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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Bei dem in der ständischen Schrift vom 28. März d. I. erklärten Einverständnisse mit der Fortdauer der Verbindlichkeit der Dissidenten zu Parochiallasten ihrer bisherigen Confession, so wie mit dem einstimmigen Fortgenusse ihrer bisherigen bür gerlichen und politischen Rechte lassen Wir es bewenden, wer den auch im Wesentlichen den in gedachter Schrift weiter ent haltenen verschiedenen Anträgen, jedoch, so viel die Befreiung der Dissidenten von Stolgebühren betrifft, nur in so weit, als dies ohne Verletzung verfassungsmäßig begründeter Rechte an gestellter Geistlichen thunlich ist, entsprechen lassen. Das zu Ausführung obiger Bestimmungen und sonst allenthalben wei ter Erforderliche wird durch Unser Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts verfügt, und auf geeignete Weise öffent lich bekannt gemacht werden. Nach vorstehenden Eröffnungen sehen Wir die von den ge treuen Ständen am Schluffe ihrer Schrift, rücksichtlich der Überlassung der Kirchen an die Dissidenten, ausgesprochene Voraussetzung für erledigt an. 24) Den der nächsten Ständeversammlung vorzulegenden Entwurf eines allgemeinen Berggesetzes werden Wir, zum Be ihilfe der in der Zwischenzeit darüber anzustellenden Vorbera- thung, zuvörderst den UnsermDecrete vom 18. September v. I. gemäß, von den getreuen Ständen erwählten und seiner Zeit einzuberufenden Zwischendeputationen zugehen lassen. 25) Nachdem die getreuen Stände den Gesetzentwurf über die Benutzung fließender Wässer zu prüfen nicht vermocht, Un serer Bestimmung vom 6. v. M. gemäß aber Deputationen der verschiedenen Kammern gewählt, um denselben bis zu künfti ger Ständeversammlung zu berathen, so werden Wir dieselben zu seiner Zeit einberufen lassen. 26) Das Grenzberichtigungsgeschäft zwischen den König reichen Sachsen und Böhmen ist dahin gediehen, daß die beider seitige Ratification einer darüber commissarisch abgeschlossenen Convention einem Anstande nicht mehr unterliegt; bei der zu Erledigung einiger dabei in Frage kommender besondern Ver hältnisse noch fortzustellenden Verhandlung aber ist auf die thunlichste Erfüllung des in dem ständischen Anträge vom 27. November v. I. ausgesprochenen Wunsches Unsere Sorge ge richtet. 27) Durch die. von den getreuen Ständen in der Schrift vom 13. Juni 1846 nachträglich bewirkte Zustimmung zu s) den Handels- und Schifffahrts-Verträgen a») mit dem Königreiche Belgien 6. 6. Brüssel, den 1. September 1844, dk) mit dem Königreiche Portugal 6.6. Berlin, den 19. September 1844, cc) mit dem Königreiche Sardinien «1 6. Berlin, den 23. Juni 1845, ferner zu b) dem Vertrag mit dem Hannover - Oldenburgischen Steuerverein 6.6.Braunschweig, den 16. October 1845, wegen Beförderung gegenseitiger Verkehrsverhältnisse, nicht minder e) zu den Elbschifffahrts-Verträgen, als: so) der Additionalacte 6.6. Dresden, den 13. April 1844, Kb) der Uebereinkunft über schifffahrts- und strompolizei liche Vorschriften für die Elbe, von demselben Datum, cc) dem Staatsvertrag, die Regulirung des Brunshauser Zolles betreffend, von demselben Datum, und endlich 66) zu dem Staatsvertrag, das Revisionsverfahren auf der Elbe betreffend, 6. 6. Dresden, den 30. August 1843, haben diese Angelegenheiten in so weit ihre Erledigung erlangt. Wir werden jedoch die hierbei ausgesprochenen Wünsche der ge treuen Stände nicht unbeachtet lassen, insbesondere auch 6) die rücksichtlich einiger die Interessen der Baumwoll- und Leinengarn-Spinnereien, ingleichen der Baumwollen- und Leinenweberei vorzugsweise berührenden wichtigen Lariffra gen gestellten Anträge bei den jetzt schwebenden Verhandlungen thunlichst berücksichtigen lassen; dabei aber auch ganz besonders darauf Bedacht nehmen, daß die sich hierüber unter den Zollver einsregierungen bisher kund gegebenen verschiedenen Ansichten zu einer angemessenen Ausgleichung gelangen und hierbei Alles vermieden werde, wodurch die bisherige Eintracht der Vereins regierungen irgend eine Störung erleiden könnte. In Ansehung ferner s) des Münzcartels sollen dieVeröffentlichung und dieVor- legung desselben an die nächste Ständeversammlung, behufs nachträglicher Zustimmung von Seiten der letztem, zu seiner Zeit bewirkt werden. Was demnächst k) die Petition der hiesigen Handelsinnung nebst 20 An schlußpetitionen auswärtiger Handelscorporationen und Con sorten rücksichtlich der Elbschifffahrtsabgaben betrifft, so werden Wir — abgesehen von der bereits in Unserm Decret vom 29. December 1845 ertheilten Zusicherung, daß keine Gelegenheit
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