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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Präsident v. Carlo witz: Sie sehen, daß die Absicht der Petenten dahin geht, die Unzweckmäßigkeit des Vorschlags dar- zustellcn, zufolge dessen eine Zwischendeputation über diesen Gegenstand berathen soll. Es unterliegt daher hier keinem Zweifel, daß die außerordentliche Deputation hierunter kompe tent ist, und ich schlage vor, der außerordentlichen Deputation Liese Petition zu überweisen. Genehmigt dies die geehrte Kam mer? — Einstimmig Ja. b) Des Professors Biedermann und 717 Gen. zu Leipzig «m Beschleunigung der Reform der protestantischen Kirchen verfassung. Präsident v. Carlo witz: Es waltet hier ganz dasselbe Verhälcniß ob, und ich kann also fragen: ob diese Petition der außerordentlichenDeputationüberwiesenwerdensoll? — Ein stimmig Ja. o) Des Advocaten Ponath und 767 Gen., ebenfalls zu Leipzig, um Anerkennung der Deutsch-Katholiken betreffend. Präsident v. Carlo witz: Was diese Petition anlangt, so habe ich mir bereits erlaubt, sie vor begonnener Sitzung dem Herrn Referenten mitzutheilen, und frage nur: ob Sie genehmi gen, daß diese Petition der außerordentlichen Deputatiomüber- wiesen werde? — Wird einstimmig genehmigt. Präsident v. Carlowitz: ZurKenntniß der geehrten Kam mer habe ich noch zwei Urlaubsgesuche, und zwar beide für den 6. October zu bringen. Erstens, der Herr v. Mirus bittet um Urlaub wegen Familienangelegenheiten. Genehmigt die Kam mer dieses Urlaubsgesuch? — EinstimmkgI a. Präsident v. Carlowitz: Sodann bittet um Urlaub wegen seiner Dienstgeschafte ebenfalls für den 6. October Herr Bürger meister Ritterstädt. Genehmigt die Kammer auch dieses Ur laubsgesuch ? — Wird ebenfalls einstimmiggenehmigt. Präsident v. Carlowitz: Endlich bringe ich zur Kenntniß der geehrten Kammer eine Einladung des Herrn Kriegsministers.' Er benachrichtigt mich, daß Mittwochs den 8. d. in der Militair- academie gymnastische Uebungen im Reiten, Tanzen undFechten stattsinden werden, und ladet hierzu die geehrten Mitglieder un serer Kammer ein. Er ersucht die Herren , die dabei erscheinen wollen, am Eingänge des großen Saales über der Reitbahn nur gefälligst ihre Namen der Wache zu nennen. Wir können nunmehr zur Tagesordnung, der Fort setzung des gestrigen Gegenstandes übergehen, und ich ersuche den Herrn Referenten, seinen Platz einzunehmen, bemerke auch, daß es noch jedem Mitgliede frei steht, sich im Allgemeinen über die sen Gegenstand zu äußern. Referent Domherr v. Günther: Ich wollte vorAllemum Erlaubniß bitten, die so eben eingegangene Petition Herrn Ad- vocat Ponaths und Genossen zu Leipzig durch Vorlesen zur Kenntniß der Kammer bringen zu dürfen. Sie lautet folgender- maaßen: „Die heilige Sache der Glaubensfreiheit hat in der katho lischen Kirche eine Bewegung hervorgerufen, welche ohne Unter schied des kirchlichen BekenntnifsisAlle, denen die freie, lebendige Entwickelung des religiösen Bewußtseins das theuersteJntereffe der Menschheit ist, in ihrem Entstehen mit inniger Freude be grüßt haben und in ihrem Fortschreiten mit der wärmsten Theil- nahme begleiten. Aus der Mitte der katholischen Kirche hat sich mit unwider stehlicher Gewalt der Ruf nach Befreiung vom Zwange der Hierarchie und menschlicher Satzung, nach derWiederherstellung und Verwirklichung des reinen Christenthums durch die Anbe tung Gottes im Geiste und in der Wahrheit erhoben, und die Bildung zahlreicher Gemeinden des neuen Bekenntnisses in allen Therlen unsers deutschen Vaterlandes beweist, welchen Anklang er weithin gefunden. Noch hat aber den neugebildeten Gemein den das Vaterland nirgend mehr als eine tolerirte Existenz unter Beschränkungen mannichfacherArtzugestandenund noch haben sie bis jetzt freie, öffentliche Religionsübung und überhaupt die jenige vollständige Anerkennung nicht erlangt, die der Staat auf der Höhe seiner Bestimmung allen Religionsbekenntnissen schul dig ist, welche ihm durch Anerkennung der ewigen und unver gänglichen Grundwahrheiten christlicher Ethik die Berechtigung ihresBestehens darthun und Garantie für ihre Uebereinstimmung mit denPrincipien eines vernunftgemäßen Staatslebens gewäh ren. Es ist Pflicht der Humanität in ihrem erhabensten Sinne, es ist Pflicht wahrer Religiosität, die keinen gefährlicheren Feind kennt, als den-unzertrennlichen Begleiter geistiger Bedrückung, den Jndifferentismus — es istihre heilige Pflicht, mitallerKraft ihre Stimme dafür zu erheben, daß den Deutsch-Katholiken die ses ihr Recht werde, es ist Deutschlands Aufgabe, dieser Stimme Gehör zu geben, und damit das Band seiner innern Einheit fester zu knüpfen, es ist Sachsens Beruf, dadurch von neuem zu be- thätigen, daß es feststehe auf dem Boden der freien geistigen und religiösen Entwickelung, der einst zur Wiege der Reformation wurde. Um so vertrauensvoller dürfen daher die unterzeichneten Protestanten, die sich in ihrem Gewissen verpflichtet und ge drungen fühlen, das Verlangen ihrer christ-katholischen Mitbür ger nach der staatlichen Anerkennung ihres Bekenntnisses zu un terstützen, bei Einer hohen zweiten Kammer Gehör zu finden hoffen, wenn sie hiermit das Gesuch aussprechen: Eine hohe zweite Kammer wolle im Vereine mit der hohen erstenKammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß sie noch auf gegenwärtigem Landtage einen den deutsch- oder christ-katholischen Gemeinden Sachsens die freie öffentliche Religionsausübung und vollständige An erkennung in Gemäßheit §. 56 der Verfassungsurkunde gewährenden Gesetzentwurf vorlege. Diese Petition ist, wie die geehrte Kammer hört, zunächst bei der zweiten Kammer eingegeben worden und von dieser an die erste Kammer herübergelangt. Präsident v. Carlowitz:Der Vicepräsident v. Friesen hat das Wort. Vicepräsident v. Friesen: In einer Sache von solcher Wichtigkeit, wie die, welche uns gestern beschäftigt hat und heute noch beschäftigen wird, wird die geehrte Kammer es nicht für einen unnöthigen Aufenthalt ansehen, wenn ein Mitglied der Deputation seine Ansichten auszusprechen sich erlaubt und sich bemüht, die geehrte Kammer auf den Standpunkt zu führen, von welchem die Deputation ausgegangen ist; denn es muß ihr
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