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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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hatte. Aber das kann doch nicht geleugnet werden, daß der Decan des Domstifts auch mit erscheint, vermöge seines Amtes, wenn ich auch zugebe, daß sein großer Grundbesitz in der Lausitz, daß die politische Stellung des Stifts in Budissin auch mit ihren Einfluß darauf geübt, daß er Mitglied der Ständever- sammlung geworden ist. Ist es endlich auch die Absicht der Kammer, sich von einer Entscheidung dieser Frage entfernt zu halten, was ich allerdings wünsche, so muß ich unter Beziehung auf das, was von Sr. Königl. Hoheit erinnert worden ist, nur noch bestätigen, daß es der Deputation unmöglich war, sich der Behandlung dieser Frage ganz zu entziehen, einmal deshalb, weil eins ihrer Mitglieder vermöge seines Votums als Deputations mitglied das vollkommene Recht hatte, diese ihn persönlich mit berührende Frage auf die Bahn zu bringen, dann auch des halb, weil der Bericht, nach den Vorgängen auf dem ersten Landtage zu urtheilen, außerdem so unvollständig gewesen sein würde, daß er an die Deputation hätte zurückgewiesen werden können. . Einer solchen Zurückweisung wollte und konnte die Deputation sich unmöglich aussetzen. Es mußte daher dieser Gegenstand zur Frage, wenn auch nicht zur Entscheidung ge bracht werden. Bicepräsident v. Friesen: Es haben sich in unserer Kam mer mehrere Stimmen vernehmen lassen, welche bei einer künf tigen Entscheidung dieser höchst wichtigen Frage vom größten Nutzen und Einflüsse sein "werden, und welche ganz dazu ge eignet sind, das zu ergänzen, was die Majorität der Deputa tion sowohl als auch der Separatvotant in ihrem Gutachten gesagt haben. Es werden diese Aeußerungen im Protrocolle ge wiß ausreichende Erwähnung finden. Was aber die Verhand lung selbst anlangt, so bestätigt alles das, was die geehrten Redner gesagt haben, daß sie mit der Deputation dahin überein stimmen, daß jetzt ein Beschluß über diesen Gegenstand nicht stattfinden solle. Es ist die geehrte Kammer, wie sich mehrere Redner erklärt haben, damit einverstanden, daß eine Verwah rung in diesem Augenblicke hinreichend sei, um denjenigen, welche ihr Recht des facultativen Erscheinens behaupten, dieses Recht vorzubehalten. Ich halte nun, wenn Niemand mehr zu sprechen wünscht, die Verhandlung über diesen Gegenstand für beendigt. Staatsminister v. Falkenstein: Ich erlaube mir nur einige Worte hinzuzufügen. Nachdem die Debatte über diesen Gegenstand einen Gang genommen hat, wie er vom Herrn Vicepräsidenten bezeichnet worden ist, so befindet sich die Re gierung überhaupt nicht in dem Falle, ihre Ansicht noch speciell auszusprechen, und beschränkt sich blos darauf, zu bemerken, daß es der geehrten Kammer nicht entgangen ist, von welchem Ge sichtspunkte die Regierung in der Landtagsordnung ausgegan gen ist, daß aber die Negierung natürlich die Verwahrung in der Maaße, wie es im Bericht geschehen, zu hindern keine Veranlassung findet. Vicepräsident v. Friesen: Nochmals erwähne ich nur noch, daß der Antrag der Deputation nicht dahin geht, daß in der Schrift etwas von der Verwahrung im Deputationsbe richte erwähnt werde. Wenn Niemand weiter etwas zu erin nern hat, so glaube ich, zur Fragstellung über den Paragraphen übergehen zu können, der nach der Meinung der Deputation unverändert angenommen werden kann. Ich frage daher: ob die Kammer §.179 in seiner unveränderten Fassung ihren Bei fall schenken wolle? — Einstimmig Ja. Referent Präsident v. Carlowitz: Ich muß bemerken, daß noch ein Amendement gestellt worden ist. Bürgermeister Hübler: Ich hatte allerdings ein Amen dement dahin gestellt, dem Schlüsse des tz. 43 noch den Satz hinzuzufügen: „Uebrigens werden in die verfas sungsmäßige Zahl der Mitglieder der ersten Kam mer die Königlichen Prinzen nicht mit eingerech net." Das Amendement bedarf, als bereits unterstützt, der Unterstützungsfrage nicht. v. Posern: Es war ein gemeinschaftliches Amendement. Vicepräsident v. Friesen: Es soll also dem §. 43 beige fügt werden? Bürgermeister Hüb le r: Allerdings dem §. 43. Vicepräsident v. Friesen: §.43 lautet so: „Vollzähligkeit. Die Eröffnung der Sitzung und Bera- thung einer Kammer kann nur bei der Anwesenheit von minde stens der Hälfte der durch die Verfassung bestimmten Zahl der Mitglieder stattsinden." und der Herr Bürgermeister Hübler schlagt vor, diesem §. hinzuzufügen: „Uebrigens werden in die verfassungsmäßige Zahl der Mitglieder der ersten Kammer die Königlichen Prinzen nicht mit eingerechnet." Prinz Johann: Es scheint mir, als wenn das Amende ment des Bürgermeisters Hübler bei §.43 nicht an der geeigne ten Stelle wäre, und es fragt sich überhaupt, ob dies in der Landtagsordnung an der geeigneten Stelle ist, weil §. 43 blos von der Zahl der Mitglieder handelt, die zur Berathung erfor derlich ist. Die viel wichtigere Frage, wie viel Mitglieder er forderlich sind zur Beschlußfassung, findet sich bei einem spä ter» §. Ich kann nur nicht augenblicklich aufsinden, wo er wiederholt werden müßte, oder wenn es sachgemäß erschiene, so könnte auch ein allgemeiner §. an einer passenden Stelle einge schoben werden. Ich zweifle überhaupt daran, ob diese Ent scheidung in die Landtagsordnung paßt. Die Landtagsordnung soll nur den Geschäftsbetrieb in der Kammer regeln. Die Frage aber über die verfassungsmäßige Anzahl der Mitglieder ist eine hochwichtige, ist eine Erläuterung der Verfassungsur- kunde selbst; ich bezweifle daher überhaupt, ob es sachgemäß sei, hier weiter darauf einzugehen. Referent Präsident v. Carlowitz: Es ist das allerdings ein Bedenken, das diesem Antrag entgegensteht. Ist eö der hohen Staatsregierung künftig einmal genehm, alle diese Zweifels fragen durch Erlaß an die Ständeversammlung zur Entschei-
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