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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- Allgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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verabsäumt werden solle, weitere Ermäßigungen des Elbzolles für augenscheinlich zu hoch tarisirte Waarenartikel wo möglich zu erwirken — den in der ständischen Schrift unter Nr. 1 bis 5 enthaltenen Anträgen, nach gründlicher Erwägung derselben, und so weit nöthig, nach vernommenem Gutachten des bethei- ligten Handelsstandes, thunlichst entsprechen, auch der nächsten Ständeversammlung Mer die Erfolge Mittheilung zugehen lassen. Endlich g) wollen Wir den, von den getreuen Standen, auf die Petition der Schiffer Johann BenjaminWeber's und Genossen vom 8. Januar 1846 wegen der Schiffmühlen und wegen der zur Erleichterung der Schifffahrt an den Elbbrücken etwa zu treffenden Vorkehrungen und Maaßregeln bevorworteten Punk ten, wie bisher schon geschehen, auch fernerhin Unsere fortwäh rende Aufmerksamkeit schenken, auch den auf gedachte Petition bezüglichen allgemeinen Antrag einer gründlichen Prüfung un terwerfen lassen. 28) Da über die durch Decret vom 29. November v. I. zur ständischen Begutachtung gelangten Grundzüge einer Re form der Medicinalverfaffung, in Bezug auf die hinsichtlich der Bildung des ärztlichen Personals und der Classification des letztem dermalen bestehenden Einrichtungen — durch welche zugleich die von der letzten Ständeversammlung in Anregung gebrachte Frage über das Fortbestehen oder die Aufhebung der hiesigen chirurgisch-medicinischen Academie ihre endliche Erle digung gefunden haben würde, — die getreuen Stände zu einer übereinstimmenden Ansicht sich nicht vereinigt haben, vielmehr in den von beiden Kammern deshalb übergebenen Schriften zum Theil von einander abweichende Gutachten eröffnet worden sind, so nehmen Wir zur Zeit Anstand, dieses Gegenstandes halber Unserer Seits eine bestimmte Entschließung zu fassen. Wir werden jedoch darüber, ob überhaupt und in welchem Umfange der gedachte Reformplan weiter zu verfolgen und ob deshalb, nach Befinden, eine Vorlage an die nächste Standeversamm- lung zu bringen sei, ferner sorgfältige Erwägung pflegen, die selbe aber auch zugleich darauf richten lassen, inwiefern es ange messen erscheine, daß mit der von beiden Kammern übereinstim mend für wünschenswerth erklärten Aufhebung der Vorschrift des H. 2 des Mandats vom 30. Januar 1819, selbst unerwartet der definitiven Beschlußfassung über eine weiter greifende Um gestaltung der bestehenden Medicinalgesetzgebung, vorgeschritten werde. 29) Wir bedauern, daß es nicht möglich gewesen, die Be- rathung s) des den getreuen Ständen vorgelegten Regulativs wegen Ausübung des weltlichen Hoheitsrechts über die katho lische Kirche; b) des Entwurfs eines Gesetzes über das Ver fahren bei Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, so wie c) der Landtagsordnung in beiden Kammern zur Vollendung zu bringen. In Betreff der letztem werden Wir wegen definitiver Verabschiedung derselben bei nächstem Landtage das Erforderliche den getreuen Ständen zugehen lassen, und es wird, bis dahin zu gelangen, die dermalige pro visorische Landtagsordnung, unter den zu selbiger bereits ge nehmigten oder nach Befinden noch festzusetzenden Modifika tionen, auch während des nächsten Landtags zur Richtschnur zu dienen haben, auch wegen Remuneration eines interimistischen ständischen Archivars dem in der Schrift vom 13. dieses aus gedrückten Wunsche entsprochen werden. — So wie bisher Unserer Seits für die Tüchtigkeit der stenographischen Kanzlei genügend gesorgt worden ist, so wird diese Fürsorge derselben auch künftig nicht ermangeln, und Wir werden daher ermessen, welcher Remunerationen es dazu für die dabei zu Gebrauchen den bedürfen werde. — Die in Bezug auf die ständischen Lo- calien in Frage gekommenen Baueinrichtungen sollen in nähere Erwägung genommen werden. 30) Was die ständischer Seits gewählten Mitglieder zum Staatsgerichtshof und deren Stellvertreter anlangt, so haben Wir den hierunter befindlichen Staatsdienern die Genehmi gung zur Annahme der Wahl ertheilt. Was ferner H. die Beschwerden und Petitionen betrifft, welche die getreuen Stände in verschiedenen Schriften an Uns gerichtet haben, so haben Wir 1) auf den in der Schrift vom 12. März 1846 gestellten Antrag, den Wegfall der besonder» Verpflichtung der zu Güter und Rechtsvertretern im Concurse und außerhalb desselben zu bestellenden Advocaten betreffend, dem Anträge gemäß, unter dem 7. Mai d. I. die diesfalls nöthige Verordnung ergehen lassen. In Bezug 2) auf den in der ständischen Schrift vom 6. April 1846 gestellten Antrag werden Wir, wie auch zeither schon mehrfach geschehen, nach Zeit und Umständen in Erwägung nehmen lassen, ob eine außerordentlicheJmmatriculation zurAdvocatur nothwendig und zulässig sei? 3) Wir genehmigen, dem in der Schrift vom 8. d. M. enthaltenen Anträge gemäß und als den angeführten Gründen der Billigkeit entsprechend, daß für die nach trägliche Anmeldung der Ansprüche wegen früherer Steuer befreiung derjenigen Betheiligten, welche sich innerhalb der durch das Gesetz vom 8. November 1838 bestimmten Prä klusivfrist nicht angemeldet, oder sich zwar angemeldet, aberihre Anmeldung ohne vorherige Entscheidung zurückgenommen ha-
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