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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Deputation ein volum <l6c,8ivum haben muß, welches wohl so viel, als nur immer möglich, zu vermeiden ist, weil dabei immer auf die Stimme eines Einzelnen ein zu großes Gewicht gelegt wird. Nun gebe ich zwar zu, daß die Fälle nicht sehr häufig sein werden, wo in einer solchen Vereinigungsdeputation ein besonderes Gewicht fallen würde auf die Abstimmung in der Deputation selbst; denn auch bei getheilten Stimmen muß die Sache immer der Kammer vvrgetragen werden, und die Mitglieder der Kammer haben sich dann für die eine oder für die andere Meinung zu entscheiden. Gleichwohl ist aber nicht abzuleugnen, daß dergleichen Fälle vorkommen können, und für diese Fälle, glaubte ich, müßte man auch hier Stimmen gleichheit in der Deputation zu vermeiden suchen. Es wird dadurch zugleich derjenige, welchem eine entscheidende Stimme zugestanden werden müßte, aus einer gewissen Verlegenheit gebracht, indem es, wenigstens habe ich dies zu fühlen Gele genheit gehabt, nichts Erwünschtes ist, ganz allein über eine Sache entscheiden zu müssen, über welche unter einer Corpo ration, welcher man angehört, die Stimmen ganz gleich ge- theilt sind. Aus diesem Grunde habe ich geglaubt, es müsse hier dabei bleiben, daß lediglich den eigentlichen Mitgliedern der Deputation Stimmen bei dem zu fassenden Beschlüsse über Vereinigungsvorschläge zugestanden werden können. Es hat mir aber neuerdings noch nöthig geschienen, diese meine An sicht in ein besonderes Amendement zu fassen, weil ich erkennen muß, daß, nachdem Zweifel über die Sache entstanden sind, es wünschenswert!) erscheint, die Zweifel durch eine ausdrück liche Bestimmung in der Landtagsordnung zu erledigen, und dieses scheint passend geschehen zu können, wenn nach den Wor ten des Entwurfs: „Präsidenten der Kammern" eingeschaltet würde: „denen jedoch hierbei eine Stimme nicht zusteht". Vicepräsident v. Friesen: Nachdem das Amendement entwickelt worden ist, frage ich: ob es unterstützt wird? — Es wird hinreichend unterstützt. Prinz Johann: Ich habe das Amendement unterstützt, weil ich wünsche, daß die Frage zur Entscheidung komme, pro oder contra, und ich in der Ehat auf die Art der Entscheidung kein gkoßes Gewicht lege. Bemerken aber muß ich, wie ich mich nicht anders erinnern kann, als daß die Präsidenten in der Vereinigungsdeputation Stimme gehabt haben. Es ist möglich, daß mich das Gedächtniß tauscht, aber eines Falles erinnere ich mich, wo die Präsidenten gestimmt haben. Ich wende mich nun zu den Gründen des Herrn Secretairs gegen das Gutachten der Majorität. Ich kann den Grund aus der Verfasiungsurkunde nicht durchschlagend finden. Die Kam mer verhandelt auch unter dem Präsidenten und doch hat der Präsident bei ihren Verhandlungen eine Stimme. Den Ein wand, daß.die Deputation ungleiche Stimmen haben möchte, muß ich zugeben, doch ist er nicht durchschlagend. Es ist be sonders in der Vereinigungsdeputation oft der Fall, daß es an Mitgliedern fehlt, und es ist gut, wenn der Präsident eine Stimme bei der Entscheidung hat. Die Kammer will wissen, ob die Mehrzahl der Mitglieder für die Vereinigung gestimmt habe., Der Präsident ist ihr Mitglied, und.die Kammer wird auf seine Meinung gerade Gewicht legen. Ich sehe nicht ein, warum man ihn ausschließen soll, da selbst das Vorhandensein gleicher Meinungen nicht ein so bedeutenderUebelstand ist, daß sie der Kammer vorgetragen werden müssen. Bürgermeister Wehner: Ich bin oft in der Vereini gungsdeputation gegenwärtig gewesen, erinnere mich aber nicht, daß die Präsidenten jemals ihre Stimmen mit abgege ben hätten. Im Gegentheil erinnere ich mich, daß der Präsi dent in den Vereinigungsdeputationen, bei denen ich Mitglied war, lediglich die Verhandlung geleitet hat. Doch lasse ich das dahingestellt sein. Ich glaube auch, daß der Präsident seine Stimme um deswillen nicht wird abgeben können, weil er nicht Mitglied der Deputation ist, und über die Angelegen heit, von welcher die Rede ist, nicht,so genau unterrichtet sein kann, als die Deputationsmitglieder. Er muß sich in der Ver einigungsdeputation selbst erst informiren, bevor er in der Sache sich klar wird, auf welche Art er stimmen soll. Es genügt meiner Ansicht nach nicht, daß er weiß, was verhandelt wird, sondern er muß auch alles das verfolgt haben, was in der De putation selbst über den Gegenstand verhandelt worden ist, um richtig abzustimmen. Vicepräsident v. Friesen: So viel ich mich erinnere, ist bei den Vereinigungsdeputationen, an welchen ich.Theil genommen, nie der Fall vorgekommen, daß der Präsident aus drücklich abgestimmt oder sich seiner Stimme ausdrücklich ent halten hätte. Ich kann mich Keines von Beiden bestimmt erin nern. Die Verhandlungen bestanden fast immer in vertrauli chen Besprechungen. Zu einer formellen Abstimmung mit Ein- oder Ausschluß des Präsidenten ist es meines Erinnerns nie gekommen. Und wenn man auch einmal anfangen wollte, abzustimmen, so ist doch die Abstimmung nie ganz durchge führt worden. Noch weniger kann ich mich entsinnen, daß je mals bei einer Vereinigungsdeputation eine Vereinigung nicht zu Stande gekommen wäre, und wenn es manchmal auch noch so schwer hielt, sich zu vereinigen, so verglich man sich durch Zureden doch immer noch so übel und böse. Da nach der Ver fassungsurkunde der Präsident der Berathun'g einmal beiwoh nen und sie leiten soll, so bin ich dafür, daß man ihm auch eine Stimme bei der Abstimmung zugeftehen müsse. Es ist doch immer eine schwere Sache, bei einer Verhandlung thätig sein und sie leiten zu sollen, und keine Stimme abgcben oder zu er kennen geben zu dürfen. Deshalb bin ich für das Gutachten der Deputation. Bürgermeister Hübler: Was die zweite Deputation anlangt, so entsinne ich mich nicht, daß jemals der Fall vor gekommen, wo der Präsident bei dem Vereinigungsverfahren seine Stimme geltend gemacht hätte. Ich erinnere vielmehr die Mitglieder der damals mit der zweiten Deputation vermischten ersten Deputation an das Vereinigungsverfahren beim letzten Landtage in Beziehung auf die Eisenbahnen. Da weiß ich
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