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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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der Worte: „von diesem Jahre an Fallen" gesetzt werden soll: „Seit der letzten Catasteraufstellung erhöht oder herab gesetzt worden ist. In diesen Fällen". Ich frage die Kammer: ob sie dieser von ihrer Deputation genehmigten Fassungsän- derung beitritt? — Es wird einstimmig beigetreten. Präsident v. Carlowitz: Der dritte Satz soll ebenfalls eine veränderte Fassung bekommen, welche lautet: „Steigende und fallende Emolumente, so wie Naturalbezüge, einschließlich der Dienstwohnungen, sind nach den in den Anstellungsurkun den oder sonst Seiten der Anstellungsbehörden dafür festge- stellten, außerdem nach den durch die Abschätzungsbehörden dafür angenommenen Durchschnittsbeträgen in Ansatz und Be rechnung zu bringen." Ich frage: ob die Kammer dies an nehme? — Es wird einstimmig angenommen. Präsident v. Carlowitz: Und nun soll hinter diesem umgewandelten Satz3. Folgendes sich anschließen: „DieAmts- wvhnungen der Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener sind hiervon ausgenommen und bei Berechnung von deren Einkom men nicht mit zu veranschlagen." Ich frage die Kammer: ob sie auch hierin dem Deputationsgutachten beitrete?— Es wird einstimmig beigetreten. Präsident v. Carlowitz: Und nun frage ich: ob Sie die Petition des Lehrerkollegiums der Nicolaischule zu Leipzig aus sich beruhen lassen wollen? — Gegen zwei Stimmen Ja. Präsident v. Carlowitz: Weiter frage ich: ob §.44 in der eben veränderten Maaße angenommen wird? — Ein stimmig Ja. Referent Bürgermeister Hübler: Wir gelangen nun zur zweiten Unterabtheilung. 8- 45. Gelehrte, Künstler rc Personen, welche durch Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse oder künstlerischer Fertigkeiten ihren Erwerb finden, entrichten die Personalsteuer nach den im nachstehenden Tarif 6. verzeichneten Sätzen und, in so fern sie sich daselbst nicht aufge führt finden, unter analoger Anwendung der letztem. Referent Bürgermeister Hübler: Gegen diesen Para graphen ist weder diesseits, noch jenseits etwas zu erinnern ge wesen. Präsident v. Carlowitz: Wenn nichts bemerkt wird, so frage ich: ob §. 45 des^Gesetzes angenommen wird? — Wird einstimmig angenommen. 8- 46. Erläuterungen. 1) In Fällen, wo nach dem Tarif 6. zu Feststellung der Jndividualansätze eine Abschätzung eintreten muß, ist zwischen diesen Ansätzen und den Personalsteuerbeiträgen erster Unterab- theilung, so viel als möglich und mit Rücksicht auf die mehrere oder mindere Sicherheit des Erwerbs, ein angemeffenes Verhält- niß herzustellen. 2) Personen weiblichen Geschlechts, welche in einer der im Tarif aufgeführten Categorien ihren Erwerb finden, entrichten ebenfalls.die daselbst ausgeworfenen Sätze. ReferentBürgermeister Hübler: Zu diesem Paragraphen hatte sich Ihre Deputation im ersten Bericht folgendermaaßen erklärt: Zu §.46 haben sich der Deputation, nach sorgfältiger Prüfung des ange zogenen, zur H. Unterabtheilung gehörigen, in der Hauptsache mit den Sätzen des gleichen Tarrfs zum Gesetze vom Jahre 1834 ziemlich konformen Tarifs unter e. nur wenige Bemerkungen aufgedrungen. a) In Berücksichtigung des mitunter sehr bedeutenden Umfangs der ärztlichen Praxis in den beiden großen Städten des Landes scheint die im Entwürfe vorgeschlagene Erhöhung des Maximalsatzes der Personalsteuer der Aerzte von 36 Thlr. auf 40 Thlr. noch nicht ausreichend. d) Bei Bereiter möchte, um jedem Zweifel darüber zu be gegnen, daß der fragliche «Steuersatz von 1 bis 8 Thlr. die gleich zeitige Besteuerung in der VIII. Unterabtheilung der Gewerb steuer in dem Falle nach Befinden nicht ausschließt, wenn der Pflichtige neben dem Zureiten derPferde auch mit derenVermie-- thung oder mit Unterrichtsertheilung im Reiten sich beschäftigt» vor den Worten: „Pferde zureiten" noch das Wörtchen: „bloS" zu inseriren sein. e) Der Direktor einer Privatanstalt oder ähnlichen Unter- nehmungscheintidentischmitdemamSchluffedes Tarifs erwähn ten Vorsteher, Administrator, Director einer Erziehungsanstalt oder eines andern Privatunternehmens und bedarf daher keinem besondern Besteuerung, wie denn auch der Tarif 0. vom Jahre 1834 bei Direktor einer Privatanstalt blos auf Vorsteher einer Erziehungs- oder sonstigen Anstalt verweist. ck) Bei Hebamme dürfte der im Tarifs, zu der Verordnung vom Jahre 1840 S. 133 für kleine Städte und das Land nach gelassene halbe Satz von 5 Ngr. als Minimalsatz sab «. Leizube- halten; e) die Stuhlfrau aber, da sie mit der Hebamme gleiche wissenschaftliche Vorbildung genießt, aus dem Tarif K. in dm gegenwärtigen Tarif zu versetzen, und k) bei Lehrer, in Rücksicht auf mittle und kleine Städte, eine Herabsetzung des Maximalsatzes von 8 Thlr. auf 6 Thlr. und 4 Thlr. angemessen sein. Die Deputation schlägt demnach vor: ' zu». den Maximalsatz auf 60 Thlr. zu erhöhen; zub. das Wörtchen: „blos" an der fraglichen Stelle einzu schalten; zuc. den Director einer Privatanftalt oder ähnlichen Unter nehmung aus dem Tarif ganz wegzulassen; zuck. den Minimalsatz sub auf 5 Ngr. zu beschränken; zue. die Stuhlfrau aus dem Tarifs, in den Tarif6. aufzu nehmen ;
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