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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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sehr wohl zu unterscheiden wissen zwischen Gottes Wort und Menschensatzung, ob sie nicht zu unterscheiden wissen zwischen Religion und Hierarchie, zwischen Gottesverehrung und Cere- monie, zwischen Bildung und Obskurantismus, zwischen dem heiligen Rock und dem heiligen Geist? Ich will zugeben, daß es dem religiösen Urtheil der Laien als einem unvermittelten oft an der Bestimmtheit und Klarheit fehlt, welche dem religiösen Ur theil der Gebildeten und Namentlich der Geistlichen nicht fehlen darf, aber daß die Laien ost, wenn auch nicht immer, den Nagel auf den Kopf treffen, daß der gesunde Menschenverstand des Laien sehr wohl das, was nöthig ist, zu unterscheiden versteht von dem, was nur als das Aeltere vorausgeht, das beweist die ganze Geschichte des Christenthums, das beweist die Geschichte der Reformation. Wer ist zur Zeit der Apostel zu der christlichen Kirche übergetreten? Sind es nicht die Verachteten, sind es nicht die Ungelehrten gewesen? Waren nicht die Apostel selbst Unge lehrte? Hätte, wenn man dieses Princip anwenden will, die Re formation stattsinden können? Dieses Motiv ist ohne allen Werth. Was bleibt von diesen Motiven übrig? Es bleibt nur ein Unausgesprochenes übrig, dessen Dasein im Bewußtsein des Sprechers ich nicht behaupten kann und will, allein mit der höchsten Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Er steht auf dem Standpunkte seiner Kirche. Das verdenke ich ihm nicht. Die katholische Kirche sieht aber den Abfall für ein Verbrechen an. In allen kirchenrechtlichen Schriften liest man vom crimen sxo- Ltäs'me. Die Kirche bestraft den Abfall. Also muß der Herr Decan gegen den Austritt sprechen. Wenn man also die Mo tive des Antragstellers naher untersucht, so kann ich wenigstens kein einziges herausfinden, das für stichhaltig zu erkennen wäre. Ein dritter Punkt in diesem Antrag ist gefährlich seinem Princip nach. Welches ist das Princip, von dem der Antragsteller aus geht? Es ist kein anderes, als das, den Mißbrauch der Freiheit zu verhüten. Meine Herren, wenn man den Mißbrauch der Freiheit verhüten will, so ist das ein Princip, das für die per sönliche, die häusliche, die bürgerliche, die politische Freiheit die allergefährlichsten Folgen nach sich zieht. Dann kann man keinen Einzigen mit Feuer umgehen lassen, keinem ein Mes ser in die Hand geben, in keiner Constitution darf die Rede sein von Preßfreiheit, viel weniger von Glaubens-und Gewissens freiheit. Ich gebe zu bedenken, was für Consequenzen daraus hervorgehrn. Endlich halte ich den Antrag, wie auch schon der Herr Referent bei der ersten Sitzung erklärt hat, für durchaus unausführbar, nicht aber aus demselben Grunde, welchen der Herr Referent anführte, weil kein Pönalpräjudiz auf ein solches Präcept zu setzen sei, sondern aus einem andern Grunde. Der Austritt ist nämlich eine rein negative Thatsache, für deren Erkennbarkeit es wenigstens sehr ost und in vielen Fällen nur wenig Merkmale giebt. Ich frage also: wenn soll der Zeit punkt eintreten, wo die Einwirkung des Geistlichen, wie sie der Herr Antragsteller verlangt, sich geltend machen soll? Welches ist der Zeitpunkt? Soll es der Zeitpunkt sein, wo ein Protestant oder ein Katholik zuerst in eine deutsch-katholische Gottesvereh rung eintritt? Oder soll es der Zeitpunkt sein, wo er unter den Deutsch-Katholiken das Abendmahl gefeiert hat? Das wird sehr schwer zu bestimmen sein. Auch aus diesem Grunde muß ich mich gegen den Antrag erklären und kann nur wünschen, daß die hohe Staatsregierung, wenn der Antrag der Majorität durch gehen sollte, mit der größten Vorsicht, Schonung und Behutsam keit ihrem Wunsche entsprechen möge. Ich habe für einen ge wissen Fall noch kein Amendement Vorbehalten, das ich aber jetzt ganz unerörtert lassen will, bis der Fall eintritt. Graf Hohenthal - Püchau: Ich sehe mich veran laßt, an den Herrn Präsidenten die Frage zu richten, ob nicht Z. 53 der Landtagsordnung auf eine so eben vom Herrn Superin tendenten v. Großmann gethane Aeußerung anwendbar sei. Die ser Z. nämlich sagt: Kein Mitglied darf sich Persönlichkeiten oder unanständige und beleidigende Aeußerungen erlauben." Nun aber hat Herr v. Großmann behauptet, daß der Herr Decan Dittrich durch Aufzählung der in Leipzig zu den Deutsch- Katholiken Uebergetretcnen nach gewissen Categorien eine Ver achtung des Volkes an den Tag gelegt habe; — eine solche Aeußerung aber ist eine Persönlichkeit und sogar eine beleidi gende, ich halte es daher sowohl im Interesse der Discussion, als auch der Würde der Kammer für angemessen, daß derartige Aeußerungen für die Zukunft unterbleiben. v. Großmann: Ich habe nur bemerkt, es wäre auf die sen Ständeunterschied ein besonderer Accent gelegt worden. Ich habe spater gesagt: „Verachtung des Volkes". v. Heynitz: Ich habe so gehört, wie Graf Hohenthal anführte. Graf Hohenthal-Püchau: Ich bitte den Herrn Präsidenten, die Kammer zu fragen, ob sie diese Worte der Würde der Kammer angemessen finde. Präsident v. Carlowitz: Ich habe so verstanden, daß der Superintendent D. Großmann zur Ordnung verwiesen werden und ich die Kammer fragen soll, ob sie die von ihmgethaneAeuße- rung für zulässig halte oder nicht. Vicepräsident v. Friesen: Ich bitte um das Wort vor der Fragstellung. Ich habe die Aeußerung des Herrn Superinten denten v. Großmann genau vernommen. Sie lautet also:' „es habe sich in ei ne rAeußerung des Herrn DecansDitr- rich eineVferachtung des Volkes ausgesprochen, wie sie nur vom Standpunkte der katholischen Kirche aus möglich fei." In diesen Worten liegt nicht nur eine Beleidigung gegen eine hochgeachtete Person, sondern auch eine Beleidigung gegen eine ganze Kirche. Es ist nicht meine Sache, die Vertheidigung der einen, wie der andern zu übernehmen. Auch habe ich das nicht beabsichtigt. Ich muß es aber ausspre chen, daß es mir im Herzen leid thut, solche Worte in der sächsi schen Ständeversammlung und aus dem Munde eines Geistli chen vernommen zu haben. Präsident v. Carlowitz: Unter diesen Umstanden, und da
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