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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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anzuschließen, denn dieser soll das Recht haben, sie abzuweisen, so haben sie alsdann gar keinen Friedensrichter, der für sie^paßt, wenn sie in sich selbst keinen finden können. Und für diesen Fall nun scheint esMir der Herr Referent gewissermaaßen als eine Strafe für eine solche Gemeinde anzusehen, indem es dann eine besondere Bewandniß mit ihr haben müsse, warum sie die andern nicht haben wollten, und sie möge dann nur auf sich ver wiesen werden. Hat also vielleicht eine solche kleine Gemeinde keinen passenden Mann in sich selbst, so sehe ich kommen, daß sie gar keinen Friedensrichter bekommt. Daher werde ich für das ursprüngliche Deputationsgutachten stimmen. Abg. Scheibner: Wie ich die Sache ansehe, bedarf ,es des von dem Herrn Staatsminister beantragten Satzes nicht. Unter ». ist gesagt: „ Jede Gemeinde wählt für sich besonders einen Friedensrichter." Ich glaube, darin liegt auch die Ver pflichtung der Gemeinde, daß sie einen Friedensrichter wählen m u ß. Wenn also eine Bestimmung getroffen werden soll hin sichtlich derjenigen Gemeinden, welche sich einem Bezirke nicht anschließen wollen, so ist die Pestimmung unter a. ausreichend; denn die Gemeinden werden einen Friedensrichter wählen müs sen und könnten auch nötigenfalls dazu angehalten werden. Abg. Zische: Nach der Gesetzvorlage ist auch der Ein willigung des Schiedsmanns gedacht, ob er sich zur Uebernahme des Amtes entschließen will, wenn eine ihm fremde Gemeinde im Verbände seines Bezirks mit ausgenommen werden soll. Nach dem Deputationsgutachten und vorzüglich nach der Ein schaltung, welche auf den Antrag des Herrn Staatsministers von derKammer beschlossen werden soll, scheint mir aber die Ein willigung des Schiedsmanns ganz in Wegfall zu kommen. Es würde vielleicht ein brauchbarer Mann für sei ne Gemeinde sich Wahlen lassen, er würde aber die Wahl nicht annehmen, wenn die Last/ der er sich ursprünglich gewidmet hat vergrößert würde. Ich enthalte mich, deshalb einen besonder» Antrag zu stellen, habe vielmehr dieses mein Bedenken nur anregen wollen. Abg. Jani: Ich muß in derThat sagen, daß nach dem, was zum zweiten Paragraphen beschlossen worden ist und hier sub ». aufgestellt wird, mir schon alles das getroffen zu sein scheint, was sub b. im zweiten Satze von den Worten an: „Die Aufnahme darf zwar) Theil nehmen zu lassen" enthalten ist. Denn wenn eine Gemeinde einen Friedensrichter haben soll und nicht in sich finden kann, so ist sie zu dem Anträge be rechtigt, sie wolle mit einer andern Gemeinde zusammentreten. Das sollen die Obrigkeiten vermitteln; können sie es nicht, so kann nötigenfalls der Amtshauptmann angegangen werden. Wenn nun auf solche Weise eine Vereinigung bewirkt worden ist, so sind ja die Bezirke bereits hergestellt. Es ist jetzt nicht mehr an der Zeit, einen Antrag deshalb zu stellen; ich glaube aber, wenn der Satz so gefaßt würde: „Es können sich jedoch Gemeinden durch Vermittelung der Gemeindeobrigkeiten oder nötigenfalls des Amtshauptmanns mit andern benachbarten Gemeinden rc. vereinigen ic/, so wäre dadurch der Zweck voll kommen erreicht. Secretair Kasten: Ich wollte mir den Antrag erlauben, daß die Berathung über den ganzen Satz ausgesetzt und die Sache an die Deputation zurückgewiesen würde. Ich glaube, wir kommen so nicht heraus. Referent Abg. O b erländ er: Dagegen muß ich mich doch stark erklären; ich glaube, die Sache ist immer noch höchst ein fach. Die Absicht der Deputation war in der Hauptrichtung die, die Bildung der Bezirke den Gemeinden selbst zu überlassen, die Behörden also nicht mit einer neuen Beschäftigung zu be lästigen, und zu gleicher Zeit die Selbstständigkeit der Gemeinden in Besorgung ihrer Angelegenheiten zu fördern. Durchs den Vorschlag des Herrn Staatsministers wird nun zwar in einem gewissen Ausnahmefalle noch die Hülfe der Behörden herbeige zogen; aber ich hoffe von unfern Mitbürgern, namentlich auf dem Lande, daß sie diese durch das Gesetz dargebotene Selbst ständigkeit auch ehren und schätzen And nicht selbst ohne Noch dazu beitragen werden, daß die Regierung sich in ihre Angelegen heiten mengt. Bon dem Herrn Abgeordneten aus Annaberg ist freilich noch einmal darauf hingewiesen worden, daß wirklich für alle Fälle durchs die Vorschläge der Deputation gesorgt werde und daß man es daher durchgehends bei denselben bewen den lassen könne. Ich muß dem vollkommen beistimmen. Al lein ich finde kein Unglück darin, wenn man den Vorschlag des Herrn Staatsminifters annimmt. Er wird blos eben für Fälle der Noth eintreten, und dann, glaube ich, tritt er auch ein, wenn es nicht besonders im Gesetz steht. Deshalb hat die Majorität derDeputation sich mit demselben einverstanden erklärt. Warum also die Sache verwickelt sein soll, sehe ich nicht ein. Es wird abgestimmt werden, erstens über den Vorschlag der Deputation sub a., dann über den Vorschlag der Deputation sub b. im ersten Satze; demnächst kommt der zweite Satz: „Die Aufnahme nehmen zu lassen." Dieser letzte wird durch den Vor schlag des Herrn Staatsministers modisicirt und zwar mit Ein- verständniß der Majorität der Deputation. Darauf wird also- die Frage gestellt und dann ist die ganze Sache abgemacht. Bei dem gemachten Vorschläge würden wir wohl niemals aus den Deputationsverhandlungen herauskommen. Secretair Kasten: Ich habe den Antrag blos als Wunsch ausgesprochen und will ihn als einen wirklichen Antrag nicht zur Unterstützung gebracht haben. Abg. v. Haase: Ich habe mich für den Vorschlag der Staatsregierung erklärt, und zwar aus dem Grunde, weil ich wohl einsehe, daß man den Anschluß unter gewissen Umständen von der andern Gemeinde nicht erzwingen kann; es wird dann allerdings eine Lücke im Gesetze eintreten, die durch den Vor schlag des Herrn Staatsministers ergänzt würde. Indessen glaube ich, wird der von dem Herrn Staatsminister gedachte Fall selten sein. Ich glaube dies, weil ich zu Ehren unserer
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