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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Es ist nichts weiter, als eine reine Beschwerde über das Verfah ren der m LvallAelicis beauftragten Herren Staatsminister, und es wird darauf angetragen, daß sie nach Befinden in Anklage stand versetzt werden sollen. Diese Petition gehört also als eine Beschwerde von Unterthanen zum Reffort der vierten Deputa tion, und ich erlaube mir daher darauf anzutragen, daß sie der außerordentlichen Deputation wieder entnommen und an die vierte Deputation verwiesen werde. Präsident v. Carlowitz: Es ist vomVorstande der betref fenden außerordentlichen Deputation beantragt worden, diese Petition, so weit dieselbe der außerordentlichenDeputatio,nüber wiesen worden ist — denn ein anderer Theil gehört bereits der vierten Deputation an — bewandten Umständen nach der außer ordentlichen Deputation wieder zu entnehmen und an die vierte Deputation zu verweisen. Zuvörderst habe ich zu fragen- ob dieKammer diesenAntrag unterstützt?—Er erlangt zahlreiche Unterstützung. Präsident v. Carlowitz: Nun könnte ich wohl gleich die Frage stellen: ob, nach dem gestellten Anträge, derjenige Lheil der Petition, welcher der außerordentlichen Deputation überwie sen war, derselben wieder entnommen und der vierten Deputa tion zugestellt werden soll? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Jchl habe noch einige Urlaubs gesuche zur Kenntniß der geehrten Kammer zu bringen. Zuvör derst Littet Herr Geheimer Rath v.Zedtwitz, zur Besorgung eines unaufschiebbaren Privatgeschäfts, um Urlaub vom 13. bis mit dem 17. October. Will die Kammer diesen Urlaub bewilligen? -—Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Desgleichen bittet Herr Amts hauptmann v. Biedermann um Urlaub vom 12. bis mit dem 15. d.M. Will dieKammer auch diesen Urlaub bewilligen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Endlich habe ich nochzurKennt niß der geehrten Kammer zu bringen, daß sich für die Besitzer der schönburg'schen Receßherrschaften als Bevollmächtigter Herr Oberappellationsrath v. Criegern angemeldet hat. Seine Legitimation ist vom Directorium geprüft und genügend befunden worden. Der Herr Oberappellationsrath hat sich bereits im Nebenzimmer eingefunden, und es steht seiner Verpflichtung und Einweisung keinHinderniß weiter entgegen; daher ich sofort mit dessen Vereidigung und Einweisung verfahren werde. (Herr Oberappellationsrath v. Criegern wird in den Sitzungs saal eingeführt.) Präsident v. Carlowitz: Sie haben bei Ihrem ersten Ein tritte in diese Versammlung den in der Verfassungsurkunde ß. 82 enthaltenen Eid abzulegen. (Der Eid wird vorgelesen.) Indem ich Sie nun ersuche, diesen Eid demHerrn Secretair der Kammer Wort für Wort nachzusprechen, gebe ich mich zugleich der Hoff nung hin, daß Sie der Verpflichtung, die Sie auf sich nehmen, fortwährend eingedenk sein werden. (Es erfolgt die Ablegung des Eides.) Präsident v. Carlowitz: Nach den Bestimmungen der Landtagsordnung habe ich Ihnen noch ein Exemplar der Werfas- sungsurkunde und der Landtagsordnung zu überreichen und Sie zu ersuchen, Ihren Platz in der Kammer einzunehmen. — Wir können nun auf den ersten Gegenstand unserer heutigen Tages ordnung übergehen. Es ist das derBericht unserer ersten Deputation über das Allerhöchste Decret vom 14. September 1845, das Abtreten der Minister und Regierungscommiffarien bei den Abstimmungen betreffend. Ehe ich aber den Herrn Re ferenten ersuche, den Rednerstuhl einzunehmen, habe ich mir noch eine Bemerkung zu erlauben. Ich rufe Ihnen nämlich in das Gedächtniß zurück, daß, da es sich bei diesem Vortrage um eine Erläuterung der Verfassungsurkunde handelt, nach Vorschrift der Verfassungsurkunde jetzt drei Viertheile der verfassungs mäßigen Mitglieder der Kammer im Saale anwesend sein müs sen. Allerdings ist nun zwar im gegenwärtigen Augenblick eine ausreichende Zahl im Saale zugegen; indeß kann ich nicht umhin, die Herren zu ersuchen, sich während der Berathung dieses Ge genstandes so wenig als möglich aus dem Sitzungssaals zu ent fernen, damit ich nicht etwa genöthigt sei, mit der Berathung r'E halten zu lassen. — Ich ersuche nun den Herrn Referenten, den Rednerstuhl einzunehmen. Es ist Herr Amtshauptmann v. Welck. Referent v. Welck: Das Allerhöchste Decret vom 14. Sep tember 1845, das Abtreten der Minister und Regierungscom miffarien bei den Abstimmungen betreffend, lautet folgender- maaßen: Die in den Entwurf der Verfassungsurkunde aufgenom mene Vorschrift, „daß die Mitglieder des Ministern und diejenigen Kö niglichen Commiffarken, welche nicht selbst Mitglieder einer Kammer der Ständeversammlung wären, beider Abstimmung in derselben abzutreten hätten", konnte die Erreichung des Zwecks, dieser Abstimmung dadurch, daß die Stimmen der einzelnen Mitglieder der Kammer der Re- gietung unbekannt blieben, um so mehr Freiheit zu gewähren, nur in der gleichzeitig H. 95 des Entwurfs ausgesprochenen Vor aussetzung finden, daß die Sitzungen der Kammern nicht öffent lich wären. Obschon aber diese Voraussetzung sich nicht verwirklicht, vielmehr Z. 135 der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 bestimmt hat, daß die Sitzungen beider Kammern öffentlich sein sollen, so ist doch obigeVorschrift in nur gedachte UrkundeZ. 134 übergegangen, wenn gleich mit der beschlossenen Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Grund des Austretens offenbar wegge fallen war, so daß die Beibehaltung der darauf Bezug habenden Vorschrift nur in einem damaligen Uebersehen des Zusammen hanges zu suchen ist, in dem beiderlei Bestimmungen mit einan der standen.
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