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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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reine Unmöglichkeit. Es war zwar eine Menge Menschen aus allen Classen versammelt; aber die unmittelbar vor dem Hotel de Prusse zusammengedrängte Masse bestand nur aus dem niedrig sten Pöbel. Diese tobten und lärmten über alle Maaßen, und wenn Jemand mit Menschen- und Engelzungen zu ihnen gespro chen und dazu noch die Stimme Stentors besessen hätte, so wäre er doch nicht im Stande gewesen, nur ein einziges vernünftiges, zu den Ohren auch nur dieser nächsten Umgebung dringendes Wort zu reden, ja schon der erste Vorsatz dazu würde mit einem Steinhagel beantwortet worden sein. Daher kann ich den Be hörden keinen Borwurf daraus machen, wenn von ihrer Seite das Volk nicht angeredet worden ist. Alles Uebrige, was ich noch sagen könnte, verspüre ich auf jene Zeit, wo die Leipziger Petition zur Sprache kommen wird. Staatsminister v. Falkenstein: Ich bin weit entfernt, auf die größere oder mindere Richtigkeit dieser Schilderung des Abends des 12.August einzugehen oder über das Detail selbst zu sprechen; nur die einzige Bemerkung muß ich machen: Wenn der geehrte Sprecher sich besonders dahin ausgelassen hat, daß es unmöglich gewesen sei, an jenem Abende durch öffentliche An sprache des versammelten Volkes zu wirken, worauf das Ministe rium in seiner Bekanntmachung als auf ein Mittel hingedeutet hatte, was nach meinen Erfahrungen bei andern Gelegenheiten inLeipzig allerdings von entschiedener Wirksamkeit zu sein pflegt, so erlaube ich mir nm darauf hinzudeuten, daß außerordentlich viel darauf ankommt, in welchem Zeitpunkte man spricht. Wäre an jenem Abende der rechte Zeitpunkt gewählt worden, so möchte doch vielleicht die Ansicht des geehrten Redners als ganz richtig sich kaum vertheidigen lassen. Ferner meinte er, daß die Ruhe lediglich durch eine strenge, nach allen Seiten hin zu richtende Untersuchung wiederhergestellt werden könne. Es ist bereits von mir bei Gelegenheit der Besprechung in der zweiten Kammer bemerkt worden, daß in dergleichen Angelegenheiten, wie die vorliegende ist, eine Untersuchung, und wenn sie die ern stesten Resultate zurFolge haben sollte, überhaupt die wahreBe- ruhigung wohl nicht wiederherzustellen im Stande sei. Es liegt das Mittel zu solcher Beruhigung viel tiefer, als daß die Ruhe durch dergleichen wiederhergestellt werden könnte; aber auch ab gesehen davon, so kann doch zur Untersuchung, in dem Sinne, wir das Wort hier gebraucht worden ist, nicht geschritten werden, wenn nicht vollständiger Grund dazu vorhanden ist. Wie vorhin bereits bemerkt wurde, so ist ein solcher Grund nach der Ueber- zeugung derRegierung nicht vorhanden, sondern es istdasjenige, was hier in Frage kommen könnte, auf gesetzlichem Wege bereits geschehen; nur Untersuchung gegen diejenigen ist nothwendig, aber auch angeordnet, die überhaupt mehr oder weniger an dem begangenen Frevel Th eil genommen haben. Was aber die dar auf basirte Ansicht des geehrten Redners betrifft, daß er aus die sem Grunde dem beistimmen müsse, was im Adreßentwurfe der zweiten Kammer gesagt worden ist, und daß er gegen den Weg fall der zwei Sätze sich erklären werde, welchen die Deputation beantragt hat, so muß ich mit Beziehung auf das vorhin von mir Gesagte bemerken, daß dieser Wegfall um so nothwendiger er scheint, weit gerade, was auch von der Deputation bemerkt wor den ist, außerdem etwas Präjudicirliches für die Ansicht der ge ehrten Kammer darin liegen könnte, wenn sie künftig über die Beschwerde selbst oder sonst über die Leipziger Angelegenheit sich auszusprechen Gelegenheit haben wird. Aus diesem Grunde scheint der Wegfall jener beiden Sätze durchaus nothwendig. Vicepräsident v. Friesen: Die Aeußerungen des Herrn Bürgermeisters Bernhard! und des Herrn Domherrn v. Günther veranlassen mich zu einer Bemerkung über die künftige Abstim mung, welche nothwendig erscheint, um sich bei der Discussion danach zu richten, obgleich der Zeitpunkt der Abstimmung noch nicht gekommen ist. Ich habe nämlich die Ansicht gehabt, daß bei der Fragstellung nur zwei Fragen nothwendig sein werden; nämlich die erste: auf Beibehaltung des Satzes S.414(s. o.S. 419, Sp. 2),welchersich mit den Worten schließt: „frischeZweige treiben werde", und die zweite Frage auf den Zusatz, welchen die Deputation auf S. 415 (s. oben S. 420) beantragt und der mit den Worten anfängt: „und dadurch die Erinnerung rc." Nach Annahme des letzten Satzes würden dann beide von der zweiten Kammer angenommene Sätze von den Worten an: „Möge dazu auch rc." in Wegfall kommen. Wenn mehrere Redner aber sich dafür ausgesprochen haben, daßdiesebeidenletzten Sätze: „Möge dazu auch die neuerdings erfolgte Bekanntmachung des Ergeb nisses der auf Ew. rc. Anordnung veranstalteten Erörterungen über jene Ereignisse beitragen! Sollte aber durch selbige der beabsichtigte Zweck noch nicht so erreicht werden, wie es Ew. rc. und unser Aller Wunsch ist, so wird es Allerhöchstdero Weisheit gewiß gelingen, noch andere Mittel aufzusinden, jeden Mißton über jene Vorfälle zum Heile des gesummten Vaterlandes voll ständig aufzulösen." beibehalten werden möchten, so kann die Beibehaltung durch diese Abstimmung nicht erlangt werden, son dern es müßte durch einen bestimmten Antrag dieser Zweck er reicht werden, welcher zur Unterstützung gebracht werden muß. Allein ich gebe zu, daß cs noch eine andere Form derAbstimmung geben kann, nämlich die, daß erst über die Beibehaltung des er sten Satzes abgestimmt werde, über welchen die Deputation mit der jenseitigen Kammer einverstanden ist, dann auf das Gut achten, welches sie in den Worten aussprrcht: „und sie empfiehlt von diesem Gesichtspunkte ausgehend den Wegfall der beiden letzten Sätze." Fallen diese Sätze nach dem Gutachten der De putation weg, so würde erst eine dritte Frage zu stellen nöthig sein: ob anstatt dessen der Zusatz, den die Deputation beantragt, angenommen werden soll? Ich erwarte zunächst hierüber die Erklärung der Kammer und des Herrn Referenten, in welcher Weise man wünscht, daß die Abstimmung erfolgen möge. Außer dem bin ich der Meinung, daß nur zwei Fragen zu stellen sein würden. Referent Präsident v. Carlo witzr Ich habe noch Meh reres und zwar nicht blos über die Abstimmungsfrage zu spre chen, behalte mir also das Schlußwort in materieller Hinsicht vor. Wenn die Abstimmungsfrage zuerst auf die Beibehal tung der beiden ersten Sätze gestellt werden soll, wie der Herr
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