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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Dieser Fall liegt nicht vor, weil die Deutsch-Katholiken als Kir chengesellschaft noch nicht anerkannt sind. v. Großmann: Dann ist das Jnterimisticum nicht nö- thig, denn es fehlt das Object, wenn sie nicht als Gesellschaft an erkannt werden sollen. Bürgermeister,Wehner: Die Deputation hat hier vor geschlagen, zu erklären, „ob die Neu-Katholiken wahrend der Dauer des Interim! sticums Parochialbeiträge an die Kirche, der sie früher angehörten, zu entrichten verpflichtet sein sollten, oder ob ihnen, wenn nicht eine Befreiung hiervon, doch wenigstens eine Suspension dieser Verbindlichkeit zu bewilligen sei?" Ich glaube, es ist am besten, wenn man diesen Punkt: „ob Neu-Ka- tholiken zum Beitrag von Parochiallasten ihrer frühern Kirche verpflichtet sind", aussetzt bis zur Zeit, wo eine definitive Erklä rung stattfindet, und ich will in dieser Beziehung mir folgenden Antrag gestatten: „Die Regierung möge anordnen, daß die Beiträge der Neu-Kgtholiken zu Parochiallasten des römisch-ka tholischen Cultus während der Dauer des Jnterkmisticums nicht eingebracht werden mögen." Ich gestehe aufrichtig, daß, wenn man unter den jetzigen Umständen die Beiträge einbringen soll, die Unterbehörden in große Verlegenheit kommen und auch die hohen Behörden in Verlegenheit gesetzt würden. Man wird allemal entgegensetzen: wir sind nicht mehr in der Kirche, wir können nicht bezahlen, weil wir keinen Antheil haben; wenn aber das Deputationsgutachten angenommen wird, welches die sen Punkt auf die Entscheidung der richterlichen Behörden setzt, so sind außerdem eine Menge Ausflüchte zu erwarten, denen man kaum enfgegentreten kann. Durch dieses Gutachten würde die Sache einstweilen in suspenso bleiben müssen, und die Deutsch-Katholiken würden immer keinen Beitrag zahlen müssen. Präsident v. Carlowitz: Es wird der Antrag erst zur Un terstützung zu bringen sein, wenn er ein wirkliches Amendement sein soll. Haben Sie ihn schriftlich einzureichen? v. Großmann: Ich würde darauf antragen, die Frag stellung zu scheiden. Präsidentv. Carlowitz: Das wird allerdings geschehen. Der Antrag wird die Mehrzahl der Kammer zur Unterstützung erfordern. Ich frage die Kammer: ob sie das Amendement un terstützt? — Wird unter 35 Stimmen nur von 17, also nicht unterstützt. v. Großmann: Ich würde darum bitten, daß es dem Herrn Präsidenten gefallen möchte, bei der Abstimmung, die doch dem Hauptinhalte von Punkt 1 (siehe Nr. 6 S. 142) ent spricht, die Fragstellung zu theilen, so daß die erste Frage wäre: ob die Neu-Katholiken während der Dauer des Jnterimistkcums Beiträge an die Kirche, der sie früher angehörten, zu entrichten verpflichtet sein sollen, und dann die zweite: ob ihnen, wenn nicht eine Befreiung hiervon, doch wenigstens eine Suspen sion dieser Verbindlichkeit zu bewilligen sei? Präsident v. Carlowitz: Ich werde mich über die Frag stellung aussprechen, sobald der Referent — Bürgermeister Hübler: Es wird nicht auf die beiden Fra gen (S. 294 des Berichts unter 1 und 2), sondern auf das De putationsgutachten (S- 295 unter 1 und 2) die Abstimmung zu richten sein. v. Großmann: Ich weiß das sehr wohl. Der Haupt- inhaltist aber derselbe, wie hinsichtlich der Fragstellung bei S. 295 (des Berichts). Dann würden wohl drei Fragen zu stellen sein. Präsident v. Carlowitz: Wenn der Referent nichtszu erinnern hat, so würde ich zur Fragstellung übergehen. Referent Domherr v. Günther: Welche Gründe die De putation bewogen haben, ihr Gutachten so und nicht anders zu stellen, ist im Bericht deutlich gesagt. Es ist nicht zu leugnen, daß hier ein sehr wichtiges prkvatrechtliches Moment vorliegt, und über ein solches kann die Kammer nicht entscheiden. Dem Amendement des Herrn Sccretairs v. Biedermann steht entge gen, daß wenigstens nach der Ansicht der Deputation hier gar nicht von dem Gesichtspunkt ausgegangen werden kann, auf welchen er sein Amendement gründet, nämlich von dem Satze, daß die Neu-Katholiken noch Glieder der römisch-katholischen Kirche seien. Die Deputation ist vielmehr davon ausgegangen, daß, wie ihr Gutachten Seite 295 sagt, die Neu-Katholiken im Austreten aus der römisch-katholischen Kirche und km Eintreten in eine neue Kirchengesellschaft begriffen seien. Es nimmt die Deputation nicht an, daß die Neu-Katholiken sich noch inner halb der römisch-katholischen Kirche befinden, sie nimmt aber auch nicht an, daß sie jetzt in eine neue Kirche eingetreten sind, da diese neue Kirchengesellschaft noch zur Zeit keine rechtliche Existenz hat. Es würde also nach unserer Ansicht weder etwas für die Tragung der Parochiallasten, noch gegen dieselben ent schieden werden können. Denn, wie gesagt, daß die Neu-Katho liken im Verbände der römisch-katholischen Kirche seien, kann die Deputation nicht annehmen, eben so wenig daß sie sich bereits in einer neuen Kirche befänden, sondern nur, daß ein Zwischenzu stand zwischen dem Austreten aus der alten und dem Eintreten in die neue Kirche vorhanden sei. Somit ist sie der Überzeu gung, daß darüber, ob in einem solchen Zustande die Verbind lichkeit, Parochiallasten zu zahlen, vorhanden sei oder nicht, die Entscheidung, dafern die Frage streitig wird, den Behörden zu überlassen sei, — wenn nicht vielleicht durch die Erklärung des hohen Cultusministeriums die ganze Frage sich als unpractisch und als eine solche darstellen sollte, für welche der concrete Fall gar nicht eintreten wird. Staatsminister v. Wietersheim: Das ist nicht meine Meinung gewesen. Die Frage ist allerdings von practischer Wichtigkeit, denn es ist wohl zu wünschen, daß sie auf eine Weise gelöst werde, daß es nicht einer Entscheidung über jeden einzel nen Fall bedarf, wiewohl darauf recurrirt werden.kann. Die Staatsregierung ist nicht im Zweifel darüber, denn Z. 10 des Mandats vom 20. Februar 1827 sagt mit klaren Worten, daß ein austretendes Mitglied bis zum Augenblick des Eintritts in eine neue Kirche die Verbindlichkeiten gegen die frühere Kirche zu erfüllen hat. Jndeß auch über die Auslegung von Gesetzen ist
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