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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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begegnet bin, und täglich noch begegne, der Untersuchung der Gründe zur Dispensation vor der Erfüllung der Wanderjahre immer die größte Sorgfalt gewidmet worden ist, und daß Fälle, wo in Ermangelung ausreichenden Nachweises die Dispensation von der Mittelbehörde abgeschlagen worden, sehr häufig vorzu kommen pflegen. Wenn ich dennoch mit der Deputation stimme, so geschieht es, weil unsere Regierungscommissarien gegen den Antrag ein Bedenken nicht erregt haben, und ich somit anneh men darf, daß man anderwärts mit gleicher Sorgfalt nicht ver fahren, und in so fern eine Einschärfung der bestehenden gesetz lichen Vorschriften, wie solche der Antrag bezweckt, nicht ohne Nutzen sein wird. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe zuvör derst im Allgemeinen mein dankbares Anerkenntniß dessen aus zusprechen , was von Seiten der Staatsregierung in Bezug auf den jetzt vorliegenden Gegenstand seit dem bei dem letzten Landtage gestellten Anträge bis jetzt bereits geschehen ist. Ich halte den von ihr eingeschlagenen Weg ebenfalls für den an gemessensten und glaube, daß nur auf dieseWeise zu dem Ziele zu gelangen sein wird, was dem frühem ständischen Anträge vorschwebte. Der Hauptwunsch, namentlich auch des Hand werkervereins zu Chemnitz, welcher zu dem damaligen Anträge Veranlassung gegeben hatte, ging dahin, daß die Vorschriften über das Wandern sämmtlich zusammengestellt und möglichst allgemeine, namentlich in allen deutschen Staaten eingeführt werden möchten. Denn in Beziehung auf die Vorschriften selbst wird es sich fragen, ob gerade eine sehr große Milderung in denselben wird eintreten können, wenn man nicht auf der andern Seite die eben so sehr zu beachtende allgemeine Sicher heit aus dem Auge verlieren will. Was die Bemerkung des Herrn Bürgermeisters Gottschald gegen die Fassung des ersten Antrags der Deputation anlangt, die er zwar selbst nur für eine Redactionsbemerkung erklärt hat, so glaube ich doch ein paar Worte wenigstens darüber erwähnen zu dürfen, indem, wenn die Bemerkung richtig befunden würde, die Deputation sehr kurz verfahren und dieselbe in ihren Vorschlag aufneh men könnte. Mein, es scheint doch, als ob die Einschaltung der Worte in stylistischer Hinsicht kaum anwendbar sein dürfte, indem es dann so heißen würde: „Hinsichtlich der Aufhebung der Beschränkung des Wanderns auf ein gewisses Lebensalter". Aber eine Ausnahmebestimmung soll eben getroffen werden blos in Beziehung auf dieBeschränkung des Wanderns, nicht auf die Aufhebung der Beschränkung. Was endlich den zwei ten Antrag derDeputation betrifft, so gehöre ich auch zu denen, welche innig davon überzeugt sind, daß das Wandern junger Handwerker nicht nur stets sehr nutzbringend gewesen ist, son dern daß es namentlich in jetziger Zeit wohl noch nothwendiger geworden ist. Es haben sich hierbei schon in früherer Zeit wohl auch mancherlei Uebelstände und Mißbräuche gezeigt; es hat die betreffende vaterländische Gesetzgebung dahin gewirkt, diese Mißbräuche abzustellen, und wenn dergleichen überhaupt noch jetzt bestehen sollten, so wird es ihr und den Behörden ge lingen, auch diese noch in Wegfall zu bringen. Wenn man 1.14. aber bezweifelt hat, daß der ganze Antrag überhaupt nothwen- big und räthlich sei, so muß ich bemerken, daß ich für meine Person in dieser Beziehung zwar auch keine nachtheiligen Be merkungen zu machen gehabt habe. Da man jedoch von an derwärts Klagen deshalb erhoben hatte, da ferner innerhalb der Deputation einige Beobachtungen wenigstens aus früherer Zeit vorlagen, welche dahin zu deuten schienen, daß die Klage nicht als ganz ungegründet zu betrachten sein möchte, und da von Seiten der Herrn Commiffarien es vielleicht sogar als wün- schenswerth dargestellt worden ist, daß hier eine Anregung er folgen könnte, um die Behörden auf's neue darauf aufmerksam zu machen, daß man es mit diesen Dispensationen möglichst genau nehmen möge, so dürfte in der Beziehung dem Anträge ein Bedenken nicht entgegenstehen. v. Posern: Ich werde für den ersten Antrag stimmen, nicht für den zweiten, weil ich glaube, daß die Dispensations bewilligungen auch jetzt schon von den Dberbehörden nur ge wissenhaft ertheilt worden sind. Werden sie freilich falsch be richtet, so können sie nicht dafür; diesem Uebelstände wird aber leider so lange nicht vorgebeugt werden können, so lange es noch einzelne — jedoch gewiß wenige — Menschen und Unter behörden giebt, die es damit nicht immer ganz genau nehmen, oder parteiisch den Einen mehr, den Andern weniger begünsti gen. Was die Herbergen anlangt, so habe ich schon am vorigen Landtage ihre zuweilen gräßliche Beschaffenheit gerügt, die hohe Staatsregierung hat die Abstellung dieses Mißbrauchs zugesichert; und ich freue mich im Interesse der armen wan dernden Handwerker — denen man, wenn man sie zum Wan dern zwingt, doch wenigstens während der Nacht ein reinliches und nicht ansteckendes Lagergewahren muß — herzlich darüber, denn gegenwärtig giebt es noch Herbergen von sehrschlechterBe- schaffenheit. In noch einigen und besonders kleinern Städten braucht man, wenn man die Herberge sucht, nicht erst nach dem Aushängeschild zu sehen, sondern nur eines der schlechtesten und schmutzigsten Häuser zu suchen, und es wird die Herberge sein. Dies kommt daher, weil die ärmsten Leute gewöhnlich die billigsten Bedingungen stellen und die Innungen oft nicht viel für die Herberge geben wollen, Fürsorge und Aufsicht darüber aber oft unterlassen wird. Es würden solche Städte, sammt Rath und Stadtverordneten, nach meinem unvorgreif- lichen Dafürhalten mehr nützen, wenn sie sich um ihre inner» Angelegenheiten mehr bekümmerten, als um die Angelegenheiten des Staats, und nicht strebten, nur vermeintliche Unvollkom menheiten im Staatsorganismus aufzusinden. Bürgermeister Starke: Ich will mir in Beziehung auf das Specielle nur die Bemerkung erlauben, daß ich mit beiden Anträgen der Deputation vollkommen einverstanden bin. Je doch was den ersten Antrag betrifft, so habe ich nur den Wunsch noch hinzuzufügen, daß es der hohen Staatsregierung gefallen möge, bei Treffung behusiger Anordnungen mit möglichster Nach sicht und Milde zu verfahren; denn die Fälle sind sehr häufig, wo Handwerksgesellen bei allemBestreben doch nicht im Stande sind, bis zum erlangten 40. Jahre wo ein Unterkommen zu st'n.- 2
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