Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
des vorliegenden Entwurfs die Regierung allerdings ohnehin in den Stand setzen, überall da, wo die nach dem Wohnort der Steuerpflichtigen bestimmten Sätze unzureichend erscheinen, eine Erhöhung derselbenundsonachineinerMittelstadt, wie Chemnitz, den Normalsatz für große Städte nach ihrem Ermessen eintreten zu lassen, sondern vorzüglich deshalb, weil nach der Versicherung der König!. Herren Commissarien die Schlußbestimmung zu §. 3 des dermaligen Gesetzes, namentlich der Besteuerung der Kauf leute in Chemnitz schon bisher hemmend entgegengetreten ist, da, wie sich ergeben, die bloße Erhöhung der Normalsätze derselben Um den vierten Theil den Verhältnissen immer noch nicht ent sprochen habe, und sonach die Gestattung eines freiem Ermessens, wie solches §. 21 der Regierung Nachlasse, durchaus nothwen- dkg sei. Hat nun zwar die Deputation unter diesen Umständen von der Wiederaufnahmedergedachten Schlußbestimmung abgesehen, so glaubt sie doch der hohen Kammer empfehlen zu müssen, in der künftig zu erlassenden ständischen Schrift die ausdrückliche Ueberzeugung auszusprechen: „daß, so viel die in mancher Hinsicht den Mittelstädten nicht ganzgleichstehendeStadtChemnitzunddieBesteue- rung der dasigen Contribuenten betreffe, die Ministerien des Innern und derFknanzen, gleich dercatastrirendenBe- hörde nicht unterlassen werden, in den hierzu geeigneten Fällen von der ihnen §. 21. und 39 unter 1 ertheilten Ermächtigung fortdauernd den erforderlichen Gebrauch zu machen." Referent Bürgermeister Hübler: Im jetzt vorliegenden Berichte ist sich nun in der 1. eol. hierauf bezogen und vor geschlagen worden: In der zu erlassenden ständischen Schrift die Ueberzeugung auszusprechen: „daß, so viel die in mancher Hinsicht den Mittelstädten nicht ganz gleichstehende Stadt Chemnitz und die Be steuerung der dasigen Contribuenten betreffe, die Mini sterien des Innern und der Finanzen, gleich der catastri- renden Behörde nicht unterlassen werden, in den hierzu geeigneten Fällen von der ihnen tz. 21 und 39 unter 1 ertheilten Ermächtigung fortdauernd den erforderlichen Gebrauch zu machen." Was übrigens die Beilage G betrifft, so kam bei deren Prüfung allerdings die Frage zur Sprache, ob und in wie weit einzelne der unter den kleinen Städten aufgeführten in die Classe der Mittlern zu versetzen und Chemnitz selbst aus der Classe der Mittelstädte in eine besondere Classe zwischen diese und die bei den großen Städte zu bringen sein möchte. Die Deputation enthielt sich indeß aus den in den Motiven S. 159 angegebenen Gründen, Anträge deshalb zu stellen. Referent Bürgermeister Hübl er>: Mit dieser Erklärung aber empfiehlt Ihnen die Deputation die Annahme des Para graphen und der Beilage unter G (s. dieselbe in Nr. 5 der Mittheilungen zweiter Kammer S. 80). Bürgermeister Wehner: Ich bitte um das Wort. Die Deputation hat der hohen Staatsregierung die Stadt Chemnitz ganz besonders empfohlen, um ihr Augenmerk bei der Be steuerung darauf zu richten. Mit diesem Anträge kann ich mich nicht einverstehen. Der Hauptgrund soll die stärkere Bevölkerung sein. Nun muß ich bemerken, daß hier die De putation von einer irrtümlichen Auffassung der Verhältnisse wahrscheinlich ausgegangen ist. Im Ganzen genommen hat sich die Bevölkerung in Chemnitz nicht mehr als im ganzen Lande vermehrt. Es scheint zwar das Gegentheil stattzusin- den, weil nach statistischen Nachrichten früher nur 24,000 bis 25,000, jetzt dagegen 27,000 Seelen in Chemnitz gezahlt werden. Das hat aber einen besondern Grund. Es ist nämlich in neuerer Zeit eine Vorstadt hinzugeschlagen worden, die allein gegen 7000 Seelen enthält. Und wenn auch ein Wachsthum der Bevölkerung in Chemnitz zugestanden werden muß, so giebt es doch z. B. in den schönburgischen Landen mehrere Städte, wo die Bevölkerung eben so gewachsen ist, als bei uns. Es scheint mir auch nicht die Meinung des Ge setzes zu sein, daß die Steuerbefähigung nach der Bevölkerung zu bemessen sei. Wenn man den 1. §. mit §. 7 in Ver bindung bringt, so muß man zu der Ansicht gelangen, daß dir Besteuerung nur von der Fähigkeit, Steuern zu geben, ab hängt. Nun aber ist allerdings da, wo Fabrikbetrieb ist, wie in Chemnitz, die Befähigung zum Erwerbe zu gewissen Zeiten recht erträglich, allein dasselbe findet auch bei Mittelstädten statt. In dem in der neuern Zeit sich sehr gehobenen Zwickau, in Glauchau, in Hainichen, in Hohnstein, in Werdau, ja selbst in Dörfern, wie z. B. Limbach, giebt es so viele wohlhabende Leute, die im Verhältnisse zu Chemnitz eben so gut, wie dieses, einer andern und hohem Besteuerung unterliegen müssen, wenn nach den Grundsätzen des Gesetzes die Besteuerung nach der zeitweiligen Wohlhabenheit des Steuerpflichtigen sich rich ten müßte. Mir scheint also, als wenn hier ein Herausheben der Stadt Chemnitz ganz überflüssig sei, denn 1) beruht, wie ge sagt, die Annahme auf einer ganz falschen Voraussetzung, und 2) ist der Grundsatz, wornach man sich bei Bestimmung der Steuerbeiträge zu richten hat, nämlich der des.Gewerbbetriebs, also der Fähigkeit, aus dem Gewerbe Steuern zu bezahlen, fest angenommen worden. Wenn aber dem so ist, so muß er auch, nicht nur ausnahmsweise in Chemnitz, in andern Städten Platz greifen. Das Hervorheben der Stadt Chemnitz ist aber auch ganz überflüssig, weil in §. 21 und 39 bereits eine Be stimmung getroffen ist, welche der Regierung das hinreichende Anhalten giebt, daß da, wo besondere Verhältnisse stattsinden, auch ein besonderer Maaßstab zur Besteuerung angelegt wer den kann. Unter diesen Umständen bin ich nicht damit ein verstanden, daß man Chemnitz allein heraushebe, und muß bitten, daß man diesem Anträge nicht beistimme. Will sich übrigens die Stadt Chemnitz für die Auszeichnung bei derDe- putation bedanken, so mag sie es selbst thun, ich unterlasse es, — es möchte dazu Mmckatum spoomlissiwum, welches mir nicht zugekommen, erforderlich sein. Referent Bürgermeister Hübler: Der Abgeordnete scheint sich in einem bedeutenden Jrrthum zu bewegen, wenn er glaubt, daß die gestiegene Zahl der Bevölkerung in Chem-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder