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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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so beantwortet werden muß, wie die Staatsregierung selbst solche bereits in der Beilage zum Decrete beantwortet hat, nämlich da hin: daß die Neu-Katholiken für jetzt im ungestörten Genüsse jener Rechte zu belassen sind" beitritt? — Einstimmig Ja. Präsident w. Carlowitz: Nun gehe ich auf den Bieder- mann'schen Antrag in seinem letzten Ähnle über. Er ist darauf gestellt: „daß die Deutsch-Katholiken bis zu ihrer förmlichen An erkennung von den Beitragsverbindlichkciten nicht freizuspre chen seien, die sie bis jetzt gegen diese Gesellschaften hatten." Es ist also die Ansicht desAntragsstellers, sie zurBeitragspflicht verbindlich zu erklären. Ich habe schon bemerkt, daß, wenn dieses Amendement abgelehnt wird, die Frage über die Beitrags- pflichrigkeit ganz unentschieden bleibt. Das Deputationsgut- achten sä 1 ist nämlich abgelehnt, und die Ansicht, die Herr v. Schönfels vertrat, nicht durch ein Amendement sixirt worden. Der Antrag des Herrn Bürgermeisters Wehner hat keine Un terstützung gefunden, es bleibt also bei etwaiger Ablehnung des Biedermann'schen Amendements weiter nichts übrig, als an zunehmen, die Kammer habe diese Frage unentschieden lassen wollen. Ich frage nun die Kammer: ob sie dem vorgelesenen Theil des v. Biedermann'schen Amendements beitritt? — Wird gegen zehn Stimmen abgelehnt. Präsident v. Carlowitz: Nun, meine Herren! müssen wir noch zurückkommen auf das andere Biedermann'sche ebenfalls unterstützte Amendement. Herr v. Biedermann hat sich näm lich zwar für das Jnterimisticum ausgesprochen, dagegen folgen des Amendement gestellt: „in der Schrift das Gesuch an die hohe Staatsregierung zu richten, wo möglich noch den jetzt ver sammelten Ständen ein Gesetz zu endlicher Regulirung der Rechtsverhältnisse derDeutsch-Katholikenvorzulegen." Wünscht Jemand noch über das Amendement zu sprechen? Staatsminister v. Wietersheim: Ich bemerke, daß die Staatsregierung darüber auch nur eine vorläufige Erklärung ab zugeben sich ganz außer Stande befindet. Man hat im Geiste des Amendements bereits gewirkt, indem man den theologischen Behörden die thunlichste Beschleunigung ihrer Gutachten an empfohlen hat; allein es fragt sich, falls Bedenken erhoben wer den, wann deren Beseitigung erfolgen wird. In keinem Falle ist es möglich, jetzt zu übersehen, ob noch an diesem Landtage dieser umfassende Gegenstand zu erledigen sein werde. SecretairBürgermeister Mittelstadt: Ich werde mich für denBiedermann'schenAntrag erklären, jedoch nur in dem Sinne, als ich dem Wunsche beitretcn muß, es mögen die hier vorliegen den Verhältnisse durch eine endliche Festsetzung baldmöglichst erledigt Werden, finde aber eine Beruhigung in den Worten: „wo möglich noch den jetzt versammelten Standen ein Gesetz zu endlicher Regulirung der Rechtsverhältnisse der Deutsch-Katho liken vorzulegen"; darin liegt, daß nichts übereilt, sondern Alles vorher sorgsam geprüft und die Bedenken, welche während unse rer Berathung von verschiedenen Seiten hervorgehoben worden sind, zuvor beseitiget werden mögen. In diesem Sinne halte ich den Biedermann'schen Antrag für unschädlich. Bürgermeister Hübler: Ich habe schon bei der allgemei nen Debatte bemerkt, daß ich mich dem Biedermann'schen An träge, so weit er darauf gerichtet ist, die Staatsregierung um Vor legung eines Gesetzes zu definitiver Feststellung der Angelegen heit der Deutsch-Katholiken noch auf diesem Landtage zu ersu chen, im eigenen Interesse der letztem, mich nicht anzuschließen vermag. Die Gründe habe ich vorher bereits entwickelt, und bemerke nur noch auf die spätere Entgegnung des Herrn v. Bie dermann, wie sein Antrag durch das hinzugefügte: „wo möglich" die Regierung durchaus nichtbeschranke, einmal, daß es mir nicht angemessen scheint, von Seiten der Stände an die Staatsregie rung Wünsche und Anträge gelangen zu lassen, von welchen sich ohne weiteres voraussehen läßt, daß sie die Staatsregierung beim besten Willen nicht gewahren kann, wie dies nach Lage derSache hier der Fall sein würde, und dann, daß der eigne Vortheil der Deutsch-Katholiken es erheischt, eine Sache von so hoher Wich tigkeit, wiedieOrganisation ihrer Kirche, nicht zu übereilen. Jn- deß wünsche auch ich durchaus nicht, die definitive Feststellung der Verhältnisse der Deutsch-Katholischen als Kirchengemeinde in eine unbestimmte Zukunft hinausgeschoben zu sehen, und des halb geht mein Unteramendement dahin, die Worte des Bicder- mann'schen Antrags: „wo möglich noch auf diesem Landtage" mit den Worten: „bis zum nächsten Landtage" zu vertauschen. Präsident v. Carlowitz: Es ist durch den Bürgermeister Hübler das Unteramendemt gestellt worden, zu setzen: „der künf tigen Ständeversammlung." Bürgermeister Hübler: „Der künftigen Ständcversamm- lung" oder „bis zum nächsten Landtage". Ich bin damit einver standen. Präsidentv. Carlowitz: Es ist das ein Unteramendement und bedarf daher der Unterstützung der Mehrheit. Ich frage die Kammer: ob sie es unterstützt? —Nur mit zehn Stimmen, also nicht unterstützt. Staatsminister v. Könneritz: In Beziehung auf die sen Antrag muß ich auf die Bemerkung zurückkommen, welche der verehrte Herr Bürgermeister Hübler ausgesprochen hat, daß es im Interesse der Neu-Katholiken liegt, nicht zu schnell vorzuschreiten. Wenn man überlegt, was innerhalb drei Vierteljahren diese Angelegenheit überhaupt für Wechselfällen unterlegen hat, so ist es gewiß gut, daß man die Sache sich consolidiren lasse. Wird zu schnell etwas vorgelcgt, so steht etwas fest, was nicht geändert werden kann. Zuerst ging die Bewegung dahin, sich von der römischen Curie loszusagen und im Uebrigen das Dogma der katholischen Kirche beizubchalten. Dann ging man zu andern Bekenntnissen über, vereinigte sich anscheinend in der Versammlung in Leipzig zu einem gemein schaftlichen, was aber wieder von einzelnen Gemeinden nicht für ausreichend befunden wurde und bald hier bald dort meh rere Abänderungen und Zusätze erhalten hat. Namentlich die Neu-Katholiken Sachsens haben, wie anerkannt werden muß, ein viel positiveres aufgestellt. Daraus wird man abnehmen können, daß die Sache noch nicht so reif ist, und daß es im
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