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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Es ist Ihnen erinnerlich, hochzuverehrende Herren, daß mehrere Mitglieder in der letzten Sitzung bei dem vorgenomme nen Derpflichtungsacte nicht gegenwärtig waren. Ich habe da her nachträglich mit der Verpflichtung der Neueingetretenen zu Verfahren. Da Sie, meine Herren, dem Landtage schon früher angehörten, also den in der Verfassungsurkunde Z. 82. vorge schriebenen Eid geleistet haben, so habe ich Ihnen nur den Eid durch Vorlefen in das Gedächtniß zurückzurufen, und Sie unter Abnahme des Handschlags sodann zu ersuchen, bei allen Ihren Abstimmungen und Anträgen, kurz Ihrem ganzen Verhalten in -er Kammer sich die übernommene Verpflichtung zu vergegen wärtigen. Der Eid, den die Verfassungsurkunde vorschreibt, ist folgender: „Ich schwöre zu Gott rc., die Staatsverfassung treu zu bewahren und in der Ständeversammlung das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes nach meinem besten Wis sen und Gewissen bei meinen Anträgen und Abstimmungen al lenthalben zu beobachten." Ich ersuche Sie nun, mir den Hand schlag zu leisten. Hierauf erfolgt die Verpflichtung der Kammermitglieder V. Crusius, vonPolenz, vonThielau (aufLamperts- walda), Graf Hohenthal-Püchau und von Einsiedel. Präsident v. Carlo witz: Ich erlaube mir nun überzu gehn auf die eingegangenen Urlaubsgesuche. Ich bemerke zu vörderst, daß zw e i Stellen noch ganz erledigt sind. Es hat sich nämlich noch Niemand angemeldet für den Grafen Solms-Wil denfels und fürdieBesitzer derschönburg'schenReceßherrschaften. Da mir aber persönlich bekannt worden ist, daß beide Virilftim- men damit umgehen, Abgeordnete in die Kammer zu schicken, und der Abordnung selbst nur noch einige Schwierigkeiten in den Weg getreten sind, so glaube ich, daß es für jetzt genügt, die geehrte Kammer nur hiervon zu benachrichtigen, und daß abzu warten ist, bis die betreffenden Abgeordneten sich in unserer Mitte einfinden werden. Dann ist ein Schreiben des Grafen Hohenthal (Königsbrück) eingegangen, worin derselbe unter Berufung auf seine mißlichen Gesundheitsumstände mir mitge- theilt hat, daß er zu seinem größten Leidwesen weder der Eröff nung des Landtags, noch den Sitzungen in nächster Zeit beiwoh nen könne und dürfe. Er hofft, daß die Kammer sein Ausblei ben durch die angeführten Gründe für ausreichend entschuldigt ansehen werde. Da als Entschuldigung Krankheit angegeben ist, so bin'ich der unvorgreiflichen Meinung, daß auch in dieser Beziehung von der Kammer für jetzt kein Beschluß zu fassen, sondern vielmehr abzuwarten sei, bis der Herr Graf wieder in unserer Mitte sich einfindet, um nach erlangter Genesung, wie er dies ja früher gethan, an unfern Berathungen Theil zu neh men. Ein Urlaubsgesuch ist weiter eingebracht worden von dem Superintendent v. Großmann. Das geehrte Mitglied der Kammer theilt mir mit, daß es durch Geschäfte, die dem Gustav- Adolf-Verein angehören, nach Stuttgart berufen, von dort mit Urlaub des Cultusministeriums bis Ende September eine Reise in das Berner Oberland zu machen beabsichtiget Er sichert bal diges Eintreffen nach seiner Rückkehr von der Reise zu und schließt mit der Bitte, nicht nur sein Außenbleiben zu entschuldi gen, sondern auch Urlaub auf die Dauer seiner Reise auszuwir ken, der ihm denn bis Ende September gewährt werden möchte. Weiter bittet um Urlaub Herr GrafHohenthal (Püchau), der sich übrigens heute in unserer Mitte befindet, und zwar wegen Ordnung dringender Geschäfte bis zum 22. September. Ich meine, daß nichts entgegensteht, ihm den Urlaub zu bewilligen. Bewilligt die Kammer den Urlaub ? — Dies wird einstim mig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Sodann stellt ein ähnliches Gesuch an die Kammer Herr Graf v. Einsiedel und bittet wegen dringender Geschäfte um Bewilligung eines Urlaubs bis mit dem 5. October. Genehmigt die Kammer auch diesen Urlaub? — Auch diese Frage wird einstimmig bejaht. Präsident v. Carlowitz: Wir würden nun auf den Vortrag der schon in bedeutender Zahl in die Registrande eingetragenen Nummern übergehn müssen. 1. Mittheklung des hohen Gesammtministerii, die nach folgend unter 2. bis mit 14. eingetragenen Allerhöchsten Decrete betreffend. Präsident v. Carlowitz: Es ist dies nur ein Ueberrei- chungsschreiben, das einer Resolution nicht bedarf. 2. Allerhöchstes Decret, die Ernennung der Präsidenten beider Kammern und deren Stellvertreter betreffend. . Präsident v. Carlowitz: Dies würde an die zweite Kam mer abzugeben sein. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Wird einstimmig bejaht. 3. Desgleichen, den Gesetzentwurf wegen Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für gewisse Forderungen betreffend. Präsident v. Carlowitz: Dies ist ein Gesetzentwurf, der unstreitig zur Competenz der ersten Deputation, welche freilich noch nicht existirt, sich eignet. Ich schlage daher vor, ihn der ersten Deputation zu überweisen.—Wird einstimmig be jaht. 4. Desgleichen, den Entwurf eines (Gesetzes über den Schutz musikalischer und dramatischer Werke betreffend. Präsident v. Carlowitz: Bei dieser Nummer würde das selbe einschlagen. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Gesetz entwurf der ersten Deputation überweisen will? — Wird ein stimmig bejaht. 5. Desgleichen, die Landtagsordnung betreffend. Präsident v. Carlowitz: Es ist ein Allerhöchstes Decret, welches den Ständen mittheilt, daß man nun Seiten der Staatsregierung einer Erklärung der Standcversammlung ent gegensetze. Der Gegenstand ist bekanntlich von einer Zwischen deputation berathen worden. Viceprädent v. Friesen: Ich wollte mir die Bitte er lauben, daß der Herr Secretair das Decret vorlesen möchte.
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