340 Gemeinde. Wenn sich der Gemeindevorstand der Verbindlich keit nicht entziehen kann, so würde es am besten sein, wenn er das Geschäft stets übernimmt, und damit die Gemeindevorstände nicht sagen können: sie seien unter den Organen der Gemeinde obrigkeit nicht gemeint, wird es gut sein, sie hier ausdrücklich zu nennen. Präsident ».Carlowitz: Ich kann nunmehr wohl fragen: sb §. 14 angenommen werde? — Einstimmig Ja. Präsident v. Carlowitz: Wir kommen nun auf das Insti tut derKriegsreserve, und daich nichtwünsche, daßdieBerathung über diesen wichtigen Abschnitt durch die vorgerückte Zeit unter brochen werde, so schließe ich für heute die Sitzung und be stimme für morgen um 10 Uhr die Fortsetzung des heutigen Be- rathungsgegenstandes. Schluß der Sitzung Z2 Uhr. Mc d« M'Etsn heaufLragtt Druck Md Papier -SU' B. T. Teubner m Drrüdrn.