Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
neuen Dissident en übertretende Christ ist verpflich tet, ein Zeugniß seines bisherigen Pfarrers beizu bringen, in welchem bestätigt wird, daß ihm die ge setzliche Verwarnung inBetreff seines vorhaben den Uebertritts von dem Pfarrer ertheilt worden Ist. DieseZe ug nisse haben dieVorsteherd er Dissi denten, so lange ihre gesetzliche Anerkennung noch nicht erfolgt ist, allmonatlich mit dem Verzeichniß der Uebergetretenen an das Ministerium des Cul- tus und öffentlichen Unterrichts durch die betreffen den Kreisdirectionen einzusenden." Ich empfehle weinen Antrag der Kammer zu geneigter Unterstützung. Präsident v. Carlo witz: Ehe ich die Unterstützungsfrage auf den Antrag selbst stelle, bemerke ich nur, um etwaigen Miß verständnissen zu begegnen, daß, wie es mir scheint, ein Biertheil der Stimmen zur Unterstützung desselben ausreichen wird. Der Antrag ist ein ganz selbstständiger. Er gehört zu keinem Punkte des Deputationsgutachtens. Man kann also nicht sagen, daß er zu spät angebracht sei, und deshalb der Unterstützung der Mehrheit bedürfe. Wenn das auch Ihre Ansicht ist, so würde ich, wenn er nach der Unterstützungsfrage auch nur von einem Wiertheil der Anwesenden unterstützt würde, mich für berechtigt halten, auszusprechen, er sei unterstützt. Nunmehr frage ich: ob Sie den Antrag unterstützen wollen? —Erwirb zahlreich unterstützt. Referent Domherr v. Günther: Ich übergehe alles das jenige, was der geehrte Sprecher in seiner Rede erwähnt hat, in so weit es sich nicht auf Unterstützung oder Erörterung seines Antrags bezieht, und wende mich sonach zur Betrachtung des Antrags selbst. Einverstanden bin ich mit dem Sprecher — und wer unter uns wäre darüber nicht mit ihm einverstanden—, daß der Uebertritt von einer Kirche oder Consession zur andern ein höchst wichtiges Unternehmen sei, bei dem alles leichtsinnige Gebühren auf das sorgfältigste vermieden werden muß. Aber nicht einverstanden bin ich, wenn er einen Antrag stellt, der da hin geht, daß während des Interimisticums diejenigen, welche von einer der jetzt in Sachsen anerkannten Confessionen abgehen und den Dissidenten, wie er sie nennt, den Neu-Katholiken, wie ich sie zu nennen pflege, sich anzuschließen gesonnen sind, bei ihrem seitherigen Pfarrer sich melden, Verwarnungen em pfangen, Belehrungen annehmen und alsdann ein Zeugniß be kommen sollen, daß es geschehen ist. So lange die Neu-Katho- liken nicht als eine Konfession im Staate Gültigkeit haben, so lange kann auch davon nicht die Rede sein, daß irgend Jemand dem Staate, der Kirche, der Geistlichkeit oder überhaupt irgend Jemand anders als Gott und seinem Gewissen Rede und Ant wort schuldig sei, ob er sich ihrer Glaubensansicht anschließen wolle. Durch das Jnterimisticum wird der Zustand der Dinge durchaus nicht geändert. Er wird nicht geändert nach der An sicht, welche die Staatsregierung hier ausgesprochen, wofür jetzt noch die Neu-Katholiken als Mitglieder der römisch-katholischen Kirche angesehen werden sollen. Er wird nicht geändert nach der Ansicht, welche im Bericht der Deputation niedergelegt ist, daß sie Personen seien, welche im Austreten aus einerKirche und im Eintreten in eine andere begriffen sind. Das Urtheil über den Werth oder Unwerth des Glaubensbekenntnisses selbst liegt der Deputation und mir fern, und auch hier stimme ich dem Redner bei, daß die Entscheidung über den Werth oder Unwerth nicht Sache der Kammer, überhaupt nicht Sache einer politi schen Versammlung, also am allerwenigsten Sache eines einzel nen Mitgliedes dieser Versammlung sein könne. So viel scheint mir jedoch unleugbar gewiß, daß, wenn Jemand jetzt, so lange die Neu-Katholiken noch nicht als Corporation anerkannt sind, erklärt, daß er zu ihnen übergehe, dies blos als ein Ausdruck ei ner innern Ueberzeugung anzusehen ist und seine äußere Stel lung zu Staat und Kirche schlechterdings nicht verändert, und daß hierbei, so lange die jetzigen Verhältnisse fortdauern, noch gar nicht von einem wirklichen Religionswechsel, mithin auch da von nicht die Rede sein kann, daß man sich bei dein Pfarrer melde, mit ihm bespreche und von ihm ein Zeugniß mit der ge gebenen Erklärung erhalte u. s. w., ja ich glaube sogar, daß die ganze Besprechung, wie sie das Mandat von 1827 vorschreibt, wenig oder nichts hilft, und daß eigentlich die sämmtlichen Geist lichen aller bisher im Staate anerkannten Confessionen von Her ren wünschen müßten, daß, wenn ihnen nur das wahre Wohl ihrer Kirche, sei es der lutherischen ober der katholischen, am Her zen liegt, ihnen eine derartige Verbindlichkeit nicht auferlegt sein möchte. Solche Gespräche müssen zu Disputationen, Streitig keiten und Unannehmlichkeiten führen, welche Jeder vermieden zu sehen wünschen muß, dem wahrhaft christliches Benehmen, Frieden im Innern wie nach außen am Herzen liegt. Es ist dies gewiß ein Punkt, dem besondere Beachtung gebührt und auf den ich aufmerksam machen muß. In welche Lage soll z. B. ein römisch-katholischer Geistlicher kommen, wenn er Jemandem, zumal aus dem gebildeten Stande, einem Solchen, der seine Meinung mit Dialektik zu vertheidigen im Stande ist, eine Ver warnung als Seelsorger ertheilen soll, und dieser seine Gründe entgegensetzt und ihn nöthigt, Gegengründe vorzubringen und somit sich auf eine Verhandlung einzulassen, die weder im In teresse des Geistlichen, noch des kirchlichen Friedens, noch seiner Confession sein kann. Doch ich lasse das, was künftig über die sen Gegenstand festzusetzen sein möchte, und ob nicht überhaupt eine Aenderung dessen nöthig sei, was das Mandat von 1827 für den Fall bestimmt, wenn Jemand von einer anerkannten Confession zu einer andern übergeht, und somit auch, was ge schehen soll, wenn Jemand zu der alsdann vielleicht auch aner kannten neu-katholischen Confession übergeht, das Alles lasse ich, als zu dem damaligen Jnterimisticum nicht gehörig, dahingestellt. Jetzt aber, wo es sich darum handelt, eine Maaßregel zu treffen, welche fernem Unannehmlichkeiten, Zwistigkeiten und Zerwürf nissen in Bezug auf die Neu-Katholiken, die noch keine Kirche bilden, vorbeugt, jetzt die Meldungen und Besprechungen bei und mit dem Seelsorger einführen zu wollen, das würde mir schon deshalb höchst bedenklich scheinen, weil dadurch nur Dinge zur Offenkundigkeit kommen würden, über welche der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder