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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kamm«. 14. Dresden, den 4. November 184S. Sechszehnte öffentliche Sitzung der erstenKammer am 30. October 1845. Inhalt: Bemerkung in Bezug auf das Protokoll. — Vortrag aus der Registrande. — Beurlaubungen. — Ver- theilung von Druckschriften. — Vortrag und Ge nehmigung der ständischen Schrift auf das Allerhöchste Decret, die Aufwandsentschädigung für die Präsidenten beider Kammern betr., so wie der ständischen Schrift in Bezug auf die verfügbaren Verwaltungsüberschüsse. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Handwerkervereins zu Chemnitz um Erleichte rung des Wanderns der Handwerksgehülfen. Zu der heutigen Sitzung, welche um lO'-Uhr beginnt, haben sich fünf und dreißig Mitglieder eingefunden. Anwesend sind der Staatsminister v. Falkenstein und der König!. Commiffar Kohlschütter. Secretair v. Biedermann tragt das über die letzte Sitzung am 22. October abgefaßte Pro tokoll vor. Präsident v. Carlowitz: Hat Jemand etwas gegen das Protokoll zu erinnern? Bürgermeister Gottschald: Ich fühle mich veranlaßt, eine im Ganzen nicht wesentliche Erinnerung in Beziehung auf die Eingabe, worüber ich mündliche Anzeige erstattet habe, gegen das Protokoll zu machen. Ich habe dabei nicht gesagt, daß diese Eingabe nicht als Beschwerde, sondern als Petition zu betrachten sei. Da ich nur als Mitglied der Deputation und im Auftrage der Deputation gesprochen habe, so halte ich mich für verpflichtet, zu widersprechen. Ich habe die Berührung dieser Frage vermei den müssen; wohl aber hat, wenn ich mich recht entsinne, derHerr Präsident diese Frage zur Sprache gebracht und seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß diese Eingabe nicht als Beschwerde, sondern als eine Petition auf Erlassung einer Beschwerde anzu sehensei. Präsident v. Carlowitz: Ich bekenne mich zu dieser Aeußerung. Secretair v. Biedermann: Auf welchen Punkt bezieht sich denn diese Bemerkung? Bürgermeister Gottschald: Sie betrifft die Beschwerde des Advocat Reichel und Genossen. I. 14. Secretair v. Biedermann: Ich glaubte, Sie hätten es gesagt. Bürgermeister Gottschald: Es war von meiner Seite nicht der Fall; ich habe es auch nicht äußern können, weil es nach dem Wunsche der Deputation unterbleiben sollte. Präsident v. Carlowitz: Ihre Erinnerung wird berück sichtigt werden. Ich habe zu fragen: ob Jemand außerdem gegen das Protokoll etwas erinnert? Wo nicht, so ist es für genehmigt zu halten. Zur Mitvollziehung lade ich heute ein den Herrn Vicepräsidenten v. Friesen und den Herrn Secre tair Ritterstadt. Es folgt nun der Vortrag aus der Registrande: 1. (Nr. 93.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 17., 18. und 20. Oktober 1845, die Berathung des Berichts, die Uebergabe einer Adresse auf die Thronrede betr. Präsident v. Carlowitz: Darüber haben Sie schon in der letzten Sitzung Beschluß gefaßt, indem Sie den Protocoll extract Ihrer dritten Deputation überwiesen haben. 2. (Nr. 94.) Mehrere Inhaber von Kuxen des Eleonora Stöllns im Bergamt Johanngeorgenstadt, Johann Christian Beutler und Genossen zu Mühlhausen in Thüringen, bitten unter dem Anführen, daß bisher ein Ausbeuteüberschuß aus genanntem Stölln sich nicht ergeben habe, um Auskunft und Erörterung des gegenwärtigen Zustandes dieses Bergbauantheils. Präsident v. Carlowitz: Zuvörderst habe ich zu erwäh nen, daß diese Eingabe aus dem Auslande an uns gelangt ist und präsumtiv von Ausländern herrührt. Es würde sich da her fragen, ob dieselbe anzunehmen sei oder nicht. Für die Annahme würde vielleicht sprechen, daß das Object, um das es sich handelt, dem Jnlande angehört. Die betreffenden Petenten sind nämlich mit inländischen Kuxantheilen beliehen. Inzwischen glaube ich, nach dem Inhalte der Petition würden wir jetzt von der Beantwortung dieser Principfrage ganz ab sehen können. Der Gegenstand dürste nämlich nicht zur Cog nition der Ständeversammlung gehören. Die Petenten ver langen Auskunft darüber, wie es komme, daß das Bergwerk, bei dem sie mit Kuxen beliehen sind, keine Ausbeute gebe. Diese Auskunft würden sie weit besser bei der Staatsregierung erlangen können, und das Direktorium hat sich daher in dem Beschlüsse vereinigt, diese Eingabe nicht weiter zu beachten, als nicht zur Cognition der Stände gehörig, wohl aber sie an die zweite Kammer abzugeben, weil die Ueberschrist lautet: 1
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