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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. IS , Dresden, den 24. October 1845. Zwanzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 18. October 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Fortsetzung derBerathung des Berichts der außerordent lichen Deputation der zweiten Kammer, die Uebergabe einer Adresse auf die Thronrede betr. (Besondere Berathung; Abschnitt 2, 3,4 u. 5.) Die Sitzung beginnt 10 Minuten vor ^11 Uhr mit Ver lesung des über die letzte Sitzung durch den Secretair Hensel aufgenommenen Protokolls, in Gegenwart der Staatsminister v. Aönneritz, v. Zeschau, v. Nostitz-Wallwitz und v. Falkenstein, so wie von fünf und sechszig Kam mermitgliedern. Das Protokoll wird auf gestellte Präsidial frage genehmigt und von den Abgeordneten Hensel (aus Bernstadt) und Heuber er mit vollzogen, worauf zum Vor trage aus der Registrande übergegangen wird. 1. (Nr. 177.) Petition von 149 Einwohnern zu Neukir chen, Karl Kretzschmar und Gen., um 1) eine freiere Verfas sung der evangelisch-lutherischen Kirche, 2) Anerkennung der Deutsch-Katholiken, 3) Freiheit der Presse, 4) Verbesserung des Wahlgesetzes, 5) öffentlich-mündliches Strafverfahren mit Staatsanwaltschaft, 6) ein Aufruhrgesetz, 7) Vereidung des Militairs auf die Verfassung, 8) Erhebung des Turnens zu einem Zweige des Volksunterrichts. Präsident Braun: Alle diese Punkte find bereits Gegen stände eingegangener Petitionen, und sind die betreffenden Eingaben an die dritte und vierte und die außerordentliche De putation, die, zur Begutachtung der kirchlichen Fragen nieder gesetzt ist, gelangt. . Ich schlage daher vor, diese betreffenden Punkte in der früher beschlossenen Maaße extractweise an die dritte und vierte und die außerordentliche kirchliche Deputation abzugeben. Ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — Einstimmig Ja. 2. (Nr. 178.) Beschwerde des Advocaten v. Bertling zu Leipzig, in Vollmacht der verw. Nordmann und des Maschi nenmeisters Staude daselbst, die von den hohen Ministerien des Innern und der Justiz verweigerte Druckgenehmigung zu einer Aufforderung behufs der Information über die Umstande, II. 19. welche bei Beurtheilung der Berechtigung des Militairs zum Feuern gm 12. August d. I. zu berücksichtigen sind, betr. (Hierzu 2 Beilagen.) Abg. 0. Schaffrath: Die vorliegende Angelegenheit ist zwar an und für sich eine Censurbeschwerde, hängt aber genau mit den Leipziger Ereignissen am Abend des 12. August zu sammen, und sie giebt wieder einmal ein Beispiel von der Gerechtigkeit, wie sie die Regierung versteht, v. Bertling ist nämlich der Advocat, dessen sich die Hinterlassenen eines am Abend des 12. August Getödteten bedienen, um ihre Rechte ge gen die Urheber der Tödtung wahrzunehmen, mögen diese An sprüche civilrechtliche odercriminalrechtliche sein. Er ging von der Ueberzeugung aus, wie seine Clientin, die Wittwe, daß deren Mann ohne alle Schuld getödtet worden sei, folglich auch ein civilrechtlicherAnspruch wenigstens wegen fahrlässiger Töd tung statthaft sei. Um aber sich über dieselbe zu vergewissern, um die Klage nicht in's Blaue hinein anzustellen, um nicht eine Denunciation einzureichen, die grundlos wäre, wollte der Be schwerdeführer eine Aufforderung im Leipziger Lageblatte er gehen lassen an alle die, welche ihm nähere Auskunft über die Ereignisse des 12. August und namentlich über das Feuern und schießen geben könnten. Dieses mußte er als vorsichti ger Advocat thun; denn ehe man eine Denunciation einreicht, muß man alle mögliche Erkundigungen einziehen. Aber die Censur strich jene Aufforderung. Der Bittsteller suchte Recht bei der Kreisdirection, wandte Recurs beim Ministerium des Innern ein, er wurde aber überall abgewiesen und die Auffor derung für unzulässig erklärt. Man vertröstete ihn auf den Bericht der Erörterungscommission, man wollte ihm sogar ein strafbares Vergehen, das der Anmaaßung öffentlicher Dienste, daraus machen, unter Hinweisung auf Art. 267 des Cri- minalgesetzbuchs, der aber auch nicht im Geringsten hierher paßt. Das sind die faktischen Umstände der Beschwerde. Der Beurtheilung will ich nicht vorgreifen, sondern überlasse diese in allen Stücken der Deputation. Präsident Braun: Es ist allerdings, wie der Abgeordnete schon bemerkt hat, eine Censurbeschwerde; ich würde daher Vor schlägen, diese Petition an die vierte Deputation gelangen zu lassen. Ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 179.) Abgeordneter Pfeiffer bittet um Ver- 1
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