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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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„der unter 2 gedachten Sätze" zu vertauschen. In ihrem neuesten Berichte wiederholt die Deputation der ersten Kammer diese beiden Vorschläge: Die jenseitige Kammer ist den diesseitigen Fassungsvor schlägen einstimmig beigetreten, hat aber außerdem auch noch auf Anrathen ihrer Deputation folgende Aenderungen bei diesem Paragraphen beschlossen: s. in dem Satze 1 soll auf der dritten Zeile vor dem Worte: „Miß verhältnisse noch das Wort: „augenfälliges" eingeschoben werden, um dadurch der Abschätzungsbehörde einen Wink zu geben, daß sie in der Regel an den nach dem Wohnort regulirten Tarifsätzen festzuhalten und auf allzu subtile Unter scheidungen sich nicht einzulassen habe. d. ferner sollen in demselben Satze die drei letzten Zeilen mit folgen der Fassung vertauscht werden: „in großen Siädten der Satz unter b., in Mittelstädten die Sätze unter». und so wie in kleinen Städten und auf dem platten Lande der Satz unter b. anzuwenden." Man ist hierbei von der Ansicht geleitet worden, daß Fälle so großen Mißverhältnisses nicht vorkommen dürften, wo es nö- thig werde, bei der Besteuerung der Gewerbsgenossen in großen Städten auf den für die kleinen Städte und das platte Land be stimmten Tarifsatz herab, und umgekehrt in kleinen Städten und auf dem platten Lande zu dem Tarifsätze der großen Städte heraufzugehen. v. Die vierte Zeile des dritten Satzes soll, weil nach dem Be schlüsse zu §.38s. außerdem einMißverhältniß zwischen der Steuer der hier gedachten Gewerbtreibenden zu der Steuer der mit hin reichender Arbeit versehenen ohne Gesellen arbeitenden Meister sich Herausstellen würde, mit den Worten vertauscht werden: „können mit Z Lheilen der unter 2 gedachten Sätze be legt werden." 6. im vierten Satze hat die jenseitige Kammer nach dem Worte: „nachgelassen" folgende Fassung substituirt: „welche ihr Gewerbe nur als Nebenerwerb bei der Land- wirthschaft betreiben", um zu verhindern, daß nicht etwa der Besitz von etwas Felde ne ben dem Gewerbsbetriebe eine so bedeutende Steuerermäßigung gerade für wohlhabendere Gewerbtreibende zur Folge habe. e. im Satze 6 endlich soll, lediglich zur Vermeidung eines Doppel sinnes, das Wort: „außerdem" auf der 7. Zeile mit „sonst" vertauscht werden. Die Deputation der erstenKammer bemerkt darüber Folgendes: Von den in jenseitiger Kammer beschlossenen Aen derungen sind die zu »., 6. und «., die letztere blos der Redaction angehörig, völlig unbedenklich und die Modifikation zu«. durch die §. 38 angenommene Tarifermäßigung der Meister, die ohne Gesellen arbeiten, aber präsumtiv mit hinreichender Arbeit versehen sind, gewissermaaßen bedingt. Nicht ganz zweifellos erschien der Deputation die practische Angemessenheit des Amendements. Zub. Nach Vernehmung mit den Königlichen Herren Commissa- rien und der ihr von diesen auf Grund der bisher gemachten Er fahrungen ertheilten Versicherung, daß die jenseits beschlossene Beschränkung des kommissarischen Ermessens dem Geschäfte der Abschätzung ein Hinderniß nicht bieten werde, trägt die Depu tation kein Bedenken, auch zum Beitritte dieses Amendements zurathen. Sie empfiehlt daher die Annahme des §. 39 mit der von ihr vorgeschlagenen Fassung im 2. und 3. Satze desselben und mit den von der zweiten Kammer beantragten Aenderungen unter 3. bis e. Präsident v. Carlo Witz: Zuerst werde ich die Frage stellen auf die Fassung Seite 498 kn der ersten Columne. Der 2. Satz des §. 39 soll nämlich zu größerer Deutlichkeit folgende Fassung erhalten: „Gewerbtreibende, welche sich nur mit Aus besserung beschäftigen, mit Ausnahme der Uhrmacher, entrich ten die Hälfte des einfachen, für große, mittle und kleine Städte bestimmten Tarifsatzes und bezüglich des Maximalsatzes." Ich frage die Kammer: ob sie dem Deputationsgutachten hierunter beitritt?— Es wird einstimmig beigetreten. Präsident v. Carlowitz: Auf Veränderung des 3. Satzes werde ich keine Frage stellen, da dieser im Anträge der zweiten Kammer 6. aufgeht und in diesem enthalten ist, daher dort mit zur Abstimmung gelangen wird. Weiter aber stelle ich die Frage: ob im Satzei auf der dritten Zeile vor dem Worte: „Mißverhältniß" noch das Wort: „augenfälliges" eingeschal tet werden soll? Ich frage die Kammer: ob sie dem De putationsgutachten hierin beitritt? — Es wird einstim mig beigetreten. Präsident v. Carlowitz: Sodann sollen in demselben Satze die drei letzten Zeilen mit folgender Fassung vertauscht werden: „Zn großen Städten der Satz unter b., in Mittel-
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