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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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sichtlich des Zutritts neuer Glaubensgenossen ein viel größerer Spielraum offen gelassen worden ist, als für die anerkannten Kirchen. Das scheint eine Imparität höchst bedenklicher Art. Ich sollte glauben, daß es unbezweifelt ist, daß wir den Landes kirchen, die schon solange bestehen, mehr Vertrauen schenken müssen, als esner neuen Glaubensgenossenschaft, die inihremBe- kenntnisse noch so viel Schwankendes hat und die offenbar noch in der Entwickelung begriffen ist. Ich sehe keinen Grund, warum man ihr einen großem Spielraum gestatten soll, als den im Staat anerkannten Kirchen. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, daß ich nur von dem Stande der Dinge spreche, der eingetreten sein wird, wenn das Jnterimisticum durch ein Gesetz in Kraft getreten ist, nicht von dem jetzigen. Was gegen den Antrag der Minorität gesagt worden ist, scheint sich auf den gegenwärtigen Zustand zu beziehen. Ich nehme an, daß, wenn das Jnterimisticum in Kraft getreten ist, die Neu-Katholiken eine bestimmtere und geregeltere Stellung haben müssen, als es jetzt der Fall ist, wo sie keine Spur von Anerkennung haben. Ich glaube also, daß aus diesen Gründen in der von der Minorität vorgeschlagenen Maaßregel keine unwillkürliche Anerkennung gefunden werden kann. Ein Anschließen an die Neu-Katholiken kann nichts gewahren, was sie nicht selbst haben. Was null die Ausführbarkeit der Sache anlangt, so kann ich mich nicht über zeugen, daß es unmöglich sein sollte, an gewisse Zugeständnisse, welche das Jnterimisticum den Neu-Katholiken gewährt, gewisse Bedingungen zu knüpfen, und halte es ganz im Befugnisse der Regierung begründet, daß sie die Übertretung der Vorschriften mit Geldstrafen belegen kann. Ich glaube also jedenfalls aus voller Ueberzeugung der Kammer das Gutachten der Minorität empfehlen zu können. v. Erdmannsdorf: Ich werde für das Gutachten der Minorität stimmen, weil ich glaube, daß es das einzige ist, wel ches dem Dittrich'schen Anträge am meisten förderlich ist; weil ich glaube, daß man eine Maaßregel, welche man für richtig, ja für nothwendig erkannt hat, auf eine kräftigere Art unterstützen muß, als die Majorität es vorschlägt. Für nützlich, ja sogar für nothwendig halte ich den Dittrich'schen Antrag, aber ohne allen Zweifel, wenn gleich die Lage der Sache eine solche ist, welche einem Laien sehr bedenkliche Zweifel erregen könnte, weil die höchsten theologischen Instanzen des Landes sich so ganz diver- girend, weil die Autoritäten unserer Confessionen (Autoritäten, denen man sonst gern blindlings gefolgt wäre) sich unbegreif licherweise so entschieden verneinend bereits ausgesprochen ha ben. Ich habe den Dittrich'schen Antrag, als er gestellt wurde, aus voller Seele unterstützt, weil ich das, was er begehrt, für unerläßlich halte 1) im Interesse aller vom Staate anerkannten Religionen, 2) im Interesse der Geistlichen aller Confessionen, und 3) im Interesse der Neu-Katholiken selbst. Ich sage - „Im Interesse aller Religionen". Bei der vorliegenden Maaßregel kann von einem konfessionellen Unterschiede nicht die Rede sein. Es ist schon erwähnt worden, daß das Mandat von 1827 zum Besten der Protestanten gegeben Wörden sei, und mir scheint auch der Dittrich'sche Antrag wesentlich das Beste der prote stantischen Geistlichen zu befördern. Oder sollte es nicht das Beste auch unserer Kirche fördern, wenn der im Glauben Schwache bestärkt, der Zweifelnde nochmals belehrt werden kann? Ich wenigstens lege einen entschiedenen Werth darauf, und begreife nicht, warum gerade unsere Herren Geistlichen sich so sehr dagegen gewehrt haben. Mir ist es ein ganz neuer Grundsatz gewesen, daß man einen Jeden, der im Schooße un serer Kirche nicht bleiben will, ohne weiteres solle ziehen lassen! Man lasse ihn ziehen, ruhig, in Frieden und ohne Groll, gewiß aber nicht eher, bis man Alles aufgeboten hat, um ihm die Vor züge, welche unsere Confession hat, vor die Augen zu führen. Es ist wohl möglich, ja es ist schon da gewesen, daß einzelne un serer Glaubensgenossen Zweifel gehegt haben. Aber sind denn die Beweisgründe unserer Religion so ganz schwach, daß unsere Geistlichen es nicht einmal der Mühe werth halten sollten, sie nochmals geltend zu machen? Nein, gewiß nicht, um so mehr aber scheint mir der Dittrich'sche Antrag das Beste auch der pro testantischen Kirche zu fördern; mehr aber noch das Beste der Geistlichen derselben. Kann es einem für das Wohl seiner Beichtkinder wahrhaft besorgten Geistlichen gleichgültig fein, wenn er nur zufällig, nur post ldstum erfahrt, daß ein Theil sei ner Gemeinde bereits einer neuen Secte angehört? Muß es ihn nicht tief bekümmern und seiner Autorität schaden, wenn der Abtrünnige nicht einmal so viel Vertrauen zu ihm gehabt, sich noch eine letzte Belehrung zu erbitten? Ich glaube, daß in Be zug auf die Autorität, welche der Geistliche haben muß, es noth- wendigist, daß, falls den Zweifelnden nichtderZugseines Herzens zu seinem Seelsorger treibt, das Gesetz ihn dahin führe; denn diese Autorität muß um jeden Preis aufrecht erhalten werden, wenn unsere Kirche bestehen soll, und nichts scheint mir dazu förderlicher, als abermals der Dittrich'sche Antrag. Endlich ist dieser Antrag auch im Intereffe der Neu-Katholiken selbst. Je der achtbare Dissident, welcher weiß, was er will, was er glaubt, der nur dem Drange seines Gefühls folgt, der wird das Licht des Tages nicht scheuen. Es wird Ehrensache sein, daß er nicht im Dunkeln, wie einstNicodemus, sein Glaubensbekenntniß ablegen müsse. Es wird ihm eine Beruhigung sein, seinen Austritt aus der Kirche dem Seelenhirten anzuzeigen, und dabei die Gründe offen darlegen zu können, welche ihn dazu bewegen. Der Ge meinde der Neu-Katholiken aber muß daran liegen, daß sie nur Solche dieJhrigen nenne, denn nurvonSolchenkannsie Stützen und Ehre erwarten. Auch im Interesse der Neu-Katholiken selbst scheint also dieser Antrag zu liegen. Wenn nun aber die ser Dittrich'sche Antrag von allen Seiten als nützlich, im Inter esse unserer Kirche und unserer Geistlichen und der Neu-Katho liken selbst als unbedingt nothwendig erscheint, so sehe ich nicht ein, warum man ihn nicht auf das bestimmteste empfehlen will. v. Thielau(aufLampertswalde): Meine Herren! Jeden Vaterlandsfreund muß es schmerzlich berühren, daß bei den jetzi gen religiösen Wirren noch Böswillige sich bestreben, Unzufrie denheit und Aufregung zu verbreiten. Wie weit falsche und ungerechte Gerüchte führen können, beweisen die Leipziger be- klagenswerthen Vorfälle. Nach der officiellen Mittheilung ha-
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