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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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ich noch mit einigrn wenigen Worten auf baS über, waS der Herr Staatsminister v. Falkenstein der Deputation cntgegengcstelll hat, so glaube ich, cs werde auch zu seinerBeruhigung beitragen, wenn ich darauf aufmerksam mache, daß vordem Worte: „unver meidlich" das Wort: „fast" eingeschaltet worden ist. Wenn man sich aber die Berathung in der jenseitigenKammer vergegenwär tigt, um Folgerungen daraus zu ziehen, wenn man liest, was in der zweiten Kammer über das Leipziger Ereigniß debaltirt wor den ist, so muß man allerdings derAnsichtzugcsührt werden, daß es die Ansicht der zweiten Kammer gewesen sei, sich zu besondern Anträgen in dieser Angelegenheit noch später zu vereinigen. Ob die jenseitige Kammer diese Ansicht später wieder aufgeben wird, das kann man zur Zeit nicht wissen. Es ist möglich, daß sie später bei einer gründlichem Erörterung zu der Ansicht gelangt, es bedürfe eines weitern Antrages nicht, man könne abwarten, was die Weisheit Sr. Majestät des Königs beschließen werde. Allein wie dieSache jetzt steht, so scheinen mir mehr Chancen für Anträge zu sein. Man wird mir vielleicht einhalten, wenn die zweiteKammer später von ihrerAnsicht zurückkommen sollte, daß die Leipziger Ereignisse einen besondern ständischen Antrag Her vorrufen müssen, so würde dann der Ausfall dieser Stelle aus der Adresse zu beklagen sein; es sei daher vorzüglicher, die Stelle, die die Deputation ausgeschieden wissen will, im jenseitigen Entwürfe aufrecht zu erhalten. Ich glaube das aber nicht. Wenn die Ständeversammlung auch sitzt die Leipziger Ereignisse mit Stillschweigen überginge, wenn sie sich auch künftig nicht zu einem besondern Anträge veranlaßt sähe, so folgt daraus immer weiter nichts, als daß es der Weisheit der Staarsregierung über lassen bleibt, Maaßregeln zu beschließen, wenn diese nothwendig sind. Die W-isheit des Königs bedarf nicht erst einer standi schen Anregung. Ob endlich die Leipziger Eingabe eine Petition oder Beschwerde sei, auch hierüber hat sich die Deputation jetzt nicht zu verbreiten, sie hat von dieser Petition oder Beschwerde noch keine specielle Einsicht genommen und also keine Veranlassung zur Beantwortung dieser Frage gehabt. So viel ist aber gewiß, daß, wenn diese Petition oder Beschwerde durch den Beschluß der zweiten Kammer zu uns herübergelangt, mit Anträgen der zweiten Kammer an uns kommt, wir dann auf einem Stand punkte uns befinden, wo wir nicht mehr nach der Form zu fra gen haben werden, sondern es der zweiten Kammer schuldig sind, auf Grund der Landtagsordnung ihre Anträge ebenfalls zu berathcn, gleichviel ob jene Eingabe Petition oder Beschwerde, zulässig oder nicht zulässig war. Wicepräsident v. Friesen: Die Fragstellung, zu der jetzt wird geschritten werden können, wird sich auf zwei Punkte zu richten haben, erstens auf die Annahme des Satzes im fünften Abschnitte des Adreßentwurfs, welcher mit den Worten schließt: „frische Zweige treiben werde", und zweitens über Annahme des Zusatzes, welchen die Deputation in Vorschlag bringt und der in den Worten enthalten ist: „und dadurch die Erinnerung an diese schmerzlichen Vorfälle immer mehr in Vergessenheit kommen möge." Wird dieser Zusatz angenommen, so sind! dadurch die beiden letzten Sätze des fünften Abschnittes abge- k I. 20. lehnt. In dem Falle, daß der Zusatz, welchen die Deputation vorschlägt, nicht angenommen würde, würde noch eine dritte Frage zu stellen sein, auf Annahme der beiden letzten Sähe. Ich stelle daher die Frage: ob die Kammer die zwei ersten Sätze des fünften Abschnittes, welche mit den Worten schlie ßen: „frische Zweige treiben werde" annimmt? — Einstim mig Ja. Vicepräsident v. Friesen: Zweitens frage ich: ob die Kammer den Zusatz annchmen wolle, welchen die Deputation vorgeschlagen hat und der in den Worten enthalten ist: „und dadurch die Erinnerung an diese schmerzlichen Vorfälle immer mehr in Vergessenheit kommen möge" ? — Der Zusatz wird gegen fünf Stimmen angenommen. Vicepräsident v. Friesen: Die beiden letzten Sätze deS fünften Abschnittes sind also abgelehnt, und wir können nun zum sechsten Punkte übergehen. Referent Präsident v. Carlowitz: Die Deputation sagt zum sechsten Abschnitte: „Wohl theilen auch wir die von Ew. rc. ausgespro chene Ueberzeugung, daß die Grundpfeiler des Staates und alles mrnschnchenWohlseins, Religion und Glaube, nicht untergraben werden dürfen. Wir werden dem Vertrauen, welches Ew. rc. in dieser Hinsicht in die Stände setzen, unsirerieils zu entsprechen, immer bemüht sein, und unsere Unterstützung nie versagen, wenn es gilt, die Achtung für das Heiligste aufrecht zu erhalten. Gewiß aber dürfen wir hierbei von der Voraussetzung ausgehen, daß auch in kirchlichen Angelegenheiten keinem unserer Mitbürger, er gehöre zu welcher Confession er immer wolle, vom Staate eine unfern Zeiten und unfern Bedürfnissen nicht mehr angemessene Beschränkung werde auferlegtwerden, indem wir solches weder mit den Zusagen unserer Constitution für vereinbar halten, noch als ein geeignetes Mittel ansehen, achte, wahre Religio sität im Vo.ke zu,befördern und zu erhalten. Doch —- hofftn wir, von diesen Grundsätzen geleitet, noch bei gegemvä. llgem Landtage auf verfassungsmäßigem Wege über di.siulgen Maaßregeln uns vereinbaren zu können, welche die kundgcgebene Aufregung zu beschwichtigen, jedem Staatsbürger obne Rüetsicht auf konfessionelle Unterschiede den durch die Constitution verbürgten Schutz in d^r Gottesverehrung seines Glaubens zu gewähren, die V.rfassung der Kirche den Zeichetürfuissin anzupaf- seu und hiermit allenthalben den ächt religiösen Sinn, den das sächsische Volk zeikher stets zu bewahren gewußt bar, vcn murm zu befestigen und für alle Zukunft zu sichern, geeignet still werden." Gegm die Fassung dieses von der zweiten Kammer ein stimmig genehmigt, n Ab'chnitts der Adreste, in welchem übri gens eine entfernte Demonstra ion gegen den bekannten Erlaß der in Lvimgelicis l ear.slragtui Slaarsmimster und gegen die Aeuße-ung ln der Tbrvnndi, daß die Aufregung in kirchlichen Angelegenheiten alle Eintracht zu stören, alle gesetzliche Ordnung und alles Maaß zu überschreiten diohe, zu suchen sein möchte, gehen der Deputation mannichfache Bedenken bei. Voll'ommen einverstanden mit den ersten beiden Sätzen dieses Abschnitts, mußte man gegen den dritten, der mit den 2*
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