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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer soll in dem Satze ». nach dem Worte: „besetzt" die Einschaltung erfolgen: „ITHlr. bis". ' Man will dadurch den Localcommissionen die Füglichkeit gewähren, in Fallen, wo auch bei dem Betriebe mit 2 oder mehr Pferden der Verdienst der Pferdeinhaber gegen frühere Zeit doch wesentlich abgenommen hat, eine Erleichterung emtreten zu lassen. Die Deputationder erstenKammer sagt: DerBe- steucrungssatz unter er. ist aus §. 17 des dermaligen Gesetzes vom 22. November 1834 übergetragen, seit dieser Zeit aber das Ge werbe des Fracht- und Personenfuhrwerks, nachdem es mit den Eisenbahnen in Concurrenz getreten, hier und da bedeutend her untergedrückt worden. Es scheint daher nicht unangemessen, für solche Fälle, wo der Steuersatz von 1834 wegen gesunkenen Gcwerbsverdienstes zu hart treffen würde, der Localcommission den vorgeschlagc- nen Spielraum zu gönnen, und empfiehlt daher die Deputation die Annahme des Paragraphen mit dieser Einschaltung, gegen die auch die Herren Rcgierungscommissarien nichts erinnert haben. - Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts weiter erinnert wird, so frage ich: ob nach dem Beschlüsse der Deputation im Satze a. gesetzt werden soll nach dem Worte: „besetzt" „ITHlr. bis"? — Dies wird einstimmig beschlossen. Präsident v. Carlowitz: Und nun frage ich: ob die Kammer mit dieser Abänderung auch §. 34 des Gesetzentwurfs selbst annehme? — Wird ein stimmig angenommen. §. 35. Erläuterungen- 1) Für Fuhrleute, welche nicht mehr als 2 Pferde besitzen und mit solchen ein minder einträgliches Lohnfuhrwerk, z. B. Sand-, Ackerfuhren und dergleichen betreiben, wird dem Ermessen der Localcommission eine Ermäßigung des Satzes unter H..». Z. 34 auf die Hälfte anheimgestellt. 2) Besitzer von Feldwirthschaften, so wie Gewerbtreibende, welche nur von Zeit zu Zeit mit den für den Wirthschafts- oder beziehendlich Gewerbsbetricb nöthigen Pferden Lohnfuhren ver richten, sind nur nach dem jedesmaligen Ermessen der Ortsab schätzungscommission gewerbsteuerpflichtig. 3) Postmeister und Posthalter, welche Pferde zur Verrich tung von Lohnfuhren, im Gegensatz der ordinairen und Extra postfuhren halten, sind deshalb ingegenwärtigerUnterabtheilung zur Gewerbsteuer beizuziehen. 4) Wer Pferde nur zum Verführen eigner Gewerbserzeug nisse hält, ist deshalb nicht gewerbsteuerpflichtig. Referent Bürgermeister Hübler: Zu diesem Paragraphen hatte die Deputation in ihrem ersten Berichte zu Beseitigung von Mißdeutungen vorgeschlagen, im zweiten Satze in der drit ten Zeile (s. oben d. 4.) hinter dem Worte: „sind" „wegen letzterer" einzuschalten. Diejenseitige Kammer hat nach Maaßgabe der bei §. 34 beschlossenen Einschaltung in dem ersten Satze auf der vierten (s. oben d. 5.) Zeile die Worte: „auf die Hälfte" mit den Worten: „auf —20Ngr.—" vertauscht, und in dem zweiten Satze aufder 4. Zeile nach: „Orts abschätzungscommission" die Worte eingeschaltet: „mit einem vcrhältnißmaßigen Satze", um anzudeutcn, daß derjenige, der mit seinen zum Wirthschafts-, betriebe nöthigen Pferden nur einige Zeit im Jahre Lohnfuhren übernimmt, nicht den vollen Gewerbsteuersatz gleich denen zu ent richten habe, die das ganze Jahr Lohnfuhren verrichten. Die Deputation der ersten Kammer sagt: Die erste Einschaltung ist eine nothwendige Folge des vorstehenden Be schlusses zu Z. 34. Die zweite scheint zwar, da der Gesetzentwurf in Punkt 2 die Besteuerung ganz in das Ermessen der Ortscommission stellt, und diese ohnehin alle einschlagende Verhältnisse zu berücksichti gen verpflichtet ist, nicht gerade nothwendig, aber an sich unbe denklich. Die Deputation beantragt deshalb die Annahme des Paragraphen mit der von ihr vorgcschlagenen Einschaltung und den beiden von jenseitiger Kammer beschlossenen Aendcrungen. Präsident v. Carlowitz: Nach dem Anträge der Depu tation soll also im zweiten Satze in der dritten (s. oben d. 4.) Zeile hinter dem Worte: „sind" der Satz eingeschaltet werden: „wegen letzterer". Ich frage die Kammer: ob sie diesem Theile des Deputationsgutachtens beitritt? —Es wird einstimmig bcigetreten. Präsident v. Carlowitz: Nun sollen im Satze unter 1 statt der Worte: „auf die Hälfte", die Worte Platz greifen: „auf 2V Ngr." Tritt die Kammer apch hierin dem Depu tationsgutachten bei? — Es wird einstimmig beige treten. Präsident v. Carlowitz: Weiter frage ich: ob nach dem Worte: „Drtsabschätzungscommission" am Schluffe des Punk tes 2 die Worte eingeschaltet werden sollen: „mit einem ver- hältnißmäßigen Satze"? — Wird ebenfalls einstimmig be schlossen. Präsident v. Carlowitz: Und nun frage ich noch: ob Sie Unter den beschlossenen Modifikationen den Z. 35 des Ge setzentwurfs selbst annehmen? — Wird einstimmig ange nommen. §.36. Pächter. Personen, welche durch Pachtung irgeüd einer Art von Landwirthschasten, Grundstücken, Gebäuden, Realrechten, Ma schinen, Gewerbsanlagen, Lbstnutzungen rc. einen Erwerb finden, entrichten jährlich nach Maaßgabe der jährlichen Pachtsummen, jedoch nach Abzug der darunter begriffenen Unterpachlsummen
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