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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Referent Bürgermeister Ritter st äd4: Der so eben von dem Herrn Präsidenten erwähnte Bericht der dritten Deputa tion der ersten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Todt über Erlassung einer Adresse lautet folgendermaaßen: Die zweite Kammer hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 16. September 1845 einen von dem Abgeordneten Herrn Todt bei ihr eingebrachten Antrag (mit 57 gegen 14 Stimmen) ange nommen, welcher, nach der ihm im Laufe der Berathung gege benen Gestalt, so lautet: die Kammer wolle beschließen: 1) eine Adresse auf die Thronrede abzugeben, 2) zudem Ende eine außerordentliche Deputation erwählen, welche den Entwurf der Adresse zu berathen und mir möglichster Beschleunigung an die Kammer zu bringen hat, 3) die weitereBeschlußfassung aber inBetreff derUebergabe der Adresse bis zu deren Berathung in der Kammer sich Vorbehalten, und 4) hiervon allenthalben sofort jetzt auch die erste Kammer in Kenntniß setzen, ihr anheimgebend, ob auch sie eine der gleichen Adresse entwerfen und abgeben wolle.» Dabei ist noch zu erwähnen, daß die zweite Kammer zwar gleichzeitig noch auf einen andern, von dem Abgeordneten Herrn v. Gablenz gestellten, Antrag den Beschluß gefaßt hat: sofort die nöthigen Einleitungen zu treffen, um die Adreßfrage zur Entscheidung vor den Staatsgerichtshof zu bringen; daß aber in dem diesfallsigen Protokoll die ausdrückliche Er klärung niedergelegt ist: es solle dieser letztere Beschluß nur even tuelle Wirksamkeit haben, wenn nämlich der Antrag des Herrn Abgeordneten Todt von keinem Erfolge begleitet sein sollte. Hiernach hat denn die unterzeichnete Deputation, welche, nachdem der diesfallsige Protocollauszug an die erste Kammer gelangt, von dieser mit der Begutachtung des Gegenstandes be auftragt worden ist, sich für jetzt lediglich mit dem Todt'schen Anträge zu beschäftigen gehabt, und erstattet hierüber, nachdem sie sich auch bereits mit einem König!. Commissar in der Sache vernommen hat, der Kammer in Gegenwärtigem Bericht. Der ersten Kammer liegt, zufolge des von der zweiten Kammer an sie gebrachten Todt'schen Antrags, und namentlich des obgedachten vierten Punktes desselben, die Frage zur Ent schließung vor: ob auch sie gegenwärtig eine Adresse auf die Thronrede, wie die zweite Kammer sie beschlossen hat, entwerfen und abgeben wolle? Obgleich nun diese Frage noch keine allgemeine, d. h. auf alle Landtage anwendbare, ist, sondern sich blvs auf den gegen wärtigen Fall bezieht, so glaubte doch die Deputation, um eine sicherere Gmndlage für ihr Gutachten über den jetzt vorliegenden Fall zu gewinnen, nicht ganz Umgang nehmen zu können, sich zuvörderst wenigstens die Frage zu beantworten: ob überhaupt eine Adresse auf die Thronrede, — vor derHand nochganzdavon abgesehen, ob selbige eine einseitige oder eine gemeinschaftliche beider Kammern sein solle, — für nothwendig, oder doch für nützlich und wünschenswerth zu erachten sei? Und hierüber ver einigte sie sich zu der Ansicht: daß es im Allgemeinen weder noth wendig, noch zweckmäßig erscheine, daß es sogar mehrfache Be denken gegen sich haben würde, die Ueberreichung einer Adresse auf die Thronrede als eine bei jedem Landtage zu befolgende Re gel hinzustellen, daß aber in einzelnen Fällen, nach besonders wichtigen Ereignissen und unter außerordentlichen Umständen, in der Ständeversammlung wohl das Bedürfniß fühlbar und es demnach wünschenswerth