Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dem Vorschläge der Deputation. Nämlich nach dem Vorschläge des Abgeordneten Sornitz sollen die Renten sofortzurLandrenten- bank überwiesen und angenommen werden können, nach dem Vorschläge aber, welchen die Deputation vorläufig angckündigt hat, wird die Uebernahme der Renten erst dann erfolgen, wenn solches der Staatsregierung thunlich erscheint, und dieser letzte Punkt würde im Auge behalten werden müssen, wenn man die Staatscasse nur einigermaaßen vor der Gefahr, zu wesent liche Verluste zu erleiden, sicherstellen will. Deshalb ist es wohl bester, die Kammer nimmt den Vorschlag der Deputation und nicht den Antrag des Abgeordneten Sornitz an. Präsident Braun: Wenn der Herr Referent nicht zu sprechen begehrt, werde ich sofort zur Fragstellung übergehen. - ' Abg. Haden: Ich wollte mir noch eine Anfrage dahin er lauben, ob überhaupt eine Abstimmung auf den Joseph'fchen Antrag gerichtet werden wird. Die Debatte hat sich auf ein anderes Feld gestellt. Ich habe mich früher für das Deputations gutachten erklärt; allein ich kann aber auch nicht leugnen, daß ich für das Minoritätsgutachten mich erklären und ihm beitreten werde. Wenn nun die gegenwärtige Frage zuerst auf das De putationsgutachten gerichtet und dieses angenommen wird, so könnte das leicht dem Anträge des Abgeordneten Joseph präjudi- riren, wenn nicht in der nächsten Verhandlung darauf zurückge kommen werden dürfte. Da ich nun im ersten Falle für das Deputationsgutachten, im zweiten aber, wenn über den Joseph'- schen Antrag nicht mehr verhandelt werden dürfte, dagegen stim men würde, so möchte ich mir eine Erklärung hierüber aus bitten. Präsident Braun: Später wird auf diesen Antrag wieder zurückgekommen werden dürfen. Der Antrag geht in die Vor lage in materieller Beziehung ein; dagegen ist der Antrag der Deputation nur formeller Natur. Es soll die Berathung über das Materielle ausgesetzt bleiben, und ich glaube daher unbezwei felt im Sinne der Kammer zu sprechen, wenn ich behaupte, daß die Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Joseph durchaus nicht berührt wird durch das Ergebnis» der Abstimmung über das Deputationsgutachten. Abg. Haden: Durch diese Erklärung bin ich beruhigt, und werde nunmehr für das Deputationsgutachten stimmen. Präsident Braun: Theilt die Kammer meine so eben ausgesprochene Voraussetzung? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Die Deputation beantragt: „Die Kammer möge sich in dem Beschlüsse einigen, die Berathung §§. 3,4,5, 6 des Gesetzentwurfs, den Schluß der Landrenten bank betreffend, bis zu dem Zeitpunkte auszusetzen, zu welchem die Gesetzvorlage, einige nachträgliche Bestimmungen zu dem Ablösungsgesetze betreffend, von der Kammer berathen sein wird." Tritt die Kammer diesem Vorschläge bei? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation: „Die Kammer möge die hohe Staatsregierung ersuchen, durch eine zu erlassende Verordnung bekannt zu machen, -aß in Folge eines bis mit dem 31. December dieses Jahres von dem Verpflichteten aufUeberweisung der Renten an die Landrenten bank gestellten Antrages nur alle diejenigen Renten von der Landrentenbank annoch übernommen werden, welche mit dem 1. April 1846 für die Bank zu laufen beginnen." Tritt die Kammer auch diesem Vorschläge bei? — Gegen zwei Stim men Ja. Präsident Braun: Ferner beantragt die Deputation, dann ein weiteres Gesuch an die hohe Staatsregierung zu stellen des Inhalts: „Die Ablösungsbehörden dahin zu instruiren, daß dieselben bei allen nach Ablauf dieses Jahres vorkommenden Ablösungen, falls die Berechtigten sich nicht für Annahme von Landrentenbriefen erklären, die Verpflichteten zu befragen ha ben, ob sie eventuell auf Ueberweisung der auf die Grundstücke gelegten Renten an die Landrentenbank antragen wollen, und deren Entschließung zu den Acten zu bringen." Stimmt die Kammer auch diesem Anträge bei? — Einstimmig Ja. Präsident Braun: Somit ist der Antrag des Abgeord neten Sornitz als erledigt anzufehen. Ich schließe die heutige Sitzung und werde die nächste mittelst Karten anberaumen. Schluß der Sitzung 43 Uhr. Mit der Redaktion beauftragt: i>. Greis chrl. Druck und Papier ssn B. G. Teubner in Dresden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder