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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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dergleichen Observanzen und auf Observanz begründete Ver träge und rechtliche Entscheidungen, gegen die Anwendbarkeit des §. 31 nicht angezogen worden sind. Da indessen die Möglichkeit der Existenz sonstiger localstatutarischer den Vor schriften des Z. 31 entgegentretender Bestimmungen hierdurch nicht ausgeschlossen ist, und unsere Deputation nur im Allge meinen und für den Fall, daß eine künftige Vorlage wegen anderer Abänderungen und Erläuterungen des Parochialge- setzes sich nothwendig machen sollte, die Berücksichtigung die ses Paragraphen beantragt hat, so will ich mich von dem Vor schläge der Deputation nicht trennen und werde für den An trag stimmen; ich wiederhole aber nochmals, eine dringende Nothwendigkeit der Interpretation des Paragraphen ist nicht vorhanden. v. Gross: Ich muß dem Domherrn v. Günther, so wie dem geehrten Mitglieds, welches zuletzt gesprochen hat, darin ganz beistimmen, daß die Nothwendigkeit, eine authentische Interpretation der in Frage befangenen Ge setzstelle zu geben, nicht vorliegt. Der Herr Staatsminister hat bereits erwähnt, daß vor Erlaß des Schulgesetzes imJahre 1835 und des Gesetzes über dieParochiallasten im Jahre 1838 ganz andere Verhältnisse stattgefunden haben, als nach dieser Zeit. Bei den in der Regel vereinigten Stellen des Kirchen dieners und Schullehrers prävalirte die Eigenschaft des Kir chendieners früher in Hinsicht gegen die des Schullehrers, und es war allgemein üblich, daß der Kirchendiener zugleich als Schullehrer für das ganze Kirchspiel fungirte. Aus diesem Grunde war es natürlich, daß für die ganze Gemeinde, welche zu dem Kirchspiele gehörte, auch die Verpflichtung vorhanden war, Beiträge zu den Baukosten für die Wohnung des gemein schaftlichen Schullehrers und Kirchendieners zu leisten. Durch das Gesetz vom Jahre 1835 hat sich das geändert. Man hat mehr den Volksschulunterricht zu verbessern gesucht; man hat sich bestrebt, den großen Uebelstand aufzuheben, daß die Kinder oft von entfernten Orten die Schule des Kirch spiels zu besuchen gezwungen waren; man hat die Ausschu lungen mehr begünstigt, als es früher stattfand, und das Ge setz hat den Grundsatz ausgesprochen, daß bei den in mehrere Schulbezirke getheilten Kirchspielen, wenn auch der bei der Kirchschule angestellte Schullehrer zugleich Kirchendiener ist, doch die Verpflichtung derjenigen Gemeinden, welche ihren ei genen Schulbezirk haben, wegfällt, für die Erbauung und Un terhaltung der Kirchschule Beiträge zu entrichten. Bei dieser Aenderung der früher bestehenden Rechtsgrundsatze können wohl auch Observanzen, rechtskräftige Entscheidungen und Verträge, die nur auf diesen frühern Principien beruhen, nicht angezogen werden, und ich muß der Ansicht des Domherrn V. Günther betreten, daß eine Erläuterung des Parochialge- setzes nicht nothwendig und vielmehr wünschenswerth ist, daß das Princip, welches das hohe Cultusministenum bereits aner kannt hat, fernerhin aufrecht erhalten werde. Prinz Johann: Es haben sich, wie mir scheint, dreierlei Ansichten ausgesprochen. Einige Mitglieder wollen sofort eine authentische Interpretation, andere haben sich mit der Deputa tion dahin vereinigt, die Regierung blos aufmerksam zu machen, daß sie bei einstiger Revision des Gesetzes diesen Punkt berücksich tige, und andere, zu denen ich mich zähle, daß es einer authenti schen Interpretation nicht bedürfe. Was die erstem Mitglieder betrifft, so muß ichjdie Gründe gegen sie geltend machen, die ich schon erwähnt habe, zunächst den, daß die Interpretation nicht so dringend ist. Die wichtigsten Fälle sind bereits entschieden, und es ist zu hoffen, daß künftig auch in den übrigen Fällen eine Gleichheit der Entscheidungen eintritt. Nächstdem möchte ich zu bedenken geben, daß ein Zwiespalt der Entscheidungen nicht in allen Fällen zu vermeiden ist. Er wird nicht in dem vorliegen den Gesetze zu beseitigen sein, wenn auch eine Dunkelheit für die Entscheidungen in dem Gesetze nicht vorhanden ist, schon wegender Verschiedenheit der concreten Fälle. Ein dringendes Bedürfniß scheintnicht vorzuliegen, sofort mit der Interpretation vorzuschrei ten, und in dieser Beziehung stimme ich mit der Deputation. Halte ich für denAugenblickeineauthentische Interpretation nicht erforderlich, so scheint es mir um so weniger nothwendig, die Regierung aufmerksam zu machen, bei der künftigen Gesetzesre vision diesen Punkt zu berücksichtigen; denn einmal wird sie es von selbst thun, wenn sich dieser Gegenstand nicht durch die kon stante Praxis erledigt hat, und dann ist die heutige Berathung Wink genug, diesen Punkt nicht zu übergehen. Es kann also ein solcher Antrag, wie ihn die Deputation vorschlagt, in der That von wenig Nutzen sein, und da ich alle solche Anträge zu vermeiden wünsche, namentlich aufdem gegenwärtigen Landtage durch solche Anträge eine Verlängerung desselben nicht herbeige führt zu sehen wünsche, da so wichtige Beratungen noch vorlie gen, so werde ich gegen das Deputationsgutachten stimmen. v. Großmann: Im Materiellen auf die vorliegende Sache einzugehen, kann mir nicht beikommen, da sie in dieser Hinsicht bereits von mehrern Seiten hinreichend beleuch tet ist, und von den hier in Frage stehenden Gemeinden mir eine so nahe steht, wie die andere. Der Fall ist der: Die Pfarre von Propsthaida, eine Stunde von Leipzig entfernt, enthält fünf Dörfer und ein Vorwerk, nämlich Propsthaida, Holzhausen, Zuckelhausen, Dösen, Connewitz, den Thonberg. Holzhausen und Zuckelhausen hat jedes Dorf eine Kirche für sich und sie alterniren im Gebrauche mit einander. Holzhausen ist früher eine Mutterkirche gewesen, und als Soror von Propsthaida an- zusehen, hat aber eine eigene Schule und einen selbstständigen Kirchlehrer; eine zweite Schule mit einem selbstständigen Kirch schullehrer ist in der Muttergemeinde Propsthaida selbst; eine dritte ist in Connewitz; auch diese hat ihren besondern Kirch- und Schullehrer, der die Kinder des Orts unterrichtet. Die vierte Gemeinde, Dösen, ist ausgeschult in das naheliegende Dölitz, und bildet mit diesem zugleich eine Schulgemeinde, und das Vorwerk Thonberg, das dem Rathe zu Leipzig gehört, ist nach Propsthaida selbst eingeschult. Nun ist die Frage die: Sollen die Gemeinden Holzhauftn, Zuckelhausen, Dösen und Connewitz zu der neugebauten Schule in Propsthaida Beiträge
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