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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Niemand im mindesten aufgeregt ist, außer dem Redacteur des Oschatzer Wochenblattes. Diese Blatter schaden, da sie blos aufregen. Es ist möglich, daß in andern Landes- theilen Noth vorhanden, woran jedoch die Staatsregierung keine Schuld trägt. Sie thut Alles zur Beförderung des Lan deswohles. Im Uebrigen theile ich die Ansicht der geehrten Deputation, daß, wenn eine Bereinigung mit der zweiten Kammer möglich ist, eine Adresse während dieses Landtags von Seiten beider Kammern an die Staatsregierung abgege ben werde. Prinz Johann: Ich werde für den Vorschlag der De putation stimmen, weil ich in ihm das einzige Mittel zur all- seitigen Verständigung finde, bemerke aber, daß ich über den beruhigenden Einfluß der Erlassung einer Adresse und der De batte darüber einigen Zweifel hege. Die Adresse auf die Thronrede wird allemal Principfragen in Anregung bringen, und es ist bekannt, daß eine Debatte über Principfragen nicht beruhigt, sondern aufregt. Will man sich beruhigen, so muß man fich nicht über das Princip, sondern den concre- ten Fall verständigen. Unter den gegenwärtigen Umständen werde ich für die Adresse stimmen, und wünsche nur, daß sie nicht als Regel, sondern als eine ausnahmsweise Maaßregel betrachtet werde. Präsident v. Carlowitz: Wenn Niemand mehr etwas äußert, würde ich die Debatte für geschlossen erklären und dem Referenten das Schlußwort geben. y. Welck: Ich bitte nur noch um ein kurzes Wort. Al lerdings habe ich bei mir in Erwägung gezogen, ob ich nicht so Manches, was ich in Bezug auf den vorliegenden Gegen stand auf dem Herzen habe, jetzt äußern sollte, allein nach alle dem, was heute in diesem Saale von allen Seiten geäu ßert worden ist, bin ich nur in der Ueberzeugung bestärkt wor den, daß über die Sache selbst nicht füglich eher etwas gesagt werden kann, bis wir den Entwurf der Adresse selbst zu Ge sicht bekommen haben. Der Hauptgrund, warum dieDepu- tation anrathet, eine gemeinschaftliche Adresse mit der zweiten Kammer zu erlassen, besteht darin, daß sie sich von dem be ruhigenden, loyalen Geist, der in der Adresse herrschen soll, einen segensreichen Erfolg verspricht. Läßt sich nach dem In halt des Entwurfs der Adresse hoffen, daß diese Erwartung m Erfüllung gehen werde, so werde ich gewiß der Erste sein, der dafür stimmt, daß wir uns mit der jenseitigen Kammer zu einer solchen gemeinschaftlichen Adresse vereinigen. Ehe ich aber über den Inhalt nicht in's Klare gesetzt bin, kann ich mich auch nicht für Erlassung einer Adresse aussprechen. v. Crusius: Erlauben Sie, meineHerren, daß auch ich nur wenige Worte zur Motivirung meiner Abstimmung über diese hochwichtige, so viel besprochene Frage aussprechen dürfe. Wenn ich mir für'sLeben überhaupt, besonders aber für meine ständische Wirksamkeit stets das Motto vorgehaüm habe: „Verdis Nrs.68ts.Ltl-)r virtus", so behalte ich es auch jetzt vor Augen und gebe demselben ganz besonders auch beiBeur- theilung der vorliegenden Adreßfrage Anwendung. Ich würde mich niemals für eine Adresse auf die Thronrede erklä ren können, wenn dieselbe imHauptwerke nur auf eine prunk- und wortreiche Declamation oder leere Demonstration hinaus liefe, oder wenn sie durch irgend eine äußere Nothwendigkeit gewiffermaaßen abgedrungen, vielleicht nur als Ergebniß po litischer Klugheit und Nachgiebigkeit zu betrachten wäre; allein sie kann mehr, sie kann und soll eine wahrhafte Manifesta tion der Volksstimmung, Gesinnung und Bedürfnisse sein, und solchergestalt eine tiefe Bedeutung erlangen, wenn sie völlig frei, nur aus dem innern Drange getreuer Pflichterfül lung hervorgegangen ist. Anlangend das Recht zu Berathung, Abfassung und Ueberreichung einer Adresse, so scheint mir dies durchaus nicht zweifelhaft, denn so wie gleich derDenk- und Gewissensfreiheit .schon vernunftrechtlich die freie Mei nungsäußerung und verfassungsmäßig das Recht, seine Wünsche und Beschwerden dem Regenten vorzutragen, jedem Einzelnen im Staate zusteht, so muß ich auch der Ständever sammlung, als Repräsentantin aller Einzelnen im Staate, die gleichen Rechte vindiciren, versteht sich, daß sie ausgeübt werden in Formen, die mit der Verfassungsurkunde und den darauf gegründeten gesetzlichen Vorschriften, namentlich hier dem Zweikammersystem, vollständig im Einklang stehen. Weil mir nun einerseits dies Recht nicht zweifelhaft, anderer seits aber auch die Aufrechthaltung der verfassungsmäßigen Formen unerläßlich erscheint, so könnte ich mich auf keine Weise mit einem Antrag einverstehen, wie er in der zweiten Kammer gestellt und von einer Stimme auch in unserer Mitte erwähnt, obwohl — wenn ich nicht irre — nicht ausdrücklich angebracht worden ist, nämlich mit dem Anträge auf Verwei sung der Adreßfrage an den Staatsgerichtshof. Aus der Freiheit aber, von diesem Rechte Gebrauch zu machen oder nicht, leite ich den Grund ab, der mich dagegen stimmen las sen würde, wenn die Adresse zu einer reglementsmäßigen Vor schrift in die Landtagsordnung ausgenommen werden sollte. Es würde dann eben ein Zwang, die gedachte äußere Noth- wendigkeit eintreten, welche die Adresse, wenn sie nicht zu gleich auf tieferem Grunde beruhte, aus einem innern Be dürfnisse hervorgegangen wäre, allen Werth raubte und sie zu einer nutzlosen, ja sogar nachtheiligen und kostspieligen Formalität herabsetzen, mithin der guten Sache entgegen sein würde. Daß es aber Augenblicke geben kann, wo es nicht nur nützlich und wünschenswerth, sondern sogar Pflicht ist, die Stimmung, die Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse des Volks durch die Gesammtheit der Stände vor den Stufen des Thro nes auszusprechen, kann wohl im Ernste von Niemandem in Abrede gestellt werden. Ob jetzt ein solcher Augenblick ge kommen, ob gegenwärtig solche Momente vorliegen, ist zwar mehrseitig in Frage gestellt worden, ich aber kann und mag ihr Vorhandensein nicht verhehlen. Ich enthalte mich, auf Einzelnheiten und auf die Gründe und Veranlassungen ein zugehen, die eine große Zahl nicht nur der sächsischen Unter-
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