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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Staatsministcr v. Nosti tz-W a l l w i tz: Diese Ausführungs verordnung ist durchaus erforderlich und nothwendig, und wenn es von Seiten der Kammer gewünscht wird, können die einzelnen Veränderungen nochmals dort zusammengefaßt werden. Graf Hohenthal - Püchau: Vor Allem habe ich der Bericht erstattenden Deputation meinen Dank zu sagen für das klare Bild, welches sie uns im allgemeinen LH eile ihres Berichts in Bezug auf das Institut der Kriegsreserve vor Au gen gestellt hat. Uebrigens will ich nicht auf diese Details, die im allgemeinen Lheile des Berichts über die Kriegsreserve, in so weit sie im Königreiche Sachsen in's Leben treten, sich ver breiten sollen, näher eingehen; dagegen erlaube ich mir, eine Frage an das Kriegsministerium zu richten, welche wohl für jeden Vaterlandsfreund interessant ist, und die durch die Idee, diedem Gesetze zum Grunde liegt, offenbar sehr nahe gebracht wird. Diese Idee, die unserer Vorlage zum Gmnde liegt, ist keine andere, als die Wehrhaftigkeit des deutschen Bundes zu erhöhen und für alle Zukunft die Integrität der Bundesstaaten und ihres Gebietes zu schützen. Hierin liegt nun die Frage sehr nahe, ob die Bestimmungen der deutschen Bundeskriegsverfassung in Bezug auf die Reservepflicht, wie sie jetzt vorgelegt wird, als ein abgeschlossenes Ganze zu betrachten sei, oder ob die in Frankfurt residirende Militaircommission die Idee einer deut schen Nationalbewaffnung, welche sich dem preußischen Land wehrsysteme nähert, in's Auge gefaßt hat. Ich halte diese Frage für sehr wichtig, und gedenke hierbei des alten Grund satzes , 8i vis pktcem, para bellum. Es wird dieser Grundsatz von unfern östlichen und westlichen Nachbarn auch stets im Auge behalten. Sie unterhalten große Heere auf dem Kriegs schauplätze und Frankreich hat außerdem noch große Summen auf dieBefestigung seiner größeren Städte, ich führe nurParis namentlich an, verwendet. Daraus geht hervor, daß die Mög lichkeit eines Kriegs nicht so weit entfernt liegt und von den Weitersehenden für möglich gehalten wird. Aber auch aus dem alleinig deutschen Gesichtspunkte betrachtet, ist diese Frage hochwichtig, Beweis dafür, daß die Kammern der konstitu tionellen Staaten Deutschlands, wie Württemberg und Baden, diese Angelegenheit in den Kreis ihrer ständischen Erörterungen gezogen haben, und es hat die württembergische Kammer, wenn ich nicht irre, an die Regierung sogar einen Antrag auf Ein führung eines Landwehrsystems gebracht. Nächstdem sehe ich aber auch hierin das einzige Mittel, für Deutschland noch eine größere Wehrhaftigkeit zu erlangen, und dabei die Kosten, welche die stehenden Heere erfordern, vielleicht zu vermindern. Um endlich noch ein Beispiel anzuführen, wie wichtig die Frage einer großem Wehrkraft für Deutschland ist, erlaube ich mir, Ihnen die nicht zu fern liegende Abtrennung von Luxemburg vom deutschen Bundesgebiet in's Gedächtniß zurückzurufen. Ich glaube, daß, wenn Deutschland zu dieser Zeit eine ausge dehnte Heerverfassung und Wehrpflicht gehabt, und 1831 ein deutsches Bundesheer bestanden hätte, die Londoner Conferenz! nicht durch ein bloßes Protokoll einen deutschen Gebietstheil im! Angesicht der deutschen Nation vom Gesammtvaterlandc zu trennen gewagt hätte. Prinz Iohann: Ich wollte mir in Bezug auf den Antrag des Herrn Secretairs v. Biedermann einige Worte erlauben. Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil ich glaube, es sei be denklich, solche Anträge zu diesem Gesetze zu stellen. Es hat sich zwar die Staatsregierung dahin erklärt, daß sie nicht unbedingt gegen solche Anträge sein werde, aber die Einsicht des Dekrets und der Gang der Verhandlungen scheint zu widersprechen, wenn wir bei gegenwärtigerRegierungsvorlage auch noch andere Lheile des Gesetzes in Berathung ziehen. Es würde das außer halb der Grenzen des Gesetzentwurfs liegen, und wir würden die Berathung überschreiten. Es würde daher angemessen und Wünschenswerth sein, wenn der Herr Secretair die Gefälligkeit haben wollte, seinen Vorschlag als eine besondere Petition an die Kammer zu bringen. Sie würde dann vielleicht einer andern Deputation überwiesen, 'oder wenn es die Kammer beschließen sollte, auch an die erste Deputation überwiesen werden. Sie würde dann wenigstens unsere Berathung über den vorliegenden Gegenstand nicht aufhalten, und das muß ich dringend wünschen; denn ich wiederhole nochmals, wollen wir alle und jede Be stimmungen des Recrutirungsgesetzes in den Kreis unsererBera- thung ziehen, so würde man Alles in Frage stellen können. Im Allgemeinen muß ich bemerken, daß ich glaube, daß das Recruti- rungsgesetz zu denjenigen gehört, mit denen man zufrieden sein kann. Eine Klage darüber ist mir nicht zu Ohren gekommen. Dies Gesetz hat von der einen Seite eine große Ordnung und Gesetzlichkeit in das ganze Verfahren gebracht und das früher eingetretene Ermessen der Behörde abgeschafft; von der andern Seite aber auch den Raum guten Elementen gesichert. Daher wünsche ich, daß möglichst wenig daran geändert werde. Ob der Vorschlag des Herrn Secretairs zu einem Anträge sich eignet, das lasse ich dahingestellt. Aber ein Bedenken kann ich nicht unterdrücken, nämlich, daß dadurch das frühere Ermessen derBe- hörden einen neuen Spielraum gewinnen wird, während man durch das Gesetz dies Ermessen abschneiden wollte. Ich gebe zu, daßldie Entscheidung durch das Loos unsicher ist;'aber bei dieser wichtigen Frage hat das Loos, man möge sagen, was man wolle, etwas Beruhigenderes der Unparteilichkeit wegen, die damit verbunden ist. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich glaubte nicht, daß die Wünsche des geehrten Herrn Secretairs zur Diskussion kommen würden, weil sie unmittelbar zu dem vorliegenden Ge setzentwürfe nicht gehören, und dann mehr in eine bestimmte Pe tition zu passen scheinen. Bemerken muß das Kriegsministe rium, daß es sich, so gut die Sache auch gemeint ist, gegen beide Gegenstände erklären müßte. Was der Nummertausch mit sich führt, weiß der Herr Secretair, als Amtshauptmann, am besten; er würde nichts als einen Handel und eine Kaupelei unter den jungen militairpflichtigen Mannschaften herbeiführen. Die Re gierung kennt bloß den Eintritt durch's Loos, den freiwilligen Eintritt und die Stellvertretung. Was den größer» Wirkungs-
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