857 Thlr. 2 Ngr. 4 Pf Agio . 15,312,711Lhlr.28Ngr.—Pf. zuEnde derFinanzperiodelLzZ aber 11,871,211 - 23 - 3z - Mithin Verminderung . 3,441,500Thlr. 4Ngr.1Z Pf. Abminderung derSchuldsubl. 8,182,759 - 17 - 8 - verbleibtTilgungderSchuld 4,741,259Thlr.13Ngr. 6zPf In dieser Summe der Schul ¬ dentilgung sind jedoch die zur planmäßigen Schulden tilgung auf das Budjet ge nommenen Beträge enthal ten, welche sich in den drei gedachten Finanzperioden berechnen auf: . . . 1,319,354 - 19 - 8 Pf. welche bei Berechnung der überschießendenTilgung in Abzug zu bringen sind, so daß sich als wirklich über schießende Schuldentilgung srgiebt die Summe von 3,421,904Thlr.23Ngr. 8z.Pft 2*
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