Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
änderten Tarife ihren Beifall schenken, so müßte das Mini sterium sich allerdings vorzugsweise für den von der geehrten Deputation der ersten Kammer aufgestellten Tarif erklären, weil er in weit richtigerem Verhältnisse in der Besteuerung verschreitet, und zu große Sprünge vermeidet, deren Beseiti gung einer der Hauptzwecke der Vorlage ist. Ich muß die geehrte Kammer im Allgemeinen noch darauf aufmerksam ma chen, daß bei dieser Ermäßigung verschiedenen Elasten von Besoldeten (denn es sind nicht allein Staatsdiener in Frage) eine Erleichterung zu LH eil werden soll, die, wie ich glaube, einen begründeten Anspruch darauf haben. Es sind dies z. B. die Geistlichen, auf deren Einkommen manche der neue sten Einrichtungen nachcheilig eingewirkt haben; die letzte sie benachtheiligende ist derUebergang zu einem andern Münzfüße, da viele Entrichtungen ohne Agio stattsinden. Secretair v. Biedermann: Ich wollte nur zum Satz l>. eine faktische Bemerkung machen, da er in man chen Fallen zu ganz eigenthümlichen Resultaten führen kann. Ich setze folgenden Fall, der leicht eintreten kann: Se. Majestät der König ernennt Jemanden zum dienstthuen- den Kammerherrn ohne Gehalt, in welchem Falle er 40Lhaler Personensteuer zu zahlen hat; später geruht Se. Majestät ihm 600 Thaler Gehalt zu geben, und von diesem Augenblicke an fällt seine Steuer, wo er sich doch in einer bessern Lage befin det, um entweder oder I herab, je nachdem der Vorschlag der Staatsregierung oder der ersten Kammer angenommen wird. Dieses ergenthümliche Resultat muß auf den Gedan ken führen, daß es entweder nicht angemessen sei, die Personal steuer auf so verschiedene Principim, wie Einkommen und Rang, zu basiren, oder daß Tarif 8. nicht mit Tarif im Einklänge stehe, oder endlich, daß wenigstens Satz 8. eine Aen- derung erleiden müsse. Bei unbesoldeten Staatsdienern ist mindestens ausgesprochen, daß sie keine Steuer geben sollen, und etwas Aehnliches ist es doch, wenn Jemand ein Hofamt mit Dienstleistung erhält. Ich will keinen Antrag stellen, sondern nur darauf aufmerksam machen, daß sonderbare Fälle eintreten können, aus denen ohne weiteres nicht herauszu kommen ist. Staatsminister v. Ze sch au: Es scheint mir nicht ganz zweckmäßig, bei der Diskussion schon auf Punkt 8. überzuge hen, sondern es dürfte angemessener sein, sich gegenwärtig mit dem ersten Kheile des §. unter zu beschäftigen. Was die letzte Bemerkung betrifft, so behält sich das Ministerium noch vor, Einiges darüber zu äußern. Referent Bürgermeister Hübler: Was der geehrte Spre cher andeutete, darauf wird am füglichsten bei Punkt 8. des vorliegenden §. zurückzukommen sein, wenn wir zu dem be züglichen Tarif gelangen; vor der Hand aber wäre es wohl Wünschenswerth, wenn sich die Debatte auf die Bestimmungen des Abschnitts des §. beschränkte. Secretair v. Biedermann: Es schwieg Alles, und I. 24. ' ich glaubte daher, es würde über den Z. gar nicht dkscutirt werden; nur aus diesem Grunde sprach ich schon über den Satz 8. Referent Bürgermeister Hübler: Gegenwärtig hat sich allerdings die Diskussion, wie ich schon bemerkt habe, auf Punkt rl.. zu beschränken. Die Aeußerung en des Herrn Staats ministers veranlassen mich zu einer kurzen Erwiderung. Auch die Deputation hat die Frage, ob der Procentsatz von r, wie ihn der Entwurf enthält, beizubehalten sei, in sorgfältige Er wägung gezogen und hat dabei allerdings auch alle die Gründe erwogen, die der Herr Staatsminister namentlich für die Classe der niedrig dotirten Beamten so eben anführte. Die Deputation hat dabei auch nicht verkannt und dies in ihrem zweiten Berichte ausgesprochen, wie sehr alle Verbesserungs vorschläge hier mehr oder minder auf willkürlichem Ermessen beruhen, glaubte indessen darin nicht zu irren, daß durch eine Ermäßigung des Procentsatzes von 25 auf 20Ngr. jener Classe niedrig Besoldeter diejenige Erleichterung zu Theil werde, die sie andern Steuerpflichtigen, namentlich den der Gewerbsteuer Unterworfenen gegenüber billigerweise zu beanspruchen haben, ohne mit der Steuer der Letztem in ein Mißverhältnis, zu treten. Bis auf 15 Ngr. herabzugehen, mußte die Depu tation Bedenken tragen, weil dann ihrer Ansicht nach, „an dern Pflichtigen" vis-L-vis ein solches Mißverhältnis einge treten sein würde, und zwar nicht blos hinsichtlich der'Be steuerung der niedrig Besoldeten, sondern, nachdem die jetzt bestehenden Sprünge weggefallen, noch vielmehr und noch weit auffälliger in Beziehung auf die höher Besoldeten, wie das die dem ersten Deputationsberichte unter III. beigefügte ver gleichende Scala Nachweisen dürfte. Die Deputation ist auch jetzt noch der Ansicht, daß ihr Vorschlag die richtige Mitte rnnc- hält zwischen dem der Regierung und der zweiten Kammer, und muß deshalb der geehrten Kammer die hiernach veränderte Scala zur Annahme empfehlen. Präsident v. Carlo Witz: Es scheint nichts weiter bemerkt werden zu wollen, und ich gebe nur anheim, ob die Bieder- mann'sche Bemerkung noch zur Sprache gebracht werden soll, oder ob sie ausgesetzt bleiben soll bis zu Tarif 8. Referent Bürgermeister Hübler: Ich würde Vorschlägen, daß bei Tarif 8. das Bedenken des geehrten Sprechers in Er wägung gezogen werde. Präsident v° Carlowitz: Dann müßte Vorbehalten blei ben, daß bei §. 43 Tarif 8. wieder angezvgen wird. Referent Bürgermeister Hübler: Es ist schon im Depu tationsbericht Seite 521 darauf aufmerksam gemacht, daß auf Tarif 8. später zurückzukommen sein würde. Präsident v. Carlowitz: Uebergehend zur Fragstellung, so bemerke ich, daß Ihre Deputation vorgeschlagen hat, daß am Schlüsse des Satzes §. 43 der Satz von 15 Ngr. umge wandelt werden möge in den Satz von 20 Ngr. Wer in die- 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder