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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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SS hast sein. Denn es sind hier nur fünf Wählbare ausgezeich net, und der Fall, einen sechsten Wählbaren auszuschließen, tritt nicht ein. Vicepräsident v. Friesen: Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht... Referent Präsident v. Carlowitz: Ich werde in dem Deputationsgutachten fortgehen. Es sind noch zwei Punkte darin enthalten: I>) Zur Vereinfachung des Geschäfts hat man Seiten der Regierung die bisherige Einrichtung in Wegfall zu bringen be schlossen, wornach der Stellvertreter des Präsidenten die Able sung der Wahlzettel zu controliren berufen war, und dies Ge schäft einem Secretair übertragen wollen. Wenn jedoch beide Sccretarien bisher mit dem Änmerken der Namen beschäftigt waren und diesem Geschäfte nicht füglich entzogen werden kön nen, so entschied sich die Deputation dahin, es bei der bisherigen Einrichtung zu belassen und dem gemäß statt der Worte im vier ten Abschnitte: „einem Secretair" zu setzen: „seinem Stellvertreter." o) Nicht jedes Scrutinium hat auch schon eine Wahl zur Folge, da zu dieser bekanntlich eine gewisse Anzahl Stimmen er fordert wird; gleichwohl ist es Pflicht desPräsidenten, nach jeder Stimmensammlung das Resultat derselben insofern darzulegen, als er anzugeben hat, auf wen die meisten Stimmen gefallen sind. Ist diese Ansicht richtig, so bedarf aber der fünfte Abschnitt fol gende genauere Fassung: „Nach dessen Erfolge spricht der Präsident aus, auf wen die meisten Stimmen gefallen sind, und ob derselbe hiernach als gewählt anzusehen sei, und vernichtet dann die Zettel." Prinz Johann: Ich glaube, baß in Bezug auf den Stellvertreter des Präsidenten etwas zu berücksichtigen wäre. Es könnte möglich sein, daß der Stellvertreter desPräsidenten auf Urlaub und daher nicht anwesend wäre; für diesen Fall möchte es nöthig sein, daß ein anderes Mitglied dazu bestimmt würde, sonst könnte, wenn es nur auf den Stellvertreter des Präsidenten gestellt wäre, die ganze Abstimmung angefochten werden. Ich würde daher Vorschlägen, zu setzen: „oder in dessen Ermangelung einem andern von ihm zu bestimmenden Mit- gliede". Vicepräsident v. Friesen: Der Vorschlag der Deputation ging dahin, im vierten Satze statt: „Secretair" zu sagen: „seinem Stellvertreter". Das gestellte Amendement geht da hin, diesen Worten noch die Worte hinzuzufügen: „oder in dessen Ermangelung einem andern von ihm zu bestimmenden Mitglieds". Ich habe zuerst zu fragen: ob das Amendement unterstützt wird? — Wird hinreichend unterstützt. Vicepräsident v. Fri e sen: Wünscht Jemand über dieses Amendement, oder sonst über den Paragraphen zu sprechen, sonst kann zur Abstimmung übergegangen werden ? — Es mel det sich Niemand. Vicepräsident v. Friesen: Es sind also drei Veränderun gen der Deputationen und zwei Amendements, über welche wir uns zu entscheiden haben. Zuerst schlägt die Deputation vor, im ersten Satze anstatt der Worte: „so kann die Wahl — erfolgen" die Worte zu setzen: „so hat die Wahl — zu erfol gen". Ich frage daher: ob diese Veränderung angenommen wird? — Wird einstimmig bejaht. Vicepräsident v. Friesen: Ferner in dem vierten Satze, anstatt: „einem Secretair"schlägt die Deputation vor zu sagen: „seinem Stellvertreter". Wird dieses angenommen?—Wird einstimmig bejaht. Vicepräsident v. Friesen: Drittens schlägt die Deputa tion vor, den fünften Satz des Paragraphen folgendermaaßen. zu ändern: „Nach dessen Erfolge — Zettel" (s. vorstehende Spalte). Ertheilt die Kammer diesem Zusatze ihre Zustim mung? — Wird einstimmig ertheilt. Vicepräsident v. Friesen: Ferner liegt ein Zusatz zum vierten Satze vor, daß nämlich nach den Worten: „seinem Stell vertreter" gesagt werden soll: „oderindessenErmangelung einem andern von ihm zu bestimmenden Mitgliede." Genehmigt die Kammer diesen Zusatz? — Wird einstimmig genehmigt. Vicepräsident v. Friesen: Und endlich ist noch ein Zusatz. zu dem §, von dem Herrn Bürgermeister Hübler beantragt wor den, welcher im jenseitigen Deputationsbericht zu lesen ist und lautet: „Wenn auf einem Stimmzettel die Namen derer, welche man zu wählen beabsichtigt, nicht deutlich und bestimmt angege ben sind, so daß darüber, wer als gewählt zu betrachten ist, Zwei fel obwaltet, so werden diejenigen Namen, bei welchen ein solcher Zweifel stattsindet, nicht mitgezählt und als nichtvorhanden qnge- sehen." GenehmigtdieKammer, daß dieserZusatz noch hinzugefügt werde? — Wird einstimmig bejaht. Staatsminister v. Falkenstein: Ich wollte mir noch eine Bemerkung erlauben, in Bezug auf das Amendement aus dem Deputationsberichte der zweiten Kammer. Die König!. Com- missarien haben etwas Wesentliches nicht dagegen erinnert und ich fühle mich auch jetzt nicht veranlaßt, etwas von großer Erheb lichkeit dagegen anzuführen. Jndeß darauf aufmerksam machen möchte ich die geehrte Kammer doch, ob es ganz richtig ist, wenn es am Schlüsse des Zusatzes heißt: „Stimmzettel, welche zu wenig Namen enthalten, haben Gültigkeit." Abgesehen davon, daß überhaupt der ganze Satz wohl schon theoretisch genommen, feine Zweifel haben könne, so ist es auch practisch nicht ganz ohne Wichtigkeit, denn es ist dadurch die Möglichkeit zu nicht un wesentlichen Mißbräuchen gegeben. BürgermeisterHübl er: So viel ich weiß, hat schon bisher nach der Praxis der ersten Kammer die Regel stets gegolten, daß, wenn auch zu wenig Namen ausgeschrieben waren, man diese als gewählt betrachtet. Vicepräsident v. Friesen: Ich bedauere, der h. ist schon durch Abstimmung unsererseits angenommen und wir können nicht mehr darüber discutiren. Es bleibt nur noch die letzte Frage übrig: ob die Kammer §. 133 mit den angenommenen Zusätzen annehmen wolle? — EinftimmigJa. tz. 134. Erfordernisse hinsichtlich der Stimmenmehrheit- Die Wahl erfolgt nach absoluter Stimmenmehrheit. Sollte bei dreimaliger Abstimmung eine solche nicht erlangt werden, so entscheidet bei der letzten Abstimmung die relative Stimmen mehrheit, und wenn hier Stimmengleichheit eintritt, das Loos.
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