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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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nen zuletzt geltend gemachten Grund nicht durchschlagend finden; §.16 bezieht sich auf die Starke der Armee, diese Starke ist in der Bundeskriegsverfassung bestimmt und diese ist aller dings bekannt geworden, wenn auch nicht auf gesetzlichem Wege. Hier handelte es sich von speciell nicht publicirten Be stimmungen. Ich muß dem Bedenken des Herrn Secretairs Ritterstadt beitreten, daß dann über die Art der Einberufung in dem Gesetz eine Bestimmung getroffen werden müßte. Eines Antrages in die Schrift scheint es noch weniger zu be dürfen. Wir haben die Erklärung des Herrn Staatsministers, diese wird doch auch bekannt und ich glaube, daß dadurch alle mögliche Garantie gegeben wird. Bürgermeister Hübler: Nachdem die Staatsregierung sich mit dem Anträge des Herrn v. Crusius einverstanden hat, scheint mir in der That für die Kammer kein Bedenken mehr vorzuwalten, sich für den Antrag zu erklären. Er bezweckt, dem Volke Beruhigung zu geben, daß zu dem vierzehntägigen Waffendienste der Kriegsreserve Mannschaften niemals mehr vom Urlaube eingezogen werden sollen, als das von der Regie rung selbst in den Motiven bezeichnete dringende Bedürfniß erfordert, und daß eine solche Beruhigung gerade hier vorzugs weise am Platze sein möchte, das, meine Herren läßt sich wohl nicht verkennen. Denn §. 20 enthält eine harte, von dem Reservepflichtigen bisher nicht gekannte Bestimmung, die in vielen Fällen sehr störend auf das Familienleben einwirken dürste. Ich werde daher für den Antrag des Herrn 0. Cru sius stimmen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Indem vielleicht noch mehrere Mitglieder es wünschen möchten, einen Antrag in die Schrift zu bringen, so erlaube ich mir deshalb einen besonder» Antrag zu stellen, welcher für den Fall wenigstens zur Annahme zu empfehlen sein dürfte, daß der Antrag des Herrn!). Crusius nicht angenommen würde. Ich übergebe diesen Antrag in die Schrift dem Herrn Präsidenten; er lautet so: „daß niemals mehr von den Kriegsreservemannschaften einge zogen werden mögen, als dieBestimmungen des deutschen Bundes unumgänglich nöthig machen." Präsident v. Carlowitz: Es wird die Unterstützungs frage zu stellen sein. Die Kammer hat den Antrag vernom men und ich frage: ob sie ihn unterstützt? — Er wird aus reichend unterstützt. . Präsident v. Carlowitz: Wenn nun in der Kammer über diesen Paragraphen nichts weiter erinnert werden ^will, so werde ich dem Herrn Referenten das Wort und zwar^dies- - mal das Schlußwort geben, denn ich halte die Debatte für ge schloffen. .. Referent Bicepräsident v. Friesen: Ich habe nichts zu erinnern. Präsident v. Carlowitz: Ich kann nun zur Fragstellung übergehen. Es liegen zwei Amendements vor. Das erste ist das des Herrn o. Crusius und würde von mir zuerst zur Abstimmung zu bringen sein. Wird es angenommen, so ver steht es sich von selbst, daß sich das Amendement des Herrn Secretairs Ritterstädt erledigt; wird es nicht angenommen, so werde ich die zweite Frage auf das Ritterstädt'sche Amendement stellen. Das Amendement des v. Crusius geht dahin, daß auf der vorletzten Zeile (s.o.d. 5.) und zwar nach den Worten: „wer den nur" eingeschaltet werden sollen die Worte: „so viele der selbe n". Nun geht es im Texte fort; nach dem Worte: „ein gezogen" würde dann hinzuzufügen sein: „als es die Ver pflichtung gegen den deutschen Bund nöthig macht". Ich frage: ob die Kammer dieses Amendement annimmt? — Es wird durch fünf und zwanzig Stimmen abgelehnt. Präsidentv. Carlowitz: Nun komme ich auf dasRit terstädt'sche Amendement. Dieses stimmt in Bezug auf Idee und Inhalt mit dem Crusius'schen überein. Es wünscht blos der Antragsteller, daß, was nach dem Anträge des v. Crusius in das Gesetz ausgenommen werden sollte, als Antrag in die Schrift kommen möge. Es lautet so: „daß niemals mehr von den Kriegsreservemannschaften einge zogen werden mögen, als die Bestimmungen des deutschen Bundes unumgänglich nöthig machen." Secretair Bürgermeister Ritterstadt: Ich würde noch die Worte: „in Friedenszei t" hinzugesügt wünschen. Präsident v. Carlowitz: Es kommt weniger auf die Fassung an, weil es sich hier nur um einen Antrag in die Schrift handelt. Ich werde daher eine besondere Frage hierauf nicht zu stellen haben. Ich frage nun: ob die Kammer dem Amendement, welches ich bereits zu Ihrer Kenntmß gebracht habe, beitreten will? — Es wird gegen sechs Stimmen an genommen. Präsident v. Carlowitz: Nun kann ich auf den Para graphen selbst übergehen, der unverändert geblieben ist, und ich frage: ob tz. 20 angenommen wird? — Einstimmig Ja. §.21. Im Friedensstande sind dieselben an Etabli- rung eines eigenen Hausstandes durch Werheira- thung, Ansässigmachung oder selbstständigen Er werbsbetrieb nicht behindert. Sie genießen in dieser Beziehung mit Perso nen des Civilstandes gleiche Rechte, haben aber auch mit denselben gleiche aus diesem Verhältniß hervorgehende Verpflichtungen. AufMilitairgebührnisse haben dieselben nur während ihrer Anwesenheit bei der betreffenden Truppenabtheilung Anspruch. Referent Vicepräsident v. Friesen: Besondere Motive und eine Erinnerung von Seiten der Deputation liegen hierbei nicht vor.
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