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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Sache auf den Grund sehe, so muß ich mich dagegen erklären. Schon im Geiste der protestantischen Kirche muß ich das, weil wir derKraft der Wahrheit vertrauen und ihren Sieg ihr selbst überlassen. Dieser Antrag aber geht aus einem Mißtrauen in die Kraft der Wahrheit hervor. Haben die Deutsch-Katho liken Recht, so werden sie nicht aufgehalten werden können; haben sie Unrecht, so bedarf es dieses Antrags gar nicht. Er erscheint also als nicht-protestantisch. Auf der andern Seite halte ich ihn aber auch nicht für politisch. Erwägen Sie, meine Herren, was Sie thun, wenn Sie ihn annehmen. Der Zweck des Jnterimisticums ist, die Gemüther zu beruhigen, zu versöhnen, allein dieser Antrag bringt eine Hemmung in die Sache. Jetzt ist in den Gemüthern aller Individuen das pro testantische Bewußtsein von der Rechtmäßigkeit und Unver äußerlichkeit der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu einer solchen Stärke gelangt, daß ich fest überzeugt bin, es werde durch diesen Antrag die Aufregung im Lande auf ihren höchsten Gipfel gebracht werden. Ich könnte also aus diesen Gründen höchstens nur wünschen, daß, wenn die geehrte Kammer es nicht für rathsam hielte, sofort über den Antrag abzustimmen, derselbe nochmals der Deputation zur nähern Erwägung über geben werde. Referent Domherr 0. Günther: Ich muß bitten, den Antrag wenigstens nicht der Deputation zuzuweisen. Ich will nicht wiederholen, was mehrere Redner dagegen geäußert ha ben, auch beziehe ich mich nicht darauf, was ich selbst bereits gesagt habe, und besonders auf das, was mit der größten Deut lichkeit und Gründlichkeit von dem Herrn Cultusminister dar über auseinandergesetzt worden ist. Ich führe nur einen Umstand an, aber einen solchen, von dem ich glaube, daß er schon ganz allein durchschlagend ist. Der Antrag istunmög- lich; er ist nicht ausführbar. Stellen Sie sich die Sache nur deutlich vor, so werden Sie sich von der Wahrheit dieser Behauptung überzeugen. Was heißt, für jetzt und ehe die Neu-Katholiken anerkannt sind, „Uebertritt zum Neu-Katholi- cismus?" Es heißt nichts Anderes, als Aenderung seiner Ueber- zeugung über gewisse Glaubenspunkte und Kirchenlehren. Nun soll diese Aenderung der Ueberzeugung an irgend eine äußere Bedingung geknüpft werden! Sie wollen die Bestim mung treffen, daß der Uebertretende seinem Seelsorger davon Nachricht geben und seine Belehrung verlangen soll. Das ist ein Gesetz, dem kein Präjudiz beigelegt werden kann. Es ist ein Nichts. Denn wenn er das nicht thut, sondern den Gottes dienst seiner bisherigen Kirche verläßt und den der Neu-Katho liken besucht, ihre Lehre für wahr hält, die heiligen Gebräuche der Kirche, welcher er angehört,, nicht mehr frequentirt, was dann? Giebt es eine MöglichkeitXJemanden zu zwingen, daß er gerade denjenigen Geboten Folge leiste, welche in dem An träge des Herrn Decans Dittrich liegen? Nein, es giebt keine solche. Wenn Jemand, ohne ein Wort zu sagen, die prote stantische oder römisch-katholische Kirche, zu welcher er gehört, nichtmehr besucht, ihre religiösen Uebungen nicht mehr frequen tirt, sich zu den Neu-Katholiken hinwendet mit seinem Herzen, mit seiner Ueberzeugung, mit seinen Andachtsübungen, wenn er an ihrem Gottesdienste, an dem Abendmahle Lheil nimmt, so kann ihn kein Mensch daran hindern. Hier ist nicht die Rede von einem Uebertritte von einer anerkannten Confession zur andern. Dort kann eine Bestimmung, wie sie in dem Man date von 1827 enthalten ist, und ein Antrag, wie ihn der Herr Decan Dittrich gestellt hat, allerdings von Wichtigkeit sein. Ich für meine Person bin von der innigsten Ueberzeugung durchdrungen, daß ein Religionswechfel eine so höchst wichtige Sache sei, daß jedes leichtsinnige Verfahren davon auf das weiteste entfernt sein müsse. Aber das vom Herrn Decan Dittrich zu dessen Verhütung vorgeschlagene Mittel ist durchaus unpraktisch. Sollte dieser Antrag in das Jnterimisticum aus genommen werden, so würde die Folge davon sein, entweder daß, wie der Herr Superintendent v. Großmann schon erwähnt hat, eine gewaltige Aufregung entstünde, oder, was mir noch wahrscheinlicher ist, auch noch unser beiden Uebeln als das ge ringere erscheint, daß ganz und gar nichts bewirkt würde. Es wird sich Niemand melden, sondern Jeder wird die Sache auf sich beruhen lassen und den Neu-Katholischen sich anschließen, ohne irgend eine ausdrückliche Erklärung; er kann es um so eher, da die Parochiallasten ohnedies nach dem Beschlüsse der Kammer fortwährend an die römisch-katholische Kirche entrich tet werden sollen. Er wird aber die katholische Kirche nicht mehr besuchen, wird keine Predigt mehr hören, wird den heili gen Gebräuchen nicht mehr beiwohnen, sondern sich zu den Neu-Katholiken zählen. Man kann den Neu-Katholiken auf geben, ihn nicht aufzunehmen, dann werden sie wahrscheinlich gehorchen, aber was ist dabei gewonnen? Gar nichts. Er wird mit seinem Herzen Neu-Katholik sein, und er wird sich bei dem römisch-katholischen Geistlichen nicht melden, er wird keinen Entlassungsschein von ihm begehren. — Das sind Gründe, meine Herren, die wohl stark genug sind, zu zeigen, daß die gewiß edle Absicht, welche dem Anträge des Herrn Decans Dittrich zum Grunde liegt, durch das von ihm vorge schlagene Mittel nicht erreichbar ist. Das ist nicht zu ver kennen, und deshalb könnte ich nicht wünschen, daß der Antrag der Deputation nochmals übergeben werde. v. Welck: Ich will nur wenige Worte erwähnen, auf eine Aeußerung des Herrn Superintendenten 0. Großmann, der ich allerdings meine Beistimmung nicht geben kann. Wenn ich recht verstanden habe, so setzte der Herr Superintendent voraus, daß der Antrag des Herrn Decans Dittrich aus einem Mißtrauen hervorgegangen sei. Nun frage ich aber, ob nicht das allergrößte Mißtrauen der Aeußerung des Herrn Super intendenten v. Großmann selbst zum Grunde liegt. Ich kann dies Mißtrauen gegen die Offenheit und redliche Absicht bei dem Anträge des Herrn Decans durchaus nicht theilen, und hielt es für meine Pflicht, mein Gefühl hierüber offen auszusprechen. v. Großmann: Der Herr AmtZhauptmann v. Welck scheint meinen Ausdruck von einem Mißtrauen gegen die Person zu verstehen. Ich habe aber nur von dem Mißtrauen in dieKraft der Wahrheit gesprochen. Der Protestant, meine ich, müsse die
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