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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Bund zu erfüllen, und es find hierüber sowohl in den Motiven zum vorliegenden Gesetzentwürfe, als durch die Herren Regie- rungscommifsarien gegen unsere Deputation und in unserer Mitte die beruhigendsten Erklärungen ausgesprochen worden, auch bin ich weit entfernt, nur im geringsten Zweifel in die Er füllung dieser Zusicherungen zu setzen, aber nichts desto weniger glaube ich doch, daß eine feste Bestimmung in das Gesetz aufzu nehmen sei, und ich erlaube mir daher vorzuschlagen: daß auf der vorletzten Zeile nach den Worten: „und werden nur" einge schaltet werde: „so viel derselben" und aufder letzten Zeile nach: „eingezogen" die Worte: „als es die Verpflich tung gegen den deutschen Bund nöthig macht." Ich bitte, diesen Antrag zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Carlo witz: Die Kammer hat den Antrag des v. Crusius so eben vernommen, ich brauche ihn nicht noch mals vorzutragen, und habe nur zu fragen: ob die Kammer ihn unterstützen will?— Wird hinreichend unterstützt. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: Ich habe nur eine Bemerkung zu machen und eine Erklärung darüber zu geben. Es kann gar nicht die Absicht des Kriegsministeriums sein, mehr Leute jährlich von der Kriegsreserve einzuberufen, als es die Bundesverpflichtungen erfordern, weil es dann schon über das Mklr'tairbudjet hinausgehen würde. Das, was der Herr Bürgermeister Wehner erwähnt hat, ist gar nicht zu leugnen, es ist das, was das neue Gesetz blos neu er scheinen läßt. Es ist aber nicht zu ändern, und die Regierung hat geglaubt, den Weg wählen zu müssen, der gerade für diese Leute am wenigsten empfindlich erscheint, und deshalb schon ist nicht ein bestimmter Termin der Einberufung, son dern man hat das Winterhalbjahr gewählt, um ihnen die An nehmlichkeit zu gewähren, daß sie gerade in einem Termin sich von ihrer Heimath entfernen, wo es weniger empfunden wer den dürfte. Ich will nur ein Beispiel anführen. Ein Ritt meister einer Schwadron hat im Wintermonate acht Mann einzuziehen, es erhalten acht Mann von der Reserve den Be fehl, bei der Schwadron einzutreten. Ein Mann hiervon bittet aber den Rittmeister, ihn nicht jetzt, sondern zu einem andern Monate einzuziehen. Es wird geschehen! Es hat die Einberufung keinen Zweck weiter, als daß man sich von dem körperlichen Zustande des Mannes überzeugt, ihn unter sucht und seinen militärischen Zustand im Allgemeinen prüft. Bürgermeister Wehner: Ich scheine nicht recht richtig verstanden worden zu sein. Meine Anfrage war dahin ge richtet, ob diese Bestimmung bei den andern Bundesstaaten genau eben so ausgeführt würde, wie solche bei uns in Aus führung kommen soll, ob also jährliche Einberufung der Kriegs reserve dort auch eintreten wird. Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz: 'Ich,muß dies nicht allein bestätigen, sondern noch bemerken, daß in andern Staaten dieseBestimmung noch weit strenger gehandhabt wird, indem man die Leute in den Sommer- und Herbstmonaten zu den Uebungen einzieht und sie daran praktisch Theil nehmen müssen. Es wird der hohen Kammer noch mehr zum Ver- ständniß dienen, wenn ich mich aufden betreffenden Punkt auS dem Bundesbeschluß vom 24. Juni 1841 selbst beziehe. Er lautet so: „Unter den Mannschaften für die Reserve sind nur solche zu verstehen, die ihre Ausbildung schon vorher erhalten haben. Leute, die, ohne vorher exercirt zu sein, nur in den Listen auf geführt werden, sind kein Material für die Reserve. Die er forderliche Anzahl eingeübter Mannschaft ist im Frieden da durch bereit zu halten, daß entweder die Kopfzahl des Con- tingents um ein Drittheil erhöht wird, und durch einen ange messenen Turnus sämmtliche Mannschaften ausgebildet wer den, oder daß die Reserve aus den Leuten zusammengesetzt wird, welche ihrer Militairpflicht in den gewöhnlichen Contin- genten bereits genügt haben. Im letzter« Falle ist es uner läßlich, daß diese ausgedienten Leute in einen bestimmten mi- litairischen Verband gebracht, stets evident gehalten und wäh rend einer kurzen Zeit im Jahre in gemeinschaftlichen Hebun gen vereinigt werden." Prinz Johann: Auf die Bemerkung des Herrn Bürger meisters Wehner ist bereits von dem Herrn Staatsminister ge antwortet worden. Ich füge noch hinzu, daß unsere bisherige Einrichtung allerdings von Seiten des Bundes für ungenügend' erklärt worden ist und es war daher eine neue zu treffen. Unter den vorgeschlagenen Einrichtungen halte ich sie für die mildeste; denn wollte man das Contingent verstärken, so würde, statt daß jetzt die Kriegsreserve blos 14 Tage eingezogen wird, die ver mehrte Mannschaft bei den Fahnen bleiben müssen. Es würde offenbar eine viel größere AnzahlKräfte den andern Geschäften entzogen und der Armee zugewendet werden. Ich möchte noch aus dem militairischen Gesichtspunkte anführen, daß ich die Ein richtung Uicht für so überflüssig halte. Es ist eine alte Eigen- thümlichkeit des Sachsen, daß er nicht gern Soldat wird; ist er aber einmal Soldat, so ist er es gern und treibt das Kriegshand werk mit Lust; eben so schnell verliert sich aber diese Lust, wenn er in das bürgerliche Leben zurückkehrt. Ich glaube, daß es nützlich ist, daß er zur frühem militairischen Gewöhnung wieder angehalten wird, cs wird der militairische Geist noch rege in ihm erhalten, und wenn der Fall eintreten sollte, wo er gebraucht wird, so wird er nicht so ganz heraus sein. Daher glaube ich auch, daß das Gesetz practisch nicht ganz so unrichtig ist. v. Crusius: Ich erlaube mir, in Beziehung auf meinen Antrag noch zu bemerken, daß ich in der Entgegnung des Herrn Staatsministers eigentlich kein Bedenken gegen denselben er kennen kann. Bin ich nun auch weit entfernt, zu vermuthen, daß mehr, als die Bundcspflicht es erfordert, von der Reserve mannschaft eingezogen werden solle, läßt sich auch gar nicht ver kennen, daß schon das Budjet oder der Finanzpunkt hierin be schränkend einwirken müsse, so scheint es mir doch nicht unwichtig und unwesentlich, eine bindende Bestimmung hierüber im Ge setze ausdrücklich auszusprechen, da im §. 20 unbedingt gesagt ist, daß jährlich alle Reservemannschaften 14 Lage lang einbe-
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