werden könne, die Gesinnungen und Gefühle der Stände, oder auch dringende Wünsche in Bezug auf das allgemeine Wohl, sei es aus eigenem Antriebe, oder als Er widerung auf die Thronrede, in einer besonder» Schrift aus sprechen und sogleich zu Anfänge des Landtags an den Thron bringen zu können, in so fern sich der Weg der eigentlichen stän dischen Petition, wie er in der Verfassungsurkunde vorgezeichnet ist, (indem es hierbei ausschließlich oder doch vorzugsweise auf einen wirklichen, nur Einen Gegenstand umfassenden Antrag ab gesehen ist,) hierzu nicht eignen, oder zu weitläufig sein würde. Es würde hierdurch in Fällen der obbezeichneten Art ein Ersatz für die bei der frühem ständischen Verfassung gewöhnliche Prä liminarschrift, und für die in der provisorischen Landtagsordnung bestimmte Gegenrede des Präsidenten der ersten Kammer gege ben werden, auch das Beispiel anderer konstitutioneller Staaten für die Nachlassung einer solchen Adresse sprechen. Doch glaubt die Deputation nochmals bemerken zu müssen, daß, indem sie sich auf diese Analogien bezieht, dies nur im Allgemeinen und nicht in der Absicht geschieht, die Adresse auf die Thronrede als feststehende Regel zuempfehlen; indem sie vielmehr fortwährend der Ansicht ist, daß eine solche-nur in besondern geeigneten Fällen zu erlassen, und daher jedesmal erst ein darauf zu richtender besonderer Antrag aus der Mitte der Ständeversammlung abzu warten sei. Der Herr Regierüngscommissar war jedoch, wie man zu erwähnen nicht unterlassen kann, auch mit dieser beschränkten Befürwortung einer Adresse auf die Thronrede nicht einverstan den, sondern erklärte wiederholt: daß die Regierung, wie sie be reits öfter ausgesprochen habe, eine Adresse als Antwort auf die Thronrede im Allgemeinen weder für nothwendig, noch für wün schenswerth halten könne. Nach Feststellung ihrer Ansicht über die obige allgemeine Frage konnte die Deputation nun zur Erörterung ster besondern Frage übergehen: ob jetzt, beim Beginne des gegenwärtigen Landtages, der Fall vorliege, daß die Erlassung einer Adresse auf die Thronrede wünschenswerth erscheinen müsse? Beider Berathung des Todt'schen Antrags in der zweiten Kammer ha ben zahlreiche Stimmen die Erlassung einer solchen Adresse der malen aus dem Grunde für wünschenswerth, jawohl für dringend nothwendig erklärt, weil in allen Theilen des Landes und unter allen Classen des Volkes eine große Aufregung herrsche, welche auf keine Weise besser zu beschwichtigen sein werde, als durch die Berathung und Erlassung der fraglichen Adresse, aus welcher das Volk zu seiner Beruhigung abnehmen werde, daß seine drin gendsten Wünsche bei der Ständeversammlung Berücksichtigung gefunden haben, und sogleich zu Anfänge des Landtages an den Thron gebracht worden seien, oder doch, daß deren Berücksichti gung in Aussicht stehe; wornächst die Berathung der Adresse auch wohl Gelegenheit geben werde zu manchen Berichtigungen und Aufklärungen, die ebenfalls beruhigend wirken dürften. Dagegen haben sich wiederandere Stimmen erhoben, welche in Abrede gestellt, daß eine solche Aufregung, oder wenigstens daß sie in dem Maaße und Umfange, wie behauptet worden, vorhanden sei. Die Deputation, deren Mitglieder nur etwa über die Stimmung in der Gegend ihres Wohnortes zu urthei- len sich getrauen, befindet sich nicht in dem Stande, mit Sicher heit übersehen zu können, in wie weit eine jede dieser Behaup tungen gegründet sei oder nicht; aber so viel scheint ihr, nach
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