Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den, und daher auch nach Ablauf desselben sich nach einem Orte, wo sie Verdienst finden können, umthun müssen. Es scheint übrigens um so weniger bedenklich, Ausnahmen zu gestatten, da es den Obrigkeiten ebenfalls »erstattet ist, selbst Handwerksmei stern noch nach erlangtem 40. Jahre Wanderbücher auszustellen, um von neuem auf die Wanderschaft gehen zu können, wenn sie in ihrer Heimath nicht Erwerb finden. Einen zweiten Wunsch, wegen dessen ich jedoch einen besonder» Antrag nicht stelle, son dern den ich nur derBerücksichtigung der hohen Staatsregierung empfehle, stelle ich darauf, daß,wo nur immer möglich, mildernde Bestimmungen über die Verbindlichkeit des Visirens der Wan derbücher getroffen werden möchten. Gegenwärtig hat der Handwerker die Verbindlichkeit, in jedem Orte, den er passirt, visiren zu lassen. Trifft er zu einer Zeit ein, wo die Expedition geschlossen ist, er aber noch weiter kommen könnte, so ist er da durch sehr genirt. Wenn es daher möglich wäre, eine Bestim mung zu treffen, wie sie z. B. auch in den preußischen Staaten beobachtet wird, nämlich daß z.B. ein Handwerker von Breslau sogleich bis Leipzig visirt werden könnte, so würde dies zur we sentlichen Erleichterung der Handwerker dienen. Secretair BürgermeisterRitterstädt: Ich wünsche nur noch einem Mißverständniß vorzubeugen, welches durch eine Aeußerung des Herrn v. Posern herbeigeführt werden könnte, als ob die Deputation der Meinung sei, als ob blos die Mittelbehör den bei Bewilligung der Dispensationen zu nachsichtig gewesen seien; sie hat sich ganz allgemein darüber ausgesprochen, und es würde damit keineswegs ausgeschlossen sein, daß eine Einschär fung der zu beobachtenden Vorschriften auch den Unterbehörden zugehen könnte. v. Posern: Ich habe nicht allein Stadtrathe gemeint, sondern auch Aerzte und alle Anderen, welche etwas leichthin Zeugnisse geben. Staatsminister v. Falkenstein: Ich erlaube mir zu be merken, daß die Regierung ihre Zustimmung gegeben hat, aber keineswegs in der Voraussetzung, als habe die Deputation den Unter- und Mittelbehörden einen Vorwurf machen wollen, son dern die Regierung hat nicht widersprechen zu können ge glaubt, weil sie durch den Antrag Gelegenheit bekommt, wie derum darauf hinzuweifen, daß von allen Behörden, die über haupt mit diesen Angelegenheiten zu thun haben, die möglichst größte Sorgfalt beobachtet werde. Was die Herbergen an langt, so lasse ich dahingestellt, ob sie wirklich so schlecht sind, wie sie der Herr v. Posern geschildert hat; aber ich gebe zu, daß in manchen kleinen Orten große Uebelstande in dieser Be ziehung stattsinden. Zu seiner Beruhigung kann ich aber sa gen, es sind Revisionen überall erfolgt, aber es ist noch nicht möglich gewesen, sofort so schlechte Häuser, wie sie von ihm ge schildert worden sind, in zweckmäßige Herbergen umzuschaffen; daß aber von Seiten- der Patrimonialgerichtsbehörden und der Stadträthe außerordentlich viel geschehen kann und muß, ist vollkommen anzuerkennen und darum auch gar sehr zu wünschen. Bürgermeister Bern Hard i: So allgemein, als im De putationsberichte geschehen ist, möchte sich wohl die Behaup tung nicht aufstellen lassen, daß, was den ersten Antrag be trifft, die über40JahrealtenHandwerksgcsellen, wenn sie nicht mehr wandern dürsten und in ihrer Heimath Arbeit auf ihre Profession nicht fänden, der Noth preisgegeben würden. Denn wenn ihnen auch am Heimathsorte keine Gelegenheit geboten werden kann, auf ihre Profession zu arbeiten und sich zu er nähren, so kann doch dergleichen Leuten Erlaubniß gegeben werden, mit Reisepaß auf eine gewisse Zeit an einen bestimm ten Ort zu gehen, wo sie Arbeit erlangen können. Das ist nicht verboten, sondern blos das Wandern, die Führung eines Wanderbuchs ist nicht nachgelassen. Es ist dabei auch zu er wägen, daß solche über 40 Jahre alte Handwerksgesellen am meisten zu der Befürchtung Anlaß geben, daß sie aus Mangel an Arbeit nicht blos den Gesellenverpflegungscassen durch Ausgaben für sie, sondern auch wohl gar dem Publicum durch Betteln werden beschwerlich fallen. Bei der Beschränkung aber, welche die Deputation in ihrem Berichte Seite 3S2 hin zugefügt hat, nämlich daß es den inländischen Gesellen ausnahmsweise gestattet werden möge, nach Erfüllung des 40. Lebensjahres noch zu wandern, und daß auf die Persönlichkeit dieser Personen Rücksicht genommen werden soll, so dürfte wohl dem kein Bedenken entgegenstehn, daß der Antrag angenommen werde. Ich werde mich auch für den selben erklären. In Hinsicht auf den zweiten Antrag muß ich dem beitreten, was von den Herren aus Leipzig, Plauen und Dresden erklärt worden ist. Ich werde jedoch auch die sem Anträge nicht entgegentreten, in Betracht dessen, was von dem Bürgermeister Ritterstädt erklärt worden ist. Was das öftere Visiren der Wanderbücher, das zuletzt noch zur Sprache gekommen ist, betrifft, so erkenne ich, daß der Sache große Be denken und Schwierigkeiten sich entgegenstellen werden, wenn deshalb etwas Wesentliches geschehen soll. Ich meinerseits würde zufrieden sein, wenn die Verordnung, welche vor eini gen Jahren an die Unterbehörden erlassen worden ist, aufgeho ben würde, die nämlich, daß nicht an zu entfernte Orte visirt werden solle. Diese Anordnung hat die Behörden in große Verlegenheit gesetzt, weil das „an nicht zu entfernte Orte" ohne nähere Bezeichnung nicht deutlich genug ist, um einen Maaßstab für die Entfernung abzugeben. Man kann da nicht wissen, was zu entfernt und nicht zu entfernt sei. Präsident v. Carlo witz: Ich werde dem Referenten das Schlußwort geben, wenn Niemand weiter das Wort begehrt. Referent v. Mirus: Es ist so viel über den Gegenstand gesprochen worden, daß mir nm wenig zu sagen übrig bleibt. Mit dem ersten Anträge scheint man allseitig einverstanden zu sein; nur gegen den zweiten Antrag isst von Einigen bemerkt worden, daß er von wenig Nutzen sein würde; auch diese Be fürchtung ist bereits widerlegt worden, und bemerke ich hierzu nur Folgendes: die meisten Dispensationsgründe beruhen darin, daß der Petent anführt, er fei zum Wandern zu schwach, und be-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder