Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Domherr v. Günther: Ich muß auf Spal tung antragen. v. Großmann: Das Deputationsgutachten muß doch wohl vorgehen. Referent Domherr v. Günther: DerBiedermann'sche Antrag würde Gegenstände einer zweiten Abstimmung ent halten. Fürst Schönburg: Die Deputation hat beide Punkte mit einander in Verbindung gesetzt. Präsident v. Carlowitz: Ich kann mich von der Rich tigkeit der Ansicht des Referenten nicht überzeugen. Ich habe schon bemerkt, daß das Amendement des Herrn v. Bieder mann ganz mit dem zweiten Punkte des Deputationsgutach- tens übereinstimmt. Was freilich den ersten Punkt anlangt, so steht es damit im schroffsten Widerspruche; da aber Zwei fel in der Kammer über die Fragstellung obwalten, so werde ich die Kammer fragen: ob sie die von mir vorgeschlagene Fragstellung genehmigen will? Bürgermeister v. Gross: Es muß nach meiner Ansicht die Frage zuerst auf das Amendement des Herrn Secretairs gestellt werden. Wenn dasselbe abgcworfen wird, so wird damit noch nicht Punkt 2 des Deputationsgutachtens abge lehnt, sondern darüber noch besonders abzustimmen sein. Vicepräsident v. Friesen: Ich glaube, daß bei der Ab stimmung über das Biedermann'sche Amendement der zweite Punkt des Deputationsgutachtens Vorbehalten werden muß; denn sonst würden, wenn das Biedermann'sche Amendement abgeworfen würde, die Deutsch-Katholiken der bürgerlichen und politischen Rechte beraubt. Referent Domherr v. Günther: Ich schlage vor, daß zuerst über das Deputationsgutachten 2 und dann über das Biedermann'sche Amendement abgestimmt werde. Wer dem- Biedermann'schen Amendement nicht bcitritt, würde dann nichts weiter erklären, als daß die Neu-Katholiken nicht ver pflichtet sein sollen, Parochialbeiträge zu geben. Präsident V. Carlowitz: Huillbet est verkorum suoriim opiimus i»terpr«8. Ich habe gefragt, ob es dieAnsicht des Herrn v. Biedermann sei, daß der erste Theil seines Amendements mit dem Deputationsgutachten übereinstimme, und er hat dies bestätigt. Es ist also ganz gleich, ob ich die Frage auf das Deputationsgutachten oder den ersten Kheil des Biedermann- schen Amendements stelle. Wenn ich das Amendement bei der Fragstellung porzog, so geschah es nur deswegen, weil das Deputationsgutachten all 1 abgelehnt worden ist, und ich über den letzten Eheil des Biedermann'schen Amendements doch abstimmen lassen muß. Was die Friesen'sche Ansicht an langt, so kann ich ihr nicht beipflichten, weil, wenn es auch gegründet ist, daß die Deutsch-Katholiken der politischen Rechte verlustig gehen würden, wenn das Biedermann'sche Amendement abgelehnt würde, dasselbe doch dann auch Platz greifen würde, wenn das Deputationsgutachten abgelehnt wird. Das liegt also ganz in der Hand der Kammer, und die Fragstellung mag erfolgen, wie sie will, die Möglichkeit ist dennoch vorhanden, daß den Deutsch-Katholiken der Genuß der politischen Rechte entzogen wird. ReferentDomherrv. Günther: Wer dem Biedermann'- schen Antrag, wie er jetzt lautet, nicht beitritt, der lehnt zugleich das Deputationsgutachten unter 2 ab. Ich aber würde vor Allem wünschen, daß die Kammer dem Deputationsgutachten 2 beitrete, und das Biedermann'sche Amendement ablehne, wornach die Neu-Katholiken Parochiallasten geben sollen. D. Gross:, Ich kann dem Referenten nicht betreten. Der Biedermann'sche Antrag stellt den Satz auf, daß den Deutsch- Katholiken die bürgerlichen Rechte vcrwilligt werden sollen, gegen die Verbindlichkeit, die Parochiallasten noch ferner zu tragen. Hiernach soll Recht und Verbindlichkeit unzertrennbar sein, und wer sich dagegen erklärt, erklärt noch keineswegs, daß den Deutsch-Katholiken die bürgerlichen Rechte nicht ohne diese Verbindlichkeit verbleiben sollen. Secretair Bürgermeister Nitterstädt: Ich muß mich der Ansicht des Referenten anschließen, weil dies von Anfang an meine Meinung gewesen ist. Ich würde mich in großer Ver legenheit befinden, wenn über das ungeteilte Biedermann' sche Amendement abgestimmt werden sollte. Ich wünschte gegen den zweiten Theil desselben zu stimmen, aber für den ersten, welcher den Deutsch-Katholiken die Fortdauer ihrer politischen Rechte zugestehen will. Es scheint nothwendig, daß entweder für den Fall, daß der Biedermann'sche Antrag abgelehnt wer den sollte, die Abstimmung auf den zweiten Punkt des Depu tationsgutachtens Vorbehalten, oder daß der Biedermann'sche Antrag gespaltet und über den zweiten Theil besonders abge- stimmt werde. Bürgermeister Hü b ler: Ich halte cs für den Erfolg ganz gleichgültig, welcher Weg bei der Abstimmung über den Bie dermann'schen Antrag gewählt werde, und trage daher kein Be denken, der von dem Herrn Präsidenten vorgeschlagenen Abstim mung beizutreten, da ja auch bei ihr die Abstimmung über den Biedermann'schen Schlußantrag nach Befinden Vorbehalten bleiben wird. Präsident v. Carlowitz: Ich habe nur gesagt, es wäre möglich, daß der Biedermann'sche Antrag angenommen und das Deputationsgutachten dennoch abgeworfen würde. Die Divergenz der Meinung scheint übrigens gar nicht so groß zu sein, denn wenn der erste Aheil des Biedermann'schen Amen dements und das Deputationsgutachten übereinstimmen, so ist es ja ganz gleichgültig, ob ich das Biedermann'sche Amende ment im ersten Theil, oder das Deputationsgutachten voraus nehme. Die Fragstellung über den zweiten Lheil des Bie dermann'schen Antrags würde aber jedenfalls Vorbehalten wer den müssen und ich bemerke, daß, wenn das Deputationsgutach ten sub 2, auf das ich nun die Frage stellen will, angenommen wird, ich mich genöthkgt sehen werde, auf den nächsten Lheil des Biedermann'schen Amendements doch noch eine Frage zu stel len. Ich frage nun: ob die Kammerdem Deputationsgutachten: „daß unter Festhaltung des gleichen Gesichtspunktes die Frage über die Fortdauer der bürgerlichen und politischen Rechte eben
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder