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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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jedoch zum Zeugniß, daß ich jener Ansicht nicht beistimme, das Wenige, was ich gesagt habe, aussprechen zu müssen geglaubt. Referent Präsident v. Carlowitz: Meine hochgeehrte sten Herren, ich selbst gehöre zu den wärmsten Anhängern des Bundes, die es nur geben kann, des Bundes in seiner ur sprünglichen Idee, wie sie sich in seinen organischen Gesetzen ausgedrückt findet. Um so mehr aber glaube ich mich zu dem Ausspruche berechtigt, daß der Bund in der Entwickelung der Zustände Deutschlands, ja selbst in seiner Stellung dem Aus lande gegenüber hinter den Erwartungen des Volkes, auch hin ter den meinen zurückgeblieben sei, und ich kann diese meine Worte nicht zurücknehmen, auch nach dem, was von dem Herrn Staatsminister bemerkt worden ist. Es ist wahr, es ist nicht mit Unrecht von dem Ministertische aus auf die Gefahren auf merksam gemacht worden, die den einzelnen Regierungen und Ständeversammlungen inBezug auf ihre gesetzgeberische Wirk samkeit in ihren Staaten entgegentreten, wenn der Bund selbst sich in die Gesetzgebung Deutschlands mische. Es ist aber auch keineswegs meine Absicht und wohl auch nicht die der Deputation gewesen, dem Bunde die volle und allei nige Gesetzgebung in Deutschland zuzugestehen. Man soll nicht gleichgültig dabei bleiben, wenn sich der Bund die Ge setzgebung in den einzelnen Staaten arrogiren wollte, nein es handelt sich jetzt nach Inhalt des Deputationsgutachtens nur von der Entwickelung der Zustände, die in der Bundesacte und der Wiener Schlußacte dem Bunde Vorbehalten worden sind und Vorbehalten bleiben müssen, es mag die Staatsregierung, es mag die Ständeversammlung darüber denken und davon halten, was sie will. Weiter zu gehen braucht der Bund nicht, er hat noch genug damit zu thun und würde schon den Erwar tungen Vieler vollständig entsprechen, wenn er auch nur das thate, was erinderBundesacte und der Wiener Schlußacte sich Vorbehalten hat. Ich bin erbötig, dies durch Beispiele nach zuweisen, und hebe jetzt nur Eines heraus, Eines, das im Be richte nicht einmal angedeutet worden ist. Der Bund hat sich unter Anderm die Aufgabe gestellt, die Verhältnisse der Israeliten in ganz Deutschland zu regeln. Auch dies hat er noch nicht gethan. Gesetzt nun, der Bund ginge an dieses Werk, obgleich gerade dies am ehesten ausgesetztwerdenkönnte, gesetzt, sage ich, der Bund unterzöge sich dieser Arbeit, es würde keine Staatsregierung, keine Ständeversammlung sich unter Berufung auf ihre Selbstständigkeit dem entgegensetzen kön nen; denn der Bund hat es sich von vorn herein zur Aufgabe gemacht, dieses Verhältniß zu regeln, und seine Begründung ist alter, als die der neuen Verfassungen der deutschen Staaten. Aber ich glaube, man könnte selbst noch weiter gehen. Wenn z. B. derBund sich einer allgemeinen Regulirung des Münz-, Maaß - und Gewichtswesens in Deutschland unterzogen hätte, so bin ich der Meinung, daß dies von allen Seiten Anklang, keineswegs aber Widerspruch gefunden hätte. Es ist wahr, man würde vielleicht, sich auf einen einseitigen Standpunkt stellend, nicht ohne Recht haben sagen können, es sei das eine Regulirung von Verhältnissen, die den einzelnen Re gierungen unter Zuziehung ihrer Ständeversammlungen habe überlassen bleiben müssen, allein der Nutzen solcher allgemeinen Einrichtungen in ganz Deutschland ist so groß, so einleuchtend, daß ich glaube, man hätte auch dieses Beden ken zurückgedrängt und aufgegeben. Verfolge ich wenigstens den Gang der Verhandlung in unserer Ständeversammlung über das Maaß - und Gewichtssystem, so glaube ich dieswe- nigstens von Sachsens Ständeversammlung sagen zu können. Ueberall in der ersten Kammer, wie in der zweiten Kammer finde ich die entschiedene Ansicht wieder, daß es vorzüglich darauf ankomme, ein einziges Maaß und Gewicht nicht blos für Sachsen, sondern für ganz Deutschland herzustellen. Von dieser Ansicht würde man sich gewiß nicht abgewendet haben, gesetzt auch, das System, in dem die Bundesstaaten sich geei nigt hätten, wäre nicht das System gewesen, was unsere Staatsregierung uns empfiehlt. Man würde auch jedes an dere dankbar angenommen haben, wenn man nur damit Eini gung erlangt hätte. Auch die Schwierigkeiten, die die Lösung der Aufgaben des Bundes diesem bietet, kann ich nicht weg leugnen. Sie liegen in der Verschiedenheit der Bestandthcile, aus denen der Bund zusammengesetzt ist, ich finde sie haupt sächlich darin, daß der Bund theils aus absoluten, theils aus konstitutionellen Staaten zusammengesetzt ist. Aber ich bin doch der Meinung, daß bei gutem Willen auch diese Schwie rigkeiten eben so hatten überwunden werden können, wie man die Schwierigkeiten überwand, die dem Zustandekommen des deutschen Bundes entgegenstanden. Diese Ueberwindung liegt aber im eigenen Interesse des Bundes. Denn wenn dem Bunde nach der Idee, die ihm unterliegt, vor Allem daran gelegen sein mußte, ein einiges Und starkes Deutschland herzu stellen, so mußte er vor Allem dahin trachten, daß das deutsche Volk mit Vertrauen und Liebe an ihm hänge, so müssen auch die einzelnen Bundesregierungen ihre individuelle Ansicht dieser höhern Rücksicht unterordnen. Dies ist meine Ansicht über einen Bund, den ich allerdings sehr hoch stellen muß, so lange ich mit wahrhaft jugendlichem Feuer für Deutschlands Ruhm und Deutschlands Ehre schwärme. Was die Bemerkung des Domherrn 0. Günther zwar nicht gegen das Deputations gutachten, in seinem Anträge aber gegen eine Stelle im Berichte betrifft, so bemerke ich, daß ich seiner Ansicht nicht unbedingt beitreten kann. Diese Ansicht kam darauf hinaus, es sei der bekannte Bundesbeschluß von 1832, der die Aufrechthaltung der in Deutschland damals gestörten Ordnung und Ruhe zum Zwecke hatte, nicht mehr gültig. Nun muß ich zugeben, daß im Eingänge jenes Gesetzes oder Bundesbeschlusses die Worte allerdings gebraucht worden sind, die der Redner uns in's Ge- dächtniß zurückruft, nämlich die Worte: „in Erwägung der gegenwärtigen Zeitverhältnisse und auf die Dauer derselben"; aber ich muß freilich auch bemerken, daß daraus nur so viel her vorgeht, wie der Gesetzgeber der Meinung gewesen sei, es werde, wenn die Verhältnisse sich änderten, dieser Beschluß zurückge nommen werden können. Daß diese Verhältnisse sich immittelst geändert haben, will ich nicht leugnen; aber ich muß nur dem Ein-
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