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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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glieder haben sich Vorbehalten, die Motive des Kheilcs ihres An trags, welcher von dem Anträge der Majorität abweicht, in der Kammer mündlich zu entwickeln. Präsident v. Carlowitz: Es hat zuvörderst der Herr Vice präsident v. Friesen das Wort. Vicepräsident v. Friesen: Die Deputation erscheint heute mit einem zweiten Berichte in der Kammer, aber heute nicht so einstimmig, nicht ganz so ungetheilter Meinung, wie das erste Mal. Als Mitglied der geringem Hälfte der Deputation liegt mir ob, die Ansicht der Minorität hier zu entwickeln. Ich muß bedauern, daß es die der Deputation kärglich zugemessene Zeit nicht gestattet hat, Ihnen einen vollständigen Bericht, welcher auch das Minoritätsgutachten enthält, vorzulegen und'denselben im Drucke erscheinen zu lassen. Ueberhaupt muß ich bedauern, daß es der Deputation nicht möglich gewesen ist, sich noch weiter über viele wichtige Fragen zu verbreiten, die, wie ich jetzt immer mehr seheund fühle, in dieser wichtigen Sache noch übrig sind und deren Beantwortung höchst wünschenswerth sein würde. Die großeund lebhafte Kheilnahme, welche diese Angelegenheit in drei langen Sitzungen bei uns gefunden, zeigt, daß auch die Kammer dasselbe gefühlt hat. Sie hat es in sehr gehaltvollen Worten ausgesprochen, daß es hier noch mehr giebt, was bei dieser An gelegenheit zu beachten ist, -als die wenigen Punkte und Zuge ständnisse, welche im Allerhöchsten Decret enthalten sind und über welche wir uns bereits vereinigt haben. Fast möchte ich wünschen, daß man bald zu einem festem Entschlüsse und Zu stande in dieser Angelegenheit übergehen möchte; indeß können wir uns jetzt nur mit dem beschäftigen, was uns vorliegt; wir haben jetzt nur die Frage zu beantworten, welche durch den An trag des Herrn Decans Dittrich angeregt worden ist. Ich habe zunächst zu entwickeln, worin dieDeputation einig ist und worin die Minorität von der Majorität abweicht. Ganz einig ist die Deputation darin, daß ein leichtsinniger Confessionswechsel nicht zu wünschen sek, daß der Staat ein Recht habe, gewisse Mittel gegen denselben anzuwenden; nur über die Mittel, d,ie hier die zweckmäßigsten sind, ist sie getheilter Meinung. Ganz einverstanden ist sie ferner darin, daß der Proselytenmacherei von Seiten des Staates da, wo sie sich offen zeigt, Einhalt ge- Lhan werden müsse. Was den letzten Punkt anlangt, so ist die Deputation und alle ihre Mitglieder hierin ganz und selbst in den Worten des Antrags einverstanden, welche der Herr Refe rent vorgelesen hat. Ich kann also diesen Punkt ganz über gehen und mich nur mit dem andern Punkte beschäftigen, näm lich mit den Mitteln gegen den leichtsinnigen Confessionswechsel. Wenn dieDeputation anerkennt, daß es, um einen leichtsinnigen Confessionswechsel zu vermeiden, Mittel giebt, so ist sie doch getheilter Meinung, worin diese Mittel bestehen und in welcher Weise sie angewendet werden sollen. Die Majorität der De putation stellt diese Mittel gänzlich dem Ermessen der hohen Staatsregierung anheim und vertraut hierin ihrer Weisheit allein. Auch ich vertraue der hohen Staatsregierung, allein ich glaube, daß, wenn man einmal Mittel als nothwendig aner kennt, es auch nöthig sei, sich über dieseMittel aufzuklären, daß die hohe Staatsregierung und die Stände sich diese Mittel über legen und sich darüber vereinigen müssen. Die beiden Mitglie der der Minorität haben solche Mittel vorzuschlagen sich erlaubt. Siebestehen, um es nochmals zu wiederholen, darin, daß der aus einer anerkannten Kirche Austretende sich bei seinemOrtspfarrer zu melden, sein Vorhaben an zuzeigen, der Ortspfarrer aber ihm ein schrift liches Zeug niß über die geschehe ne Anmeldung aus zustellen habe, den Dissidenten aber aufgegeben werde, keine neuen Mitglieder in ihren Verein aufzunehmen und zu ihren kirchlichen Versamm lungen zuzulassen, wenn dieseisnicht vom Orts pfarrer ein solches amtliches Zeugniß beibringen können. Wir haben nicht einmal vorgeschlagen, daß dem Pfarrer bei dieser Anmeldung eine Ermahnung und Belehrung des Anmeldenden anempfohlen werden soll. Eine solche Er mahnung und Belehrung^ ist in dem Mandate von 1827 zwar vorgeschrieben, wir überlassen dies aber ganz dem Ermessen des Pfarrers und halten das für einen eigentlichen Act der Seelsorge. Ein gewissenhafter Pfarrer, dem seine Kirche und sein Glaube, dem das Wohl derer, die seiner Seelsorge anvertraut sind, am Herzen liegt, wird diese Gelegenheit nicht unbenutzr lassen, um einem sich Anmeldenden die Wichtigkeit des Schrittes, den er zu thun im Begriff steht,- vorzuhalten. Besitzt er das Ver trauen derjenigen, die seiner Seelsorge anvertraut sind, so wird diese Ermahnung wirksam sein; besitzt er es aber nicht, so kann sie wenigstens nichts schaden. Das Mittel, welches wir Vor schlägen, hat eine gesetzliche Autorität für sich, wenn wir auch nicht Vorschlägen, daß es in seinem ganzen gesetzlichen Umfange angewendet werde. So viel ist gewiß, daß eine sich neu im Staatebildendeund bis jetzt nurgeduldete Religionsgesellschaft nicht mehr Rechte haben kann, als zwei oder mehrere staats rechtlich im Königreiche aufgenommene Kirchen. Müssen sich die aufgenommenen Religionsgesellschastengewissen gesetzlichen Bestimmungen unterwerfen, so ist es gewiß und folgerecht, daß eine neu sich bildende Glaubensgenoffenschaft sich wenigstens auch solchen Maaßregeln unterwerfen müsse. Was ist natür licher, als daß derjenige, welcher seine Kirche zu verlassen im Begriff steht, sich bei seinem Pfarrer anmelde und es diesem anzeige? Es ist ja auch bei andern kirchlichen Handlungen eine solche Anzeige vorgeschrieben, wie z.B. bei der Kaufhandlung, bei der Trauung, bei der Beichte und andern Gelegenheiten. Mußderjenige, welcher zueinerKirche gehört, solchesdem kom petenten Pfarrer anzeigen, warum sollte dies nicht auch ge schehen, wenn er seine Kirche gänzlich verlassen will? Diese Maaßregel ist ja schon nothwendig im Interesse der kirchlichen Ordnung; es ist nothwendig, daß der neu sich bildende Verein der Deutsch-Katholiken wisse, aus welcher Parochie der sich zu ihm Wendende kommt; und wenn der evangelische Pfarrer die betreffenden pfarramtlichen Handlungen, die den Deutsch-Ka tholiken nicht überlassen werden können, vornehmen, wenn er dieselben in seine Kirchenbücher eintragen soll, so muß doch
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