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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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drohenden Ansprüchen, so wie die Schlichtung bereits entstande ner Rechtsstreite erstrebt worden, vermag die Deputation ihre Zustimmung um so weniger zu versagen, als sie durch die stän dische Erklärung vom 2. September 1833 vollkommen gerecht fertigt erscheinen. Eben so kann die aus dem Domainenfonds erfolgte Abtra gung derjenigen 28,523 Thlr. 6 Gr. 6 Pf., welche auf die Erwerbungen aus denJahren 18ZH noch in Rück stand geblieben und mit 4H zu verzinsen waren, nur als dem In teresse der Staatskasse entsprechend angesehen und ein gleiches künftiges Verfahren hinsichtlich der noch vorhandenen Rest schuldsummen gewünscht werden. Die Deputation stellt auf Grund der vorstehenden Bemer kungen über dieVerwendung des Domainenfonds schließlich den Antrag: es wolle die hohe Kammer mit den in den Jahren 1842^ 1843 und 1844 vorgenommcnen Veränderungen des Staatsgutes sich einverstanden erklären und ihre Geneh migung dazu ertheilen. Referent Bürgermeister Hübler: Ich habe nun zu "er warten, ob und welche Bemerkungen die geehrte Kammer auf diesen Bericht zu machen sich veranlaßt sehen wird. Staatsminister v. Ze sch au: Ich habe zunächst zu bemer ken, daß, wie auch in dem Deputationsbericht angedeutet ist, sich allerdings in der Beilage zu dem Allerhöchsten Decret ein Fehler eingeschlichen hat, der durch eine spätere Abänderung herbeigeführt worden ist, daß aber der gedachte Fehler auf das Hauptresultat keinen Einfluß hat. Hieraufführe ich an, daß das Postgrundstück, dessen Erwerbung die geehrte Deputation ge dacht hat, wieder verkauft werden soll, und das dafür zu erlan gende Kaüfgeld dem Domainenfonds zufließen wird. Endlich habe ich der Erwerbung des bezeichneten Hauses zu gedenken und bemerke in dieser Hinsicht Folgendes: Vor einiger Zeit fand sich in einem Blatte der Residenz die Bemerkung, man fände sich veranlaßt, die Stände darauf aufmerksam zu machen, daß von Seiten der Regierung die Acquisition des fraglichen Hau ses erfolgt sei. Welche Absicht der Verfasser dieser Auffor derung gehabt habe, darüber will ich mich nicht verbreiten. So viel scheint aber gewiß, daß er den Gang, welchen das Ministerium in allen Angelegenheiten zeither den Ständen ge genüber beobachtet hat, nicht kennt, oder nicht hat kennenwol len. Es liegen viele Beweise vor, daß, wenn das Ministerium in der Zwischenzeit von einem Landtage zum andern sich veran laßt fand, Maaßregeln zu ergreifen, zu denen es verfassungs mäßig der ständischen Zustimmung bedurfte, es nie unterlassen hat, bei dem nächsten Landtage den Standen davon Mitthei lung zu machen und die Zustimmung der Kammern zu erfor dern. Was nun die Gründe betrifft, welche das Ministerium bestimmten, diese Erwerbung zu machen, so sind sie ausführ lich in den Unterlagen zu dem Allerhöchsten Decrete angegeben, und die Deputation hat sie in ihrem Berichte ausgenommen. Der erste besteht darin, daß es in der That zu bedauern gewe sen wäre, wenn ein Haus, wie dieses, welches sich durch so- lidenBau und zweckmäßige Anlage auszeichnet, zu einem Gast hof verwendet worden wäre. Es ist dies jetzt mit mehrern der schönsten Häuser geschehen, z. E. mit dem Fürstlich Reuß'schen, demLimburger'schenHause und dem Cosel'schen Palais, auch ei nigen andern, so daß es an geräumigen und größern Wohnungen fehlt. Auch wird diesem Bedürfniß durch Neubaue nicht ab geholfen. Ein zweiter Grund, welcher angeführt worden, ist darin enthalten, daß in der Vererbungsurkunde von 1753 dem Besitzer des Hauses in unbeschränkter Ausdehnung die Bebau ung der dazu gehörigen Räume gestattet ist. Es ist dieses Haus von einem gewiffenHerrn v. Saul erbaut worden, und die Beziehungen, in welchen derselbe durch seine einflußreiche Anstellung zu der Regierung stand, mögen Veranlassung ge geben haben, ihm eine solche Zusicherung zu ertheilen. Sie besteht noch. Gebe ich nun auch zu, daß möglicherweise durch die Bestimmungen der hiesigen Baupolizeiordnung eine Be schränkung hätte herbeigeführt werden können, so schien doch der Erfolg dem Ministerium zweifelhaft, und ich brauche nicht darauf aufmerksam zu machen, welche Störung in den Anla gen der Stadt es verursacht hätte, wenn die mit erworbenen Gartenräume bebaut worden wären. Endlich ist auch als Veranlassung zum Ankauf des fraglichen Hauses bezeichnet worden, daß dieses Haus von mir selbst als Vorstand des Ministeriums der Finanzen und der auswärtigen Angelegen heiten bewohnt wird. Als ich vor nunmehr zehn Jahren in dem Falle war, das letztere Ministerium interimistisch zu überneh men, setzte ich mich durch Ermiethung einer Etage in dem gc- dachtenHause gegen einen Miethzins von anfänglich 600, dann 700 Lhlr., der mithin gegen den jetzigen von 1000 Lhlr. bedeutend zurückstcht, in Besitz einer gesunden Wohnung und sah unter diesen Umständen von Stellung der Bedingung ab, daß für mich gegen Gewährung eines angemessenen Miethzinses eine gesunde Localität zu beschaffen sei. Als aber der Verkaufsfall, des von mir bewohnten Hauses vorlag, schien die Verpflichtung für die Regierung mir nicht zweifelhaft, mir gegen einen angemessenen Miethzins eine solcheWohnung durch Ankauf des Hauses zu sichern, da in Dresden eine an dere geeignete Localität nicht zu finden ist. Es ist unangenehm, einen Gegenstand zu berühren, bei dem man selbst betheiligt ist. Ich habe mich aber um so mehr veranlaßt gefunden, die ses hier zu thun, als die geehrte Deputation in ihrem Berichte diesem Motiv nur ein schwaches Gewicht beigelegt hat und der Umstand, daß ich seit zehn Jahren neben dem Finanzministe rium das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ohne Gehalt dafür zu beanspruchen, verwalte, wohl eine gerechte Beachtung verdient, da die mir dadurch zugewachsene Arbeits last in der Lhat keine geringe ist. Referent Bürgermeister Hübler: Die Deputation hat bereits in ihrem Berichte sich darüber ausgesprochen, wie sehr sie geneigt ist, die billigen Rücksichten anzuerkennen, welche der Herr Staatsminister so eben für seine Person in Anspruch genommen; sie hielt es aber für ihre Pflicht, bei parteiloser
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