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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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fort als zur jetzigen Beratung gehörig zu betrachten. Es ist deshalb auch von dem Herrn Präsidenten bemerkt worden, daß der eingeleitete Gang der Verhandlung nicht so fortgesetzt wer den könne, wie er begonnen hat, und das ist auch die bestimmte Ansicht der Regierung. Referent Bicepräsident v. Friesen: In Beziehung auf die Form, in welcher die Berathung stattsinden soll, will ich mir ein Wort erlauben. Die Deputation wird keiner Recht fertigung darüber bedürfen, daß sie sich in Vorschläge, wie sie die Herren v. Biedermann und v.Posern gemacht haben, nicht eingelassen, oder daß sie andere ähnliche Vorschläge nicht aus genommen hat; denn sie hatte sich nur mit dem zu beschäfti gen, was durch das Allerhöchste Decret ihr zur Berathung vorlag, sie hatte nur das zu begutachten, was ihr von der geehrten Kammer übergeben worden war. Neue Vorschläge hatte sie nicht zu machen. Der Antrag des Freiherrn v. Biedermann geht dahin, daß der Nummertausch gestattet und daß dieser Antrag Seiten der berichterstattenden Deputation in Erwä gung gezogen und nachträglicher Bericht darüber erstattet wer den möge. Der Antrag ist unterstützt und es hängt von der geehrten Kammer ab, was sie darüber beschließen will, nämlich nur über die Frage, ob der Antrag zur Begutachtung an die Deputation gegeben werden solle; denn auf das Materielle selbst einzugehen, wird wohl jetzt Niemand beabsichtigen, weil dabei vielerlei gründlich zu erwägen ist. Auch auf den materiellen Theil des v.Posern'schen Antrags werde ich nicht eingehen; nur was die Form beider Anträge anlangt, so möchte ich nicht rathen, daß die Kammer dieselben an die Deputation zurück gebe, sondern ich würde vielmehr dafür sein, daß, um nicht die Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf zu stören, beide Anträge in Form bestimmter Petitionen übergeben wer den möchten. Der Kammer steht nachher frei, sich über die Annahme der Petitionen zu entschließen und dann zu beschließen, an welche Deputation, ob an die jetzt berichterstattende, oder an die dritte, diese Petitionen gelangen sollen. Das ist mein Gutachten über die Sache. o. Crusius: Obschon wir Seiten des Herrn Regierungs- commissars zu vernehmen gehabt haben, daß die hohe Staats regierung schwerlich sich entschließen werde, über die gegenwär tige Vorlage hinaus weitere Veränderungen in dem bestehenden Gesetze wegen Erfüllung der Militairpflicht vorzunehmen, so kann ich doch unmöglich einen Wunsch unterdrücken, der mir auf dem Herzen liegt, sondern ich muß ihn zur Sprache bringen. Ich bin ganz einverstanden mit dem Satze, den der Graf Höhen thal an die Spitze seiner Bemerkungen stellte, daß wir uns für den Krieg rüsten müssen, wenn wir den Frieden wollen; ich glaube auch, es unterliegt keinem Zweifel, daß eben der Waffen dienst im Frieden nur die Vorbereitung für den Krieg sei, und wünsche von ganzem Herzen, daß diese Vorbildung auf die voll ständigste Weise geschehe, damit wir für Fälle der Noth, für alle Wechselfälle, kräftig und gesichert seien; aber über diese Zwecke der Vorbereitung hinaus kann eine Belästigung der Staatsbür- I.is. ger oder Beeinträchtigung der höchsten Staatszwecke durch dm Kriegsdienst im Frieden nicht gerechtfertigt, vielmehr muß es im Gegentheil der allgemeine Wunsch sein, die schweren Pflich ten und Opfer, die diese Rüstung und Einübung wie dem Staate im Allgemeinen, so jedem Einzelnen auflegen, möglichst zu er leichtern. Die Abkürzung der Dienstzeit aber ist gewiß eine die ser wesentlichsten Erleichterungen. Die Deputation der frü hem Ständeversammlung von 18M, welcher der erste Gesetz entwurf, der jetzt durch die Vorlage einige Abänderung erleidet, zur Begutachtung vorgelegen hat, hielt es für heilige Pflicht, sorgfältige Untersuchungen darüber anzustellen, ob es möglich sek, in dieser Beziehung dem Vaterlande Erleichterung zu verschaf fen; sie hat sich aber damals enthalten müssen, einen Antrag auf weitere Abkürzung der Dienstzeit, als solche von der Staats regierung proponirt war, zu stellen, und zwar aus doppeltem Grunde; einmal, weil die finanzielle Lage des Landes es nicht zu erlauben schien, oder weil die Belastung des Budjets allzu groß geworden wäre, weil mit Verkürzung der Dienstzeit auch eine größere Präsenthaltung der Mannschaft und ein größerer Aufwand verknüpft ist; anderntheils aber, und hauptsächlich deshalb, weil leider die Gestellungslisten nachweisen, daß die er forderliche Anzahl von tüchtigen Personen nicht vorhanden war, um die größere Aushebungsquote vollständig zu decken. Diese beiden Gründe hielten damals die Deputation ab, einen weitern Antrag auf Abkürzung'.der Dienstzeit zu stellen, als solcher in der Vorlage ausgesprochen war; es war nämlich die frühere Dienst zeit von 8 auf 6 Jahre zurückgesetzt. Die Deputation hatte schon damals allerdings sehr gewünscht, auf eine fünfjährige Dienstzeit zurückgehemzu können, denn wie geringfügig auch ein Jahr zu sein scheint, so kann es doch für das Privatleben Einzel ner von der höchsten und entschiedensten Wichtigkeit sein und werden, was keines Beweises bedarf. Wenn ich nun die da mals ausgesprochenen Ansichten und Wünsche noch immer fest halte und hege, so glaube ich, cs sei die Frage gerechtfertigt, welche ich dahin an dieOrgane der hohen Staatsregierung richte: ob die Erfahrungen, die man seit jener Zeit gemacht hat, nicht in letzter Beziehung wenigstens, nämlich rücksichtlich des Vorhan denseins der nöthigen Anzahl tüchtiger Mannschaften, ein gün stiges Resultat ergeben habe, so daß jetzt eine größere Verkürzung der Dienstzeit als zulässig erscheine? Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Die Zahl der jungen Mannschaften, welche mehr ausgehoben werden muß, wenn von sechs auf fünf Jahre herabgegangen werden soll, be trägt gegen 500 Mann, und ist allerdings vorhanden. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes können Sie aber wohl glauben, daß die Regierung und insbesondere das Kriegsministerium ihn der sorgfältigsten Prüfung unterworfen hat; jedoch die Beden ken, die schon bei der Diskussion in der ersten Kammer während des Landtags 18U stattfanden, sind gegenwärtig noch ganz die selben. Man ging auch damals von dem Gesichtspunkte aus, es sei für das Land und das Volk viel leichter zu ertragen, wenn man weniger Mannschaft aushebe, und die einmal im Dienste stehenden lieber noch ein Jahr in den Listen länger fortführte, 2
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