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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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malige zweite Kammer bei der Berathung über die jetzt fragliche Petition annoch einen Antrag dahin gestellt hatte: daß bei Gesuchen um Dispensation von der gesetzlichen Wanderzeit die deshalb angeführten Gründe einer stren gem und gleichmäßigem Prüfung unterworfen werden möchten, dieser Antrag aber damals wegen Schluß des Landtags nicht an die erste Kammer gelangen konnte, so hat die Deputation es für angemessen erachtet, denselben gegenwärtig mit in Erwägung zu ziehen, insonderheit da man wahrgenommen hat, daß insbeson dere in der neuern Zeit die Gesuche um Dispensation von der Wanderzeit sich nicht unbedeutend vermehrt haben, und man oft mit Untersuchung der Dispensatt'onsgründe es nicht so ernst und streng genommen hat, als es nöthig ist. Wenn es aber feststeht, daß in der Jetztzeit die Ansprüche an den Proftssionisten größer sind, als früher, daß man gegen wärtig geschmackvollere, feinere und künstlichere Produkte ver langt, so ist es auch folgerecht, daß ein junger Handwerker, wenn er künftig als Meister sein Fortkommen finden will, sich mehr als früher in seiner Profession ausbilden muß. Diese Ausbildung aber erlangt er hauptsächlich nur dadurch, daß er mehrere, insbe sondere größere Städte bereist, und in den vorzüglichsten Werk stätten seiner Profession sich Arbeit zu verschaffen sucht. Es muß demnach die Wanderschaft nicht nur erleichtert, sondern auch das Wandern selbst möglichst befördert werden, und darf im eignen Interesse der Professionisten das Dispensiren von den Wanderjahren nur aus völlig begründeten Ursachen statt finden. Leider aber ist dermalen oft nur Bequemlichkeit oder ein nicht zu billigendes Privatintereffe der wahre Grund gewesen, weshalb der junge Handwerker die Vaterstadt und das elterliche Haus nicht hat verlassen wollen. Und sehr wahr bemerkte da mals ein Mitglied der zweiten Kammer, daß wohl formell die zeither crthcilten vielfältigen Dispensationen in Ordnung sein könnten, daß aber in materieller Hinsicht die Behörden wohl zu weilen getäuscht worden wären. In Uebereinstimmung mit dem Königlichen Herrn Commis- sarius findet die Deputation sich demnach veranlaßt, der geehrten Kammer folgenden Antrag vorzuschlagen: Die Kammer möge nach Beitritt der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung darauf antragen: Die selbe wolle dahin Verfügung treffen, daß bei Gesuchen um Dispensation von der gesetzlichen Wanderzeit eine genauere und strengere Untersuchung der angeführten Dispensationsgründe, als zeither, stattsinde, und über haupt Dispensationen von der gesetzlichen Wanderzeit ohne hinreichenden Grund nicht ertheilt werden. Präsident v. Carlowitz: Wünscht Jemand sich über den vorgetragenen Bericht zu äußern? Königl. Commissar Kohlschütter: Da es angemes sen sein wird, noch vor Beginn der Berathung die geehrte Kam mer von dem dermaligen Standpunkte dieser bereits am vorigen Landtage verhandelten Angelegenheit in Kenntniß zu setzen, so erlaube ich mir zu bemerken, daß das Ministerium diesen Gegen stand, wie zum Theil schon aus dem Deputationsberichte hervor geht, in der Zwischenzeit keineswegs aus den Augen verloren hat. Nicht nur, daß ein Punkt der ständischen Anträge durch eine am 9. März des vorigen Jahres erlassene Verordnung seine Erledigung gefunden hat, so ist auch sonst auf Anlaß derselben eine umfängliche Erörterung angestellt worden, die sich über alle in der Petition des Handwerkervereins zur Sprache gebrachten Punkte erstreckt hat, und es ist durch die von zahlreichen Behör den erforderten gutachtlichen Berichte ein ziemlich umfassendes und reichhaltiges Material zusammengekommen, was wohl hin reichen dürfte, um übersehen zu lassen, inwelcherBeziehung eine Abänderung der bestehenden polizeilichen Vorschriften über das Wandern sich als rathsam und als wirkliches praktisches Bedürf- niß darstellte. Die Zeit hat aber nicht gestattet, in der Bearbei tung der Sache so weit vorzuschreiten, daßsschon jetzt ein defini tives Resultat mitgetheilt werden könne. Es muß dies vielmehr noch für die Folge>orbehalten bleiben. Im Allgemeinen geht die Ansicht des Ministeriums dahin, die in verschiedenen altern und neuern Gesetzen zerstreuten polizeilichen Vorschriften über das Wandern herauszuheben, übersichtlich zusammenzustellen und in Form eines Regulativs oder einer allgemeinen In struction für die Polizeibehörden von neuem zu publiciren, wobei denn auf Ausscheidung der nicht mehr zeitgemäßen und die Wandernden unnöthigerweise belästigenden Bestimmungen und überhaupt auf thunlichste Vereinfachung der letztem im Sinne, des ständischen Antrags Bedacht zu nehmen sein wird. Nächst dem Gewinne für die innere Verwaltung würde man auf diesem Wege zugleich eine Basis gewinnen, um mit einiger Aussicht auf Erfolg auf die Annahme gleichförmiger Grundsätze in den übrigen deutschen Staaten hinwirken zu können. Eine Maaß- regel in diesem Sinne würde daher jedenfalls getroffen worden sein, wenn auch die Petenten in der irrigenMeinung, daß ihre frühere Petition überhaupt keinen Erfolg gehabt habe, den Ge genstand nicht abermals in Anregung gebracht hatten. Daß es geschehen, mag gleichwohl in so fern erwünscht sein, als dadurch Gelegenheit gegeben worden ist, über einige Punkte noch eine Vereinigung zu treffen, welche von der vorigen Ständever sammlung nicht definitiv haben erledigt werden können, und auf welche der vorliegende Deputationsbericht hinweist. v. Gross: So viel den ersten Antrag unserer De putation betrifft, so ist zwar nach meiner Ansicht unter den gegenwärtigen Verhältnissen das Wandern der Handwerker nicht mehr so unbedingt nothwendig, als früher, da jetzt besonders in den größern Städten durch vielfache Einrichtungen und Insti tute den Lehrlingen und Gesellen Gelegenheit gegeben wird, so wohl eine größere geistige Ausbildung zu erlangen, als in ihrer Profession die erforderliche Geschicklichkeit sich zu erwerben. Auch ist wohl nicht zu verkennen, daß durch das Wandern der Hand werker manche unter denHandwerksgesellen übliche Mißbräuche erhalten und befördert werden, gegen welche die Behörden seit langen Jahren vergeblich gekämpft haben; ich führe zum Bei spiel an die gesetzwidrigen Gesellenlegitimationen, die Zunöthi- gungengegen Einwandernde, die Verrufserklärung gegen manche Städte nach vorangegangenen Streitigkeiten. Ich werde aber demungeachtet dem Anträge der Deputation beistimmen, da ich wohl erkenne, daß für die Gesellen vieler Gewerbe, namentlich für die, welche in den kleinern Städten ihre Ausbildung erlangt haben, das Wandern zur Erlangung einer größer» Ausbildung
